Betreff
Verlängerung des Pachtvertrages des Jugend- und Familienzeltplatzes Kerpen/Eifel
Vorlage
51/0657/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt einer Verlängerung des als Anlage beigefügten Pachtvertrages des Jugend- und Familienzeltplatzes Kerpen / Eifel zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Pachtvertrag um weitere 3 Jahre (01.01.2016-31.12.2018) mit der Ortsgemeinde Kerpen zu schließen.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 1980 schloss der damalige Kreis Neuss einen Pachtvertrag mit der Ortsgemeinde Kerpen / Eifel über ein Gelände von 2,4 ha zum Betrieb eines Jugend- und Familienzeltplatzes. Der Pachtvertrag wurde für die Dauer von 30 Jahren geschlossen und endete zum 31.12.2009.

In den Jahren 1981 /1983 plante und errichtete der Kreis Neuss auf dem Gelände mit einem Aufwand von 250.000 DM zwei Holzblockhäuser mit Sanitäreinrichtungen sowie Lager- und Versorgungsräumen. Die jährliche Pacht wurde seinerzeit mit 600 DM bzw. 306 Euro festgesetzt. Der Zeltplatz wird an Jugend- und Familiengruppen, Vereine und Verbände sowie an Schulklassen vermietet.

Den Mietergruppen wird eine Übernachtungsgebühr von 4 Euro (für Familienkarteninhaber 3 Euro) sowie die Kosten verbrauchter Energie in Rechnung gestellt.

Die Belegung des Zeltplatzes erfolgt in den Monaten Mai bis September. Beliebt sind vor allem die Ferienzeiten sowie die verlängerten Wochenenden im Mai und Juni. Es sind vor allem Stammgruppen aus dem Kreis, aber auch aus anderen Kommunen in der Region sowie vereinzelt aus benachbarten Bundesländern bzw. Ausland, die zu festen Zeiten den Platz immer wieder buchen und für eine kontinuierliche Vermietungsquote sorgen.

Die Verwaltung und Pflege des Platzes vor Ort und der Sanitäreinrichtungen, Empfang der Gruppen sowie technische Unterweisung in der Handhabung der Warmwasserbereitung in den Duschen werden durch eine Platzwartin vorgenommen.

 

Der Ortsgemeinderat von Kerpen hatte im Mai 2008 entschieden, den Pachtvertrag weiterzuführen, jedoch nicht in der bisherigen, langfristigen Form, sondern mit einer jeweiligen Laufzeit von 3 Jahren (01.01.2010-31.12.2012 und 01.01.2013-31.12.2015) und einem jährlichen Pachtzins von 600 Euro. Dies wurde vom Jugendhilfeausschuss letztmalig am 24. Mai 2012 beschlossen.

 

In § 8 des Pachtvertrages ist geregelt, dass ein Jahr vor Ablauf des Vertrages zwischen den Parteien über die weitere Verlängerung verhandelt wird.

Mit Schreiben vom 29. April 2015 hat der Ortsbürgermeister dem Kreisjugendamt mitgeteilt, dass der Ortsgemeinderat Kerpen am 01. April 2015 beschlossen hat, der Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 3 Jahre zu den gleichen Konditionen zuzustimmen.

 

Für das Jahr 2016 sind bereits etliche Belegungsverträge mit Jugend- und Familiengruppen geschlossen worden. Auch für 2017 liegen dem Kreisjugendamt schon Belegungsanfragen vor.