Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Kreishaushalt 2016 - Rücksichtnahme auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden" vom 11.06.2015
Vorlage
III/0739/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2015 wurde nach Beratung in der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2015 zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss verwiesen.

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2015 wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.  Der Landesgesetzgeber sieht vor, dass der Entwurf des Haushaltes vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt wird (§ 80 Abs. 1 GO i.V.m. § 53 Abs 1 KrO). Anschließend wird der Haushaltsentwurf im Kreistag beraten und die Haushaltssatzung einschließlich der jeweiligen Hebesätze beschlossen.

 

2. Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bezug genommene Aufsatz des Hauptgeschäftsführers des Nordrhein-Westfälischen Landkreistages befasst sich mit § 9 KrO. Satz 2 dieser Vorschrift enthält das sogenannte Rücksichtnahmegebot auf die wirtschaftlichen - nicht finanziellen - Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und Abgabepflichtigen. Unberührt davon bleibt die unbedingte Pflicht der Kreise, ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben (§ 9 Satz 1). Das gemeindliche Rücksichtnahmegebot ist vor diesem Hintergrund zu verstehen.

 

3. Die Ursache für die Finanzmisere der kommunalen Familie und die angespannten Haushaltslagen sind die stetig steigenden Sozialaufwendungen, die im Zeitraum von 2007 bis 2013 netto (damit auch unter Berücksichtigung der Bundesbeteiligung) auf 14,8 Mrd. €, d.h. um fast 40 % mit einer jährlichen Steigerungsrate von nahezu 6 % gestiegen sind. Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung, die andere Parameter zugrunde legt, benennt einen Zuwachs bei den Sozialausgaben der Kommunen von mehr als 50% innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren.

In diesem Zusammenhang sind folgende Eckpunkte für die Beurteilung der finanziellen Lage von entscheidender Bedeutung, auf die der Landkreistag mehrfach hingewiesen hat und über die die Verwaltung auch in zurückliegenden Sitzungen des Finanzausschusses berichtet hat:

 

a) Der Anteil an den Sozialaufwendungen ist zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum relativ gleich verteilt mit rund 52 bzw. rund 48 %. Allerdings finanzieren die Kreise in ihrem Bereich über 80 % der sozialen Leistungen über die Kreisumlage. Gleichwohl ist die umlagebedingte Belastung der Städte und Gemeinden so gering wie möglich gestaltet worden, wie sich beispielsweise bei der vollständigen Entlastung der kommunalen Familie durch die Grundsicherungskostenübernahme zeigt, die vollständig umlagemindernd verwendet wurde.

 

b) Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der Gesamtaufwendungen der Kreise, den diese über die Kreisumlage refinanziert haben, zurückgegangen von 58,26 % auf 49,94 % in 2014. Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, dass der Anteil der Kreisumlagen an der tatsächlichen Einnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden - den sogenannten Bruttoeinnahmen - durchschnittlich bei etwa 25 % liegt - im Rhein-Kreis Neuss liegt dieser Wert noch darunter.

 

c) Der wesentliche Grund für den nominellen Anstieg von Kreisumlagen liegt darin, dass im Bereich der sonstigen Erträge der Kreise dieser Anteil an den Gesamtaufwendungen seit dem Jahr 2000 um 118 % gestiegen ist, d. h. dass die den Kreisen zukommenden Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nur mäßig angestiegen sind mit der Folge, dass der Anteil der Schlüsselzuweisungen zur Deckung der Gesamtaufwendungen der Kreise von fast 11 % auf mittlerweile rund 8 % zurückgegangen ist, wie die Untersuchung des Landkreistages eindeutig ergibt.

 

d) Die Tatsache, dass andererseits die Umlagebelastung der Städte und Gemeinden nicht in gleichem Umfang gestiegen ist, belegt, dass zum einen der Bund einen größeren Anteil an der Finanzierung der Sozialhilfeaufwendungen der Kreise übernommen hat, andererseits die Kreise selbst durch öffentlich-rechtliche Entgelte und ähnliche Erträge ihre Einnahmekraft gesteigert haben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der Gemeindeanteil bei der Refinanzierung der Kreise - bezogen auf die Gesamtaufwendungen der Kreise - im Jahre 2009 noch rund 54,5 % betragen hat und auf rund 50 % gefallen ist, der entsprechende Anteil des Bundes (wegen der Finanzierungsbeteiligung am SGB II und SGB XII) von 10,75 auf rund 17 % gestiegen ist.

 

e) Auch das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW sorgt aus Sicht der Kreise nicht für eine hinreichende finanzielle Ausstattung des kreisangehörigen Raumes und der Kreise, weil sowohl die Dotierung des Soziallastenansatzes als auch der Anteil der Teilschlüsselmassenansätze für die Umlageverbände vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Normierung der Bedarfe und fiktiven Finanzkraftansätze den kreisfreien Raum bevorteilt. Dies ist zuletzt anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses am 28.10.2014 anhand der sich aus den Parametern des GFG 2015 ergebenen Verteilung der Schlüsselmassenzuweisungen des Landes an die Kommunen deutlich geworden. Für das GFG 2016 sind nach den vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten keine Verbesserungen zu erwarten. Im Gegenteil setzt sich nach den Zahlen der Arbeitskreisrechnung der Abwärtstrend für den Kreis drastisch fort.


 

 

 

2014

EUR

2015

EUR

2016

EUR

Rhein-Kreis Neuss

33.352.109

26.532.895

13.671.424

Stadt Neuss

0

0

0

Grevenbroich

0

0

0

Dormagen

11.558.054

11.360.296

12.038.113

Meerbusch

0

0

 

Kaarst

1.193.685

0

 

Korschenbroich

2.363.071

0

 

Jüchen

3.134.084

0

817.532

Rommerskirchen

614.589

56.140

0

Stadt Düsseldorf

0

0

0

Stadt Duisburg

444.642.271

478.760.936

471.182.312

Stadt Essen

426.444.006

447.499.613

460.333.445

Stadt Köln

379.466.613

297.309.557

334.900.711

Stadt Dortmund

493.658.271

501.809.935

515.571.731

 

f) Hinzu treten weitere Belastungen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen durch das sogenannte Stärkungspaktgesetz, das kreisangehörige Gemeinden, die sich entweder in der Haushaltssicherung befinden, aber auch strukturell nicht ausgeglichene Haushalte aufweisen, an der Finanzierung der Solidaritätsumlage zu beteiligen haben. Bezogen auf den Kreis ergibt sich die Finanzierungsbelastung für 2014 und 2015 aus der nachfolgenden Tabelle. Die Zahlen für 2016 resultieren aus der Arbeitskreisrechnung.

 

 

 

 

 

2014

EUR

2015

EUR

2016

EUR

Stadt Neuss

735.339

1.736.794

2.398.392

Grevenbroich

676.948

142.452

2.793.272

Dormagen

0

0

0

Meerbusch

1.161.005

729.091

1.976.509

Kaarst

0

616.506

  156.476

Korschenbroich

0

0

0

Jüchen

0

14.904

0

Rommerskirchen

0

0

0

Gesamtsumme

2.573.292

3.239.747

7.324.649

 

Dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu entnehmen, dass zu Lasten der kommunalen Familie und zur Finanzierung der sogenannten 2. Stufe des Stärkungspaktes der Verbundmasse in 2016 ein Betrag von 70 Mio. € zusätzlich entzogen werden soll, so dass in 2016 insgesamt 185 Mio. € von der Finanzierungsmasse des GFG abgezogen werden.

 

g) Auch die neu hinzutretenden finanziellen Belastungen aus den steigenden Flüchtlingszahlen werden nur unzureichend ausgeglichen. Nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände ist ein Betrag von 5 Mrd. € erforderlich, zugesagt – aber nicht vollständig weitergeleitet – sind bislang 1 Mrd. €.

 

Anders als die anderen Bundesländer decken die Pauschalzuweisungen des Landes NRW an die Kommunen die Ausgaben für die Flüchtlinge bei weitem nicht, sondern gerade einmal 20 – 25 % der Ausgaben.

Daher wird sich die finanzielle Belastung der Kommunen angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen weiter erhöhen.

Das Land stellt den Kommunen nach dem FlüAG jährlich pauschalierte Finanzmittel zur Verfügung. Berechnungsmaßstab hierfür ist die Anzahl der Flüchtlinge des Vorjahres. 2015 sind dafür insgesamt rund 215 Mio. EUR vorgesehen. Diese Landeszuweisungen werden sich 2016 entsprechend der gestiegenen Zahl ausländischer Flüchtlinge auf rund 432 Mio. EUR erhöhen. Für 2015 sind darüber hinaus weitere Mittelzuweisungen an die Gemeinden in Höhe von 162 Mio. EUR vorgesehen, die auf bereits erzielte Verständigungen zwischen Bund und Ländern über Finanzierungsbeiträge für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zurückgehen. Allerdings hat das Land nicht alle Bundesmittel an die Kommunen weitergegeben, sondern 54 Mio. € Bundesmittel einbehalten.

 

Brutto- und Nettoausgaben der Kommunen für Leistungen nach dem AsylbLG 2014

 

Kommune

Bruttoausgaben €

Nettoausgaben €

Dormagen

1.234.018

1.221.271

Grevenbroich

2.203.260

2.161.606

Jüchen

   618.510

   609.779

Kaarst

   813.250

   809.224

Korschenbroich

   859.001

   644.966

Meerbusch

1.220.549

1.220.082

Neuss

2.192.087

2.192.087

Rommerskirchen

   273.414

   273.414

insgesamt

9.414.089

9.132.429

 

 

 

4. Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass insbesondere dem gestiegenen Sozialaufwand, bei dem es sich im Wesentlichen um gesamtstaatliche Aufgaben handelt und der gesetzliche Standards von Bund und Land vorgegeben werden, keine ausreichende Refinanzierung gegenübersteht. Unabhängig davon hat der Kreis eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Kreisumlage zu begrenzen und dabei auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinden Rücksicht zu nehmen und diese in ihren Konsolidierungsbemühungen zu unterstützen. Nachfolgend sind einige wesentliche Optimierungsansätze beschrieben:

 

a) Im Rahmen der Entschuldungspolitik des Kreises wurde der Umfang der Entlastung durch Investitionskredite mit einer Gesamthöhe von rund 131 Mio. € auf 46,3 Mio. € zum 31.12.2015 zurückgefahren. Dies erfolgte durch ordentliche und außerordentliche Tilgungsleistungen mit der Folge, dass gegenüber einer ursprünglichen Zinsbelastung des Haushaltes von mehr als 8 Mio. € der Zinsaufwand im Jahre 2015 nur noch 2,3 Mio. € beträgt. Damit konnte eine dauerhafte und jährlich wiederkehrende Entlastung des Haushaltes auf nahezu 5,7 Mio. € erreicht werden, was mehr als einem Punkt Kreisumlage entspricht.

 

b) Bei den Personalkosten konnte durch Personalkostenmanagementmaßnahmen und Stellenplanbewirtschaftungen die Anzahl der Planstellen von 1.057 im Jahre 1995 auf 975 im Jahre 2014 zurückgeführt werden, obwohl der Stellenplan um 17 Stellen für den Betrieb der Kreisleitstelle, RPA und Archiv Dormagen sowie die Wohnungsbauförderung und Gutachterausschuss Grevenbroich sowie 17 Stellen im Bereich Schwerbehindertenrecht und 16 weitere Stellen für Ausbildungskräfte, Digitalfunk, Ausländeramt Grevenbroich sowie Förderschulen aufgestockt werden musste.

Zudem konnte durch Personalkostenbewirtschaftungsmaßnahmen der Anstieg der Personalkosten begrenzt werden, die bei einer fiktiven Personalkostenberechnung unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen ohne Gegensteuerungsmaßnahmen um rund 1,2 Mio. € höher liegen würden.

Gleichzeitig ist es gelungen, den Personalkostenbereich mit jährlich mehr als 5,3 Mio. € Kostenerstattungen ohne Gebührenanteile gegen zu finanzieren, was ebenfalls rund einen Punkt Kreisumlage ausmacht.

 

c) Der Kreis hat den Hebesatz der Kreisumlage von 2006 mit 45,71 v.H.  auf 39,8 v.H. in 2015 gesenkt. Gleichzeitig ist das nominelle Aufkommen der Kreisumlage nach Abzug der Landschaftsumlage von 2007 mit 125,89 Mio. € auf 2015 mit 125,35 Mio. € stabil geblieben. Damit sind die erheblichen Zuwächse im Sozialbereich vollständig kompensiert worden. Das Verhältnis von Kreisumlage (brutto) zum Sozialaufwand einschließlich Landschaftsumlage hat sich von 2007 bis 2015 wie folgt entwickelt.

 

 

Kreisumlage

Soziales /Landschaftsumlage

2007

203,1 Mio. €

188,6 Mio. €

2010

222,4 Mio. €

209,1 Mio. €

2015

224,5 Mio. €

250,7 Mio. €

 

d) Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden, aber auch darüber hinaus, bietet Vorteile für alle Beteiligten und birgt in erheblichem Umfange Kostensenkungspotential. Der Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind bislang 35 interkommunale Kooperationen eingegangen mit Konsolidierungspotential. Dabei könnte ein mögliches Einsparpotential von rund 5 Mio. € erzielt werden.

 

Bestehende Kooperationen des Rhein-Kreises Neuss

 

Amt

Sachgebiet

Kooperation mit Stadt/Gemeinde

014

Örtliche Rechnungsprüfung

Jüchen, Rommerskirchen, Dormagen, Korschenbroich

ZS 1

Beihilfesachbearbeitung

Rommerskirchen, Grevenbroich, Korschenbroich, Jüchen, Dormagen, Norbert-Gymnasium

ZS 1

Datenschutz

Korschenbroich

ZS 1

Reisekostenabrechnung

Rommerskirchen, Jüchen, Grevenbroich

ZS 2

Stellenbewertungen

Jüchen

32

Ausländerbehörde

Grevenbroich

32

Schwarzarbeitsbekämpfung

Dormagen, Grevenbroich

32

Handwerksordnung

Dormagen

32

Gewerbeüberwachung

Dormagen

32

Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Dormagen

32

Kreisleitstelle / Feuerwehreinsatzzentrale

Neuss

36

Filmentwicklung Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

Neuss, Grevenbroich, Dormagen

40

Archiv

Dormagen, Rommerskirchen

40

Berechnung und Geltendmachung von Elternbeiträgen für Offene Ganztageschulen

Dormagen

50

Sozialhilfe

allen Kommunen

50

Schwerbehindertenangelegenheiten

Dormagen, Grevenbroich

50

Unterhaltssicherung

Dormagen, Grevenbroich, Neuss

 

 

 

 

Amt

Sachgebiet

Kooperation mit Stadt / Gemeinde

50

Eingliederungshilfen für jugendliche Zuwanderer

Dormagen, Grevenbroich

51

Adoptionsvermittlung

Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich

51

Vollzeitpflege

Kaarst, Meerbusch

51

Betreuungsstelle

Grevenbroich

53

Drogenhilfe

allen Kommunen

 

 

 

54

Krankenpflegeschule

Lukaskrankenhaus Neuss

62

Gemeinsame Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Dormagen, Grevenbroich

62

Geodatenmanagement

Dormagen

62

Vermessungstechnische Aufgaben hD

Meerbusch

65

ITK Rheinland

allen Kommunen, Düsseldorf

68

Sammlung und Transport von Sondermüll

DO, GV, JÜ, ME, NE, RO

 

Interkommunale Zusammenarbeit außerhalb von öffentlich-rechtlichen

Vereinbarungen (Verwaltungsvereinbarungen, Service-Versprechen u.ä.)

 

Amt

Sachgebiet

Zusammenarbeit mit

36

Service-Vereinbarung auf dem Gebiet der Straßenverkehrsordnung

Gemeine Jüchen

39

Gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall

Stadt Mönchengladbach

40

Archiv

Gemeinde Jüchen

63

Service-Vereinbarung auf dem Gebiet der Unteren Bauaufsicht

Gemeinde Jüchen und Rommerskirchen

65

Betriebsärztlicher Dienst, sicherheitstechnische Betreuung

Norbert Gymnasium Knechtsteden

66

Prüfung von Brückenbauwerken

Gemeinde Jüchen

66

Prüfung von Brückenbauwerken

Stadt Korschenbroich

 

 

e) Durch die Regelung zur Konnexität ist das Land verpflichtet, bei der Übertragung neuer Aufgaben den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand zu übernehmen. Die Umsetzung dieser Regelungen gestaltet sich langwierig und schwierig. So wird beispielsweise im Bereich der inklusionsbedingten Mehraufwendungen vom Land bisher lediglich ein Betrag von 146.000 € jährlich zur Verfügung gestellt. Hier müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um konnexitätsbedingten Mehrbedarf sicherzustellen und die finanzielle Belastung der kommunalen Familie zu entschärfen.

 

f) Zusätzlich hat der Kreis in Zusammenhang mit der Abrechnung der Kosten der deutschen Einheit über das Einheitslastenabrechnungsgesetz von der Möglichkeit eine sogenannte Bedarfsumlage zu erheben und die Gemeinden nachträglich an diesem Aufwand zu beteiligen, keinen Gebrauch gemacht, sondern rund 4,8 Mio. € in vollem Umfange aus dem Eigenkapital beglichen, ohne die Städte und Gemeinden mit dem Mehraufwand zu belasten. Gleichzeitig wurde die vom Kreis an den Landschaftsverband aus dem gleichen Rechtsgrund nachzuzahlende Bedarfsumlage in Höhe von rund 770.000 € nicht den Städten und Gemeinden belastet. Auch dies stellt eine Entlastung der Kreisgemeinschaft von mehr als 5,5 Mio. € dar, was ebenfalls rund einen Punkt Kreisumlage ausmacht.

 

g) Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Verteilung der Wohngeldersparnis gem. § 7 Abs. 3 AG SGB II hat der Kreis den Städten und Gemeinden für die Jahre 2007 – 2009 mehr als 7 Mio. € an Mehrerträgen im Jahr 2010 erstattet und weitere 2,2 Mio. € nicht als Aufwand im Haushaltsplan 2011 eingeplant.

 

h) Beim Verfahren der Erhebung der Kreisumlage nimmt der Kreis Rücksicht auf die Liquidität der Gemeinden, indem die Kreisumlage nicht – wie etwa beim Landschaftsverband – monatlich erhoben wird, sondern jeweils zur Mitte des Quartals. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Städte und Gemeinden jeweils zum Hauptsteuertermin in der Regel über ausreichende Liquidität verfügen.

 

i) Im Bereich der Gebäudewirtschaft betreibt der Kreis bei der Gebäudeunterhaltung eine kontinuierliche und regelmäßige Sanierung und Instandhaltung der Gebäudesubstanz. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt des Kreises nicht durch zusätzliche Instandhaltungsrückstellungen belastet wird.

 

j) Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt in der Regel keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, was die Finanzierung des Kreishaushaltes entlastet und unnötigen Zinsaufwand vermeidet.

 

k) Im Rahmen des Energiemanagements und Energiecontrollings verfolgt der Kreis seit Jahren ein Konzept zur Konsolidierung und Senkung der Verbräuche und der Kosten. Dazu zählen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Betrieb bzw. Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel Verbrauchsminimierungen zu erzielen. Beispielhaft ist hier zu nennen:

 

- Verwaltungsgebäude

Rückgang des Wärmeverbrauchs

2001 – 2014

./. 30 %

Rückgang des Stromverbrauchs

2001 – 2014

./. 20 %

Anstieg der Stromkosten

2001 – 2014

+  76 %

 

- Berufsschulen

Rückgang des Wärmeverbrauchs

2001 – 2014

./. 25 %

Rückgang des Stromverbrauchs

2001 - 2014

./. 17 %

Anstieg der Stromkosten

2001 – 2014

+  83 %

 

Es ist allerdings festzuhalten, dass damit die teilweise erheblich gestiegenen Verbrauchspreise nicht immer kompensiert werden können. Auch deshalb sind Ausschreibungen im Bereich der Wärme - und Energielieferungen vor allem unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vorzunehmen.

 

l) Bei der Abgrenzung von Investitions- und Erhaltungsaufwand wird unter Beachtung der bilanziellen Vorschriften von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Investitionsvorhaben möglichst haushaltsschonend zu veranschlagen.

 

m) Mit der Übernahme der Förderschulen Martinusschule und Schule am Chorbusch werden die Städte mit rund 1,6 Mio. € entlastet.

 

n) Mit der Übernahme der Ausländerbehörde der Stadt Grevenbroich entfallen auf städtischer Ebene 4,75 Stellen.

 

o) Abgabe des Schullandheims Burg Kerpen und Verkauf der Immobilie.

 

p) Bildung eines Pools für Dienst-Kfz.

 

 

5. Die im Eildienst des Landkreistages NRW angesprochenen Konsolidierungsprojekte in einzelnen Kreisen werden nachfolgend wie folgt bewertet.

 

a) Kreis Kleve

 

Stellenabbau

 

Siehe Ziffer 4, Buchstabe b) der Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss

Entwicklung des Hebesatzes der Kreisumlage

 

Siehe Ziffer 4, Buchstabe c) der Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss

Konnexität / angemessene Finanzausstattung der Kreises

 

Auffassung wird vom Rhein-Kreis Neuss voll unterstützt

 

 

b) Kreis Unna

 

Aufzehrung des Eigenkapitals und Erhebung einer pflichtigen Sonderumlage gem. § 56 c Kreisordnung

 

Siehe Stellungnahme Ziffer 4, Buchstabe j) – Aufzehrung des Eigenkapitals führt zur dauerhaften Haushaltssicherung und Finanzierung des laufenden Aufwands über Kredite, was die Städte und Gemeinden dauerhaft zusätzlich belastet.

Unzureichende Ausstattung der Kreise durch die Regelung des Gemeindefinanzierungsgesetzes

 

Diese Auffassung wird vom Rhein-Kreis Neuss voll inhaltlich geteilt.

Schließung von sozialen Einrichtungen (z.B. Kinderkurheim)

 

Siehe hierzu Stellungnahme Ziffer 4, Buchstabe o)

Reduzierung der Planstellen

 

Siehe Stellungnahme Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe b)

Weitergabe der sogenannten Wohngelderstattung an die Städte und Gemeinden

 

Siehe Stellungnahme Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe g)

Kooperation im Bereich Datenverarbeitung

 

Rhein-Kreis Neuss Mitglied der ITK Rheinland

Untersuchung durch die GPA

 

Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt sowie des Beratungsunternehmens PWC wurden nach Beratung in den Gremien des Kreises umgesetzt.

 

c) Kreis Soest

 

Strukturelle Einsparungen von 19,1 Mio. € über 4 Jahre mit einzelnen Maßnahmen

 

Entlastung erzielt der Rhein-Kreis Neuss allein durch ersparten Zinsaufwand in Höhe von 5,7 Mio. € jährlich wiederkehrend und das dauerhaft.

Schließung des Bürgerservice Gesundheit

 

Es wird anheimgestellt, Gesundheitsprogramme des  Rhein-Kreis Neuss zu beenden.

Umstrukturierung des Bauhofs

 

Der Rhein-Kreis Neuss unterhält keinen Bauhof.

Vermeidung der Anmietung von externen Räumlichkeiten

 

Durch die Konzentration auf 2 Standorte in Neuss und Grevenbroich wird die Anmietung von externen Räumlichkeiten vermieden.

Hausdruckerei

 

Optimierung der Hausdruckerei

Fahrzeugpool

 

Ziffer 4, Buchstabe p)

 

d) Kreis Euskirchen

 

Externe Vergabe von Beihilfe und Reisekostenabrechnung

 

Interkommunale Zusammenarbeit siehe Ziffer 4, Buchstabe d)

Stelleneinsparungen

Ca. 650.000 €

 

Ziffer 4, Buchstabe b)

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Siehe Ziffer 4, Buchstabe d)

 

e) Kreis Wesel

 

Jährliches Einsparvolumen von 5 Mio. €

 

Im Rahmen der Entschuldungspolitik wird jährlich eine wiederkehrende Entlastung des Haushaltes von rund 5,7 Mio. € dauerhaft erreicht.

 

f) Kreis Warendorf

 

46 Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von 1,2 Mio. €

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe a)

Abbau von 5 Planstellen

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe b)

Streichung bzw. Kürzung von Zuschüssen an freie Träger

 

Es wird anheimgestellt im Rahmen der Haushaltsberatung Zuschüsse an freie Träger und Vereine zu kürzen bzw. zu streichen.

Anhebung der Gebühren für Musikschulunterricht sowie für Übernachtungen im Schullandheim des Kreises

 

Anpassung der Gebühren in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden

- siehe im übrigen Verkauf des Schullandheims Burg
  Kerpen

 

Interkommunale Kooperation

 

Siehe hierzu Ziffer 4, Buchstabe d)

 

g) Kreis Paderborn

 

Schuldenabbau

 

Siehe hierzu Ziffer 4, Buchstabe a)

Verzicht auf die Aufnahme von Kassenkrediten und Darlehen

 

Der Rhein-Kreis Neuss verzichtet auf die Aufnahme von Kassenkrediten und Darlehen.

Prüfung im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

 

Werden im Rhein-Kreis Neuss durchgeführt.

Organisationsuntersuchungen

 

Untersuchungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie das Beratungsunternehmen PWC

- Ergebnisse werden nach Beratungen in den  

  Gremien in den Rhein-Kreis Neuss umgesetzt.

 

h) Städteregion Aachen

Einsparung aufgrund von Synergien wegen der  rechtlichen Verpflichtung in Zusammenhang mit der Bildung der Städteregion 3 Mio. €

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe a)

Ökonomieprogramm

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe k)

 

i) Kreis Herford

 

Entschuldung

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe a)

Energieeinsparung

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe k)

Vorsorgebildung für künftige Verpflichtungen/Rückstellungen

 

Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied der rheinischen Versorgungskasse und unterhält einen Versorgungsfonds

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe d)

Personalentwicklung

 

Siehe hierzu Ziffer 4, Buchstabe b)

 

j) Rheinisch-Bergischer Kreis

 

Stellenbewirtschaftung

 

Siehe hierzu Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss Ziffer 4, Buchstabe b)

 

 

6. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Rhein-Kreis Neuss bei der Aufstellung und der Ausführung seiner Haushaltswirtschaft dem Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Städten und Gemeinden Rechnung trägt. Dies kommt auch in den Haushaltsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Ausdruck, die ausdrücklich anerkennt, dass der Kreis den Hebesatz der Kreisumlage im Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen gesenkt hat, der Kreis konsequent an seiner Entschuldungspolitik festhält und den Haushaltsausgleich sicherstellt. Die damit verbundene Inanspruchnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist angemessen im Sinne des Rücksichtnahmegebots. Gleichzeitig ist die Erfüllung der Aufgaben des Kreises unter Beachtung des § 9 KrO gewährleistet.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass sowohl die Verwaltung als auch der Kreistag bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes auf die Belange der Städte und Gemeinden größtmögliche Rücksicht nimmt.