Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.04.2008 zum Thema "Entschlammung des Nordkanals und des Jüchener Baches"
Vorlage
010/054/2008
Art
Anfrage (alt)

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

Die in Kopie beiliegende Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.04.2008 wird wie folgt beantwortet:

 

Zu einer etwaigen Pflicht des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal zur Entschlammung des Gewässers hatte der Landrat als Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung als Oberer und dem Umweltministerium als Oberster Wasserbehörde in einem an die unabhängige Wählergemeinschaft Kaarst gerichtetem Schreiben vom 03.08.2006 Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Kreisausschuss am 20.09.2006 vorgelegt und ist anliegend nochmals in Kopie beigefügt.

 

Auch zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine zwingende Notwendigkeit für eine Entschlammung des Nordkanals. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass weitere Schlammablagerungen im Nordkanal irgendwann in Zukunft Anlass sein werden, eine Entschlammung des Nordkanals in Angriff zu nehmen. Wann dieser Zeitpunkt eintrifft, kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden.