Betreff
Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Vorlage
50/530/2008
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Am 12.11.2008 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mehrheitlich das Wohn- und Teilhabegesetz NW beschlossen. Dieses Gesetz löst damit im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform das bisherige Bundesheimgesetz ab. Lediglich die Regelungen zum Heimvertrag im bisherigen Bundesheimgesetz bleiben bis auf weiteres bestehen, da zwischen Bund und Ländern in dieser Frage noch einen verfassungsrechtlicher Dissens besteht.

 

Mit in Kraft treten des Heimgesetzes im Jahre 1975 hat der Rhein-Kreis Neuss die Aufgabe der Heimaufsicht als Selbstverwaltungsangelegenheit ausgeübt. Durch das Landesrecht wird nunmehr diese Aufgabe in eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt. Dies wird im Rhein-Kreis Neuss eine Abkehr der bisher praktizierten Arbeitsweise der Heimaufsicht mit sich bringen, wenngleich einige der im Wohn- und Teilhabegesetz deklarierten Neuerungen im Rhein-Kreis Neuss bereits seit langer Zeit geübte Praxis sind. Hier sind neben der Mitteilung der Heime über ausgesprochene Hausverbote insbesondere die unangemeldeten Kontrollen zu nennen.

 

Das zuständige Ministerium hat angekündigt, bis Mitte 2009 die allgemeinen Weisungen für den Vollzug des Wohn- und Teilhabegesetzes zu erarbeiten. Bis dahin sollen die Kreise und kreisfreien Städte das Gesetz pragmatisch umsetzen. Wesentliche inhaltliche Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz sind jedoch mit Verordnungsermächtigungen versehen, so dass die praktische Anwendung der Rechtsnormen für die Zeit bis zum Erlass der Weisungen und Verordnungen problematisch sein kann.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss fortlaufend über die Entwicklungen im Landesheimrecht informieren.