Betreff
Vorstellung des Vereins "igll - Initiative gemeinsam leben und lernen e. V."
Vorlage
40/0741/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, die Vertreter von igll als Betroffene und Sachverständige zu den Beratungen der Top 3-6 hinzuzuziehen.


Sachverhalt:

Nach § 41 Abs. 5 S. 6 Kreisordnung NRW können Ausschüsse „Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen“.

Auf dieser Grundlage hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2015 beschlossen, dass Vertreter des Vereins „igll – Initiative gemeinsam leben und lernen“ in einer Sondersitzung des Schulausschusses Rederecht erhalten sollen (vgl. TOP 3).

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 den Beschluss des Schulausschusses zum Rederecht der igll-Vertreter bestätigt (s. Anlage III zu TOP 3)

Die Verwaltung hat den Verein igll auf Vorschlag des Schulausschuss-Vorsitzenden eingeladen, sich in der Sitzung vorzustellen. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die Vertreter von igll als Betroffene und Sachverständige zu den Beratungen der Top 3 - 6 hinzuzuziehen.