Betreff
Gleichstellung inklusiv beschulter Kinder in der offenen Ganztagsschule (Antrag der SPD-Kreistagsfraktion)
Vorlage
40/0743/XVI/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

1. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Die SPD-Kreistagsfraktion hat den Ausschussvorsitzenden, Herrn Schmitz, gebeten, den als Anlage beigefügten Antrag auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Schulausschusses am 17.08.2015 zu setzen (Anlage 1).

 

2. Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Rhein-Kreis Neuss sind folgende Förderschulen gebundene Ganztagsschulen gemäß § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW:

 

Schule

Förderschwerpunkt

Träger

Mosaik-Schule, GV

Geistige Entwicklung

Rhein-Kreis Neuss

Sebastianus-Schule, KAA

Geistige Entwicklung

Rhein-Kreis Neuss

Schule am Nordpark, NE

Geistige Entwicklung

Rhein-Kreis Neuss

Joseph-Beuys-Schule, NE

Emotionale und soziale Entwickl.

Rhein-Kreis Neuss

 

Folgende Förderschulen verfügen über ein Angebot als offene Ganztagsschule:

 

Schule

Förderschwerpunkt

Träger

Michael-Ende-Schule, NE

Sprache

Rhein-Kreis Neuss

Martinusschule, KAA

Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung

Rhein-Kreis Neuss

Schule am Chorbusch

Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung

Rhein-Kreis Neuss

Schule am Wildpark

Lernen

Stadt Neuss

 

Die Entscheidung, ob einer Schülerin oder einem Schüler zusätzlich zum Lehrpersonal in gebundenen Ganztagsschulen oder zum Betreuungspersonal an den offenen Ganztagsschulen Inklusionshelferinnen und –helfer zugeordnet werden, erfolgt hiervon völlig unabhängig

 

>>      für Anspruchsberechtigte nach Maßgabe von § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XII

 

  • für Grevenbroich, Dormagen, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen durch das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss
  • für die Stadt Neuss auf Grundlage einer Delegationssatzung des Kreistages durch das Sozialamt der Stadt Neuss.

 

>>      für Anspruchsberechtigte nach Maßgabe von § 35 SGB VIII

 

  • für Neuss durch das Jugendamt der Stadt Neuss
  • für Grevenbroich durch das Jugendamt der Stadt Grevenbroich
  • für Dormagen durch das Jugendamt der Stadt Dormagen
  • für Kaarst durch das Jugendamt der Stadt Kaarst
  • für Meerbusch durch das Jugendamt der Stadt Meerbusch
  • für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen durch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss.

 

Die Entscheidung über den Einsatz von Inklusionshelferinnen und –helfern für Schülerinnen und Schüler ist, unabhängig davon, ob es sich um eine gebundene oder offene Ganztagsschule handelt, ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 42a Kreisordnung NRW).

 

Zur Verwaltungspraxis des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Stellungnahme verwiesen (Anlage 2).