Betreff
Beratungsstelle Flüchtlinge
Vorlage
50/0675/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Kreisausschusses am 22.04.2015 zum Thema Beratungsstelle für Flüchtlinge. Hierzu wurde berichtet, dass die Landesregierung „die vorhandenen Strukturen als ausreichend ansieht“. Zudem wurde vom Landrat erwähnt, dass man bezüglich einer Landesförderung „für Ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe“ mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Verbindung stehe. Insoweit wird die Aussage im Sitzungsprotokoll erläutert.

Zur besseren Darstellung wird auf beide Bereiche nochmals im einzelnen eingegangen.

 

Beratungsstelle

 

Nach den Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes stellt der Bund ein Grundangebot an Integrationsleistungen, insbesondere in Form von Integrationskursen und Migrations-erstberatung, zur Verfügung. Dieses Grundangebot wird im Rhein-Kreis Neuss von sog. Integrationsagenturen vorgehalten, die von folgenden Verbänden getragen werden:

 

Cariatsverband Neuss

Internationaler Bund Dormagen e.V.

Diakonie Neuss

AWO Integrationsagentur Rhein-Kreis Neuss

 

Beim ersten Flüchtlingsgipfel wurde beschlossen, „dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Beratungsstelle eingerichtet wird und die vom Land geförderten Stellen verdoppelt werden.“

 

Aufgrund dieser Aussage wurde unter dem 24.04.2015 beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW nachgefragt, ob der Krteis eine eigenständige Beratungsstelle neu einzurichten habe.

 

Das Ministerium hat hierzu mit e-mail vom 27.04.2015 wie folgt geantwortet:

 

Zu Ihrer Frage von Ende letzter Woche kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Gegenstand des 2. Flüchtlingsgipfel war u. a. der Umsetzungsstand der auf dem Flüchtlingsgipfel im Oktober letzten Jahres beschlossenen Maßnahmen. Im Themenfeld Flüchtlingsberatung wurde dargestellt, dass die Mittel hierfür auf 7 Mio. € verdoppelt wurden. Damit soll eine individuelle Verfahrensberatung in den Landeseinrichtungen, eine flächendeckende regionale Beratung vor Ort, eine bedarfsgerechte psychosoziale Beratung und ein dezentrales Beschwerdemanagement gewährleistet werden. Neue Maßnahmen wurden dazu nicht verabredet. In Absprache mit der freien Wohlfahrtspflege und den Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung wird im Hinblick auf eine flächendeckende regionale Beratung vor Ort nunmehr sichergestellt, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine regionale Beratungsstelle eingerichtet wird. Zusätzliche Beratungsstellen in Trägerschaft der Kreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind nicht verabredet worden. Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft.

 

Insoweit ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Strukturen im Rhein-Kreis Neuss landesseits als ausreichend beurteilt werden und keine zusätzliche Beratungsstelle gefördert wird.

 

Beratungen für Flüchtlinge werden zudem von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht.

 

Darüber hinaus unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die Wohlfahrtsverbände mit einem jährlichen Zuschuss von insgesamt 250.000 € in 2015, damit diese durch örtliche Projekte, aber auch durch individuelle Beratungen, die Integration von Migranten festigen.

 

AWO Mönchengladbach

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss

Diakonisches Werk Neuss

Diakonie Meerbusch

Deutsches Rotes Kreuz Neuss

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bund bekanntlich die Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 1 Mrd. € entlastet (sog. Flüchtlingsmilliarde). 108 Mio. € entfallen auf NRW, wovon die Landesregierung, anders als andere Bundesländer, allerdings nur 54 Mio. € 1:1 an die Kommunen weitergegeben hat.

Die Verteilung beträgt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im einzelnen:

 

Dormagen                           187.871 €

Grevenbroich                     188.894 €

Jüchen                                    74.349 €

Kaarst                                   123.513 €

Korschenbroich                   98.876 €

Meerbusch                          161.897 €

Neuss                                  440.322 €

Rommerskirchen                44.561 €

 

 

Landesförderung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

 

Unabhängig vom Thema Beratung hat das Land NRW beim Flüchtlingsgipfel beschlossen, allen Kreisen und kreisfreien Städten, die ein Kommunales Integrationszentrum (KI) betreiben, finanzielle Mittel zur Unterstützung des Ehrenamts im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Betreuung zur Verfügung zu stellen.

 

Pro KI konnten nur für 2015 einmalig 18.000 € für die Arbeit vor Ort abgerufen werden.

 

Gefördert werden ehrenamtliche Ansätze der niedrigschwelligen, begleitenden Hilfen für Flüchtlinge wie zum Beispiel Begleitung durch Ehrenamtler in der ersten Integrationsphase bei Ankunft in der Kommune, niedrigschwellige Sprach- und Lesegruppen, Spielgruppen für Kinder oder auch Unterstützung von Ehrenamtlern bei ihren Tätigkeiten durch Informationsveranstaltungen zu grundlegenden Themen des Flüchtlingsbereiches. Oberstes Ziel ist es, insbesondere Kindern und Jugendlichen frühestmöglich den Zugang zu Regeleinrichtungen zu ermöglichen.

 

Gerne hat der Rhein-Kreis Neuss von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mittel an Dritte weiterzuleiten. Nach entsprechendem Aufruf in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, konnten nun zehn Antragsteller aus fast allen Städten und Gemeinden des Kreises im Blauen Salon des Ständehauses der Kreisverwaltung in Grevenbroich durch den Landrat entsprechende Weiterleitungsbescheide über die Landesförderung entgegennehmen. Folgende Zuwendungsempfänger freuen sich über die Unterstützung:

 

Ø  Jugendmigrationsdienst für den Rhein-Kreis Neuss
für ein Projekt in Dormagen                                                      1.722,50 €

Ø  Jugendmigrationsdienst für den Rhein-Kreis Neuss
für ein Projekt in Grevenbroich                                                   1.722,50 €

Ø  Evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg                                    2.571,43 €

Ø  Ehrenamtsbörse der Stadt Korschenbroich                                   2.666,07 €

Ø  Bürgerverein Ossum-Bösinghoven e.V.                                           350,00 €

Ø  Evangelische Kirchengemeinde Osterath                                      1.158,04 €

Ø  Evangelische Kirchengemeinde Büderich                             1.158,03 €

Ø  Evangelische Christuskirchengemeinde Neuss                                2.571,43 €

Ø  Katholische Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung Neuss e.V.
Familienforum Edith Stein                                                          2.500,00 €

Ø  Ehrenamtsbörse der Gemeinde Rommerskirchen                           1.580,00 €

 

Über diese Landesförderung wurde bereits im letzten Sozial- und Gesundheitsausschuss am 13.05.2015 berichtet.