Betreff
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW: Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans einschließlich Maßnahmenprogramm 2016-2021
Vorlage
68/0702/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses ist über den jeweiligen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits mehrfach berichtet worden.

 

Seit dem 22.12.2014 werden im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000 60/EG) der Entwurf des Bewirtschaftungsplans einschließlich Maßnahmenprogramm für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper für den Zeitraum 2016-2021 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur – und  Verbraucherschutz zur Anhörung veröffentlicht.

 

Es besteht nun für die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, bis zum 22.06.2015 gegenüber den Bezirksregierungen oder direkt gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Stellungnahme abzugeben.

 

Mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Abstimmung hat die Verwaltung am 22.01.2015 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die im Kreisgebiet tätigen Wasser- und Bodenverbände angeschrieben und angeboten, ihre Stellungnahmen bis zur Sitzung des Ausschusses zu übermitteln.

Es liegen zwischenzeitlich die Stellungnahmen der Technische Betriebe Dormagen AöR, der Stadt Kaarst, des Städtischen Abwasserbetriebs Korschenbroich, des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal, der Stadt Meerbusch, des Deichverbands Meerbusch-Lank sowie der Gemeinde Jüchen vor.

 

Auf der Grundlage der kreisinternen Beteiligung und der eingegangenen Stellungnahmen hat die Verwaltung den Entwurf einer Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die folgenden Teileinzugsgebiete erarbeitet: 

 

Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben-Nord (PE_RHE_1200, 1400 und 1500),

Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord (PE_NIE_1100)

Teileinzugsgebiet Rhein/Erft (PE_ERF_1000, 1100)

 

In der Stellungnahme wird als besonders positiv die konstruktive Erarbeitung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm im Rahmen von Runden Tischen und Fachgesprächen unter Beteiligung von Maßnahmenträgern, Behörden, Fachverbänden und der interessierten Öffentlichkeit hervorgehoben.

 

Die Bewirtschaftungsziele und die Programmmaßnahmen für die Wasserkörper in den Planungseinheiten werden grundsätzlich begrüßt.

 

Das Maßnahmenprogramm stellt die grundlegenden Maßnahmen vor und beschreibt die zusätzlichen Aktivitäten die notwendig sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Diesbezügliche Anregungen und Hinweise der Verwaltung beziehen sich auf Programmmaßnahmen, die für den landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen sind sowie auf die Problematik der Flächenbereitstellung für gewässerstrukturelle Maßnahmen.

 

Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen sind die Planungseinheitensteckbriefe. Zusammengefasst nach den Teileinzugsgebieten in NRW finden sich dort Tabellen mit detaillierten Angaben zur aktuellen Zustandsbewertung, signifikanten Belastungen und den Maßnahmen, die zur Verbesserung des Gewässerzustands ausgewählt wurden.

 

Gegen die dort enthaltenen Maßnahmenvorschläge für die in den Teileinzugsgebieten Rhein/Rheingraben Nord, Maas/Maas-Nord, Rhein/Erft im Kreisgebiet befindlichen Oberflächenwasserkörper und zugehörigen Grundwasserkörper bestehen seitens der Verwaltung lediglich in einem Punkt Bedenken.

 

In den Steckbriefen der Planungseinheiten für das Teileinzugsgebiet Maas/Maas-Nord wird für den in der Planungseinheit PE_NIE_1100, Obere Niers befindlichen Wasserkörper DE_NRW_286152_4772 (Trietbach von Korschenbroich—Herzbroich bis Giesenkirchen) wird u.a. die Maßnahme Nr. 63 „Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens“ vorgeschlagen.

Die Maßnahme wird wie folgt beschrieben: Der Wasserkörper ist bergbaubedingt trocken gefallen. Die Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens wird durch den Bergbautreibenden bereits durchgeführt und muss bis zur Einstellung der natürlichen Grundwasserverhältnisse fortgesetzt werden. Im Mittellauf versickern die eingeleiteten Wassermengen. Daher ist die Einleitungsmenge bis zur Erlangung der durchgehenden Wasserführung anzupassen. Eine Überleitung von Wasser aus dem Jüchener Bach auf Höhe von Kleinenbroich wird diskutiert. Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist nur dann vorgesehen, wenn mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Wassermengen eine durchgehende kontinuierliche Wasserführung von der Überleitungsstelle am Jüchener Bach bis zur Trietbach-Mündung sichergestellt werden kann.

 

Gegen die Maßnahme mit den in der Beschreibung dargestellten Optionen der Erhöhung der Einleitmenge und der Überleitung von Wasser aus dem Jüchener Bach in den Trietbach bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde Bedenken.

 

Aufgrund der komplexen Steuerung der eingeleiteten Sümpfungswassermengen und des zu gewährleistenden Hoch- und Grundwasserschutzes im Bereich Korschenbroich kann die eingeleitete Wassermenge nicht derart erhöht werden, dass eine durchgehende Wasserführung im durchlässigen Gewässerbett erreicht wird. Einer Abdichtung der Gewässersohle kann aufgrund der Abkopplung des Fließgewässers vom Wasserhaushalt aus wasserrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

 

Eine Überleitung von Wasser aus dem Jüchener Bach durch Anbindung des Jüchener Bachs an den Trietbach ist hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter und die verschiedensten Nutzungen im Planungsraum noch in keinster Weise abgeschätzt, so dass die Machbarkeit der Maßnahme vollkommen offen und die Kosten extrem hoch sind.

 

Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass der Trietbach im heute trockenliegenden Bereich auch natürlicherweise, also schon vor Beginn der Tagebausümpfung und damit zukünftig nach Tagebauende keinen ständigen Grundwasserkontakt hatte bzw. haben wird.

Ein abschnittsweises Trockenfallen ist somit nicht gewässeruntypisch und wird sich nach Beendigung der Sümpfungswassereinleitungen in den Trietbach und den Jüchener Bach auch bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme natürlicherweise wieder einstellen.

 

Weiterhin ist zu bedenken, dass die vorgeschlagene Überleitung stromunterhalb des trockenfallenden Bereichs des Mittellaufs erfolgen soll, wodurch eine durchgehende Wasserführung dennoch nicht gewährleistet wäre. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Abschätzung der möglichen Überleitungsmengen aus dem Jüchener Bach durch den Erftverband und den Niersverband und unter Zugrundelegung der Sohldurchlässigkeiten des Trietbachs die zur Verfügung stehende Wassermenge für eine durchgehende Bespannung nicht ausreichend sein wird.

In der Stellungnahme der Verwaltung wird festgestellt, dass die in der Spalte „Beschreibung“ der Maßnahme genannten Optionen der Erhöhung der Einleitmenge und der Überleitung von Wasser des Jüchener Bachs in den Trietbach aus Sicht der Unteren Wasserbehörde nicht tragbar und zu streichen sind.

 

Vor dem Hintergrund, dass in den Steckbriefen der Planungseinheiten des Teileinzugsgebiets Rhein/Rheingraben-Nord die Maßnahme Nr. 85 mit der Maßnahmenbeschreibung „Entschlammung der Sohle“ für verschiedene Gewässer zu deren ökologischen Verbesserung eingeplant ist – hier ist beispielsweise der Die Burs Bach zu nennen – wird aktuell überlegt, die Aufnahme der Entschlammung des Nordkanals in Form der Maßnahme Nr. 85 für das aktuelle Maßnahmenprogramm vorzuschlagen.

Auf die Ausführungen zur Entschlammung des Nordkanals im Sachstandsbericht Grundwasser wird verwiesen.

Die Verwaltung wird mit dem Wasser- und Bodenverband Nordkanal und der Stadt Kaarst das weitere Verfahren abstimmen.