Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr
Vorlage
20/0790/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die „Anrufungsstelle Bergschaden“ im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von voraussichtlich 7.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Kostenerstattung der RWE Power AG.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss  übernimmt ab dem 01.09.2015 die „Anrufungsstelle Bergschaden“, die bisher bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist; die Aufgabenstellung dieser Anrufungsstelle wurde bereits im Kreisausschuss vorgestellt.

Alle Personal-, Sach- und Verfahrenskosten werden nach dem vorliegenden Vertrag von der RWE Power AG getragen, die hierfür auch in Vorleistung tritt.

Mittel hierfür waren im Haushalt 2014/2015 nicht vorgesehen; auch wenn alle Kosten erstattet werden, handelt es sich im lfd. Haushalt um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW. Da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe des Kreises handelt, gilt die Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 5.000,00 EUR, ab der der Kreistag vorher zustimmen muss.

Für den Doppelhaushalt 2016/2017 ff wurden die entsprechenden Mittel eingeplant im Produkt 090.511.010 – Kreisentwicklung.