Sachverhalt:
Die
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat darum gebeten, die als Anlage 1 beigefügte Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 zu setzen. Die
Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Gemäß § 34 Abs. 6
SchulG NRW besteht Schulpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag
gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr
Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und
Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Im Übrigen unterliegen die Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der
Schulpflicht, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.
Für Kinder im
schulpflichtigem Alter, die in der Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius untergebracht
worden sind, besteht keine Schulpflicht, da sie in diesem Verfahrensstadium
noch keiner Gemeinde zugewiesen worden sind. Auf diese Situation hat Herr
Lonnes im Schulausschuss auf Befragen aufmerksam gemacht und darauf
hingewiesen, dass grundsätzlich eine Beschulung auch dieser Kinder in der
Erstaufnahmeeinrichtung wünschenswert wäre.
Da das Land NRW
derzeit eine solche Beschulung nicht mit hauptamtlichen Kräften gewährleisten
kann, hat Frau Regierungspräsidentin Lütkes mit dem Projekt „Will-Kommen“ die
Lehrerinnen und Lehrer im Bezirk, darunter auch pensionierte Kolleginnen und
Kollegen, gebeten, ehrenamtlich die Kinder in dieser Einrichtung behutsam über
eine Erstbegegnung an die deutsche Sprache heranzuführen (Anlage 2).
Diese Initiative
wird vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss als untere Landesbehörde unterstützt.
Die Kinder, die
zurzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, sind in der Statistik des Kommunalen
Integrationszentrums zu den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nicht
enthalten. Die im Schulausschuss am 23.02. und 01.06.2015 genannten Zahlen der
Seiteneinsteiger verändern sich deshalb durch die vorgenannten Ausführungen
nicht.
Die einer Kommune
zugewiesenen Kinder aus dem Ausland werden durch die Untere Schulaufsicht den
Seiteneinsteigerklassen zugewiesen (s. auch Niederschrift über die 2. Sitzung
des Schulausschusses am 23.02.2015).