Betreff
Pflegesituation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/0792/XVI/2015
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Pflegesituation im Rhein-Kreis Neuss, speziell die Fachkräftequote in Neusser Einrichtungen, ist zuletzt im Kreisausschuss am 19.08.2015 erörtert worden.

 

Die entsprechende Vorlage der Verwaltung wird auch dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben:

 

Personalüberprüfungen der WTG-Behörde

 

Der Rhein-Kreis Neuss prüft im Rahmen der Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) seit vielen Jahren die personelle Ausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Über die Ergebnisse hat die Verwaltung regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet. Vor dem Hintergrund der Entstehung von Überkapazitäten an Pflegeplätzen, denen trotz der Warnungen des Rhein-Kreises Neuss aufgrund der landesgesetzlichen Vorgaben nicht begegnet werden konnte, sind zunehmende Probleme in der personellen Ausstattung von Pflegeeinrichtungen vorprogrammiert. Aus diesem Grund haben die wiederkehrenden Überprüfungen der Personalausstattung aller Häuser bei der Arbeit der Heimaufsicht hohe Priorität.

 

Die Anforderungen an die personelle Ausstattung sind in quantitative und qualitative Anforderungsquoten zu unterscheiden. Bei den quantitativen Quoten wird anhand der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den jeweiligen Pflegestufen berechnet, wie viele Vollzeitstellen durch Personal besetzt sein müssen. Gemäß den Vorgaben des WTG müssen dann in den Bereichen „Pflege“ und „Soziale Betreuung“ mindestens die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fachkräfte sein.

 

Zuletzt hat die Heimaufsicht zum Stichtag 01.07.2015 in über 20 Einrichtungen im Kreisgebiet eine umfängliche Prüfung der quantitativen und qualitativen Personalquoten durchgeführt. Dabei wurden in 2 Einrichtungen Unterschreitungen festgestellt. In einer Einrichtung waren 2 Vollzeitstellen nicht besetzt, so dass die quantitative Personalausstattung moniert werden musste. In einer anderen Einrichtung entsprach die Fachkraftquote nicht den gesetzlich geforderten 50%. Die Heimaufsicht hat die in § 15 Abs. 1 WTG vorgesehenen Beratungsgespräche mit den Verantwortlichen der Häuser geführt und die Betreiber entsprechend angeschrieben.

 

Beide betroffenen Einrichtungen sind im Juni bzw. Juli durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK Nordrhein) geprüft worden. In beiden Fällen ist den der Heimaufsicht vorliegenden Prüfungsberichten zu entnehmen, dass die pflegerische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen war.

 

In beiden Einrichtungen wird zum 01.10.2015 eine erneute Überprüfung der Personalsituation durch die Heimaufsicht durchgeführt. Nach den derzeit der Heimaufsicht aus Gesprächen mit den Einrichtungsleitungen zugegangenen Informationen wird sich in beiden Häusern eine verbesserte Situation vorfinden lassen. Sollten die Anforderungen des WTG jedoch weiterhin nicht erfüllt sein, hat die Heimaufsicht gemäß § 15 Abs. 2 WTG ordnungsbehördliche Maßnahmen zu prüfen. Hier kann u.a. ein sogenannter „Aufnahmestopp“ ein ordnungsrechtlich geeignetes Mittel sein.

 

Die Heimaufsicht im Rhein-Kreis Neuss wird auch in der Zukunft eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit mit den Betreibern und den Verantwortlichen der Betreuungseinrichtungen anstreben. Sie wird aber gleichzeitig die Einhaltung der Vorgaben des WTG engmaschig überwachen sowie mit aller Konsequenz unter Ausschöpfung aller vom WTG vorgesehenen Mittel und Möglichkeiten gegen Mängel oder Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner vorgehen.