Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema „Schulpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ und Antwort der Verwaltung
Vorlage
40/0724/XVI/2015
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat darum gebeten, die als Anlage 1 beigefügte Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2015 zu setzen. Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 34 Abs. 6 SchulG NRW besteht Schulpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen die Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.

 

Für Kinder im schulpflichtigem Alter, die in der Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius untergebracht worden sind, besteht keine Schulpflicht, da sie in diesem Verfahrensstadium noch keiner Gemeinde zugewiesen worden sind. Auf diese Situation hat Herr Lonnes im Schulausschuss auf Befragen aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine Beschulung auch dieser Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung wünschenswert wäre.

 

Da das Land NRW derzeit eine solche Beschulung nicht mit hauptamtlichen Kräften gewährleisten kann, hat Frau Regierungspräsidentin Lütkes mit dem Projekt „Will-Kommen“ die Lehrerinnen und Lehrer im Bezirk, darunter auch pensionierte Kolleginnen und Kollegen, gebeten, ehrenamtlich die Kinder in dieser Einrichtung behutsam über eine Erstbegegnung an die deutsche Sprache heranzuführen (Anlage 2).

 

Diese Initiative wird vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss als untere Landesbehörde unterstützt.

 

Die Kinder, die zurzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, sind in der Statistik des Kommunalen Integrationszentrums zu den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nicht enthalten. Die im Schulausschuss am 23.02. und 01.06.2015 genannten Zahlen der Seiteneinsteiger verändern sich deshalb durch die vorgenannten Ausführungen nicht.

 

Die einer Kommune zugewiesenen Kinder aus dem Ausland werden durch die Untere Schulaufsicht den Seiteneinsteigerklassen zugewiesen (s. auch Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2015).