Betreff
SGB II - SGB XII Haushaltsentwicklung 2008 und Haushaltsplanungen 2009
Vorlage
50/537/2008
Art
Bericht

Einleitung

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und finanziert – neben den Regelleistungen, die der Bund zu tragen hat – in etwa die Hälfte aller Leistungen zum Lebensunterhalt, die an Empfänger nach dem SGB II gezahlt werden. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2007 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 67,145 Mio. € ausgegeben.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 40 Mio. €.

 

Der Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird damit deutlich unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr steht.

 

 

 

 

 

Haushaltsentwicklung 2008 und Planung 2009

 

 

 

SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für

Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, Mehrtägige Klassenfahrten

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung).

Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug in 2005 und 2006 je 29,1%, in 2007 31,2% sowie in 2008 28,6% Für 2009 sieht der vorliegende Gesetzesentwurf eine Anpassung auf 25,4% vor.

 

Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben. Dabei sieht das Gesetz bei der Verteilung der jährlich gesetzlich festgesetzten Mittel seit 2007 ein 2-stufiges Verfahren vor.

Auf der ersten Stufe werden die durch den Wegfall des BSHG entstehenden Entlastungen sowie die Bundesbeteiligung von den durch das SGB II entstehenden Belastungen abgezogen. Sofern dabei ein Belastungswert verbleibt, wird dieser beglichen.

Auf der zweiten Stufe wird der verbleibende Restbetrag von der Gesamthöhe der Landeszuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte entsprechend ihrem Anteil an den Kosten der Unterkunft in NRW verteilt.

Während für 2008 ein Gesamtvolumen von 303.666.000 € zu verteilen war, beträgt die Gesamtzuweisung für 2009 lediglich 288.545.500 €.

 

 

Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt:

 

 

2005

2006

2007

Plan 2008

Kosten d. Unterkunft

57.973.503 €

65.078.499 €

65.362.904 €

64.240.000 €

sonst. Kosten d. Unterkunft

534.259 €

889.029 €

597.912 €

466.000 €

Erstausstattungen

1.060.808 €

1.340.069 €

1.184.265 €

1.137.000 €

Aufwand

59.568.571 €

67.307.596 €

67.145.081 €

65.843.000 €

 

 

 

 

 

Bundesbeteiligung

16.870.289 €

18.937.843 €

20.388.723 €

18.372.640 €

Landeszuweisung

4.325.102 €

5.546.545 €

5.272.172 €

4.767.985 €

Ertrag

21.195.391 €

24.484.388 €

25.660.895 €

23.140.625 €

 

 

 

 

 

Netto

-38.373.179 €

-42.823.208 €

-41.484.187 €

-42.702.375 €

 

 

Im Entwurf ergibt sich für 2009 folgende Planung:

 

Aufwand

Kosten der Unterkunft                               63.217.000 €

Sonstige Kosten der Unterkunft                     480.000 €

Einmalige Leistungen                                 1.200.000 €

                                                                  64.897.000 €

Ertrag

Erstattung Bund                                       -16.057.000 €

Wohngeldpauschale Land                         -4.438.000 €

                                                                 -20.495.000 €

Nettoaufwand                                          44.402.000 €

 

 

 

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2009 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

 

Positive Auswirkungen:

 

Kindergelderhöhung

Die Kindergelderhöhung von 154 € auf 164 € wirkt sich bei rd. 11.300 Kindern in den Bedarfsgemeinschaften mit monatlich 113.000 € aus. Dabei wird sich diese Einsparung  etwa hälftig bei den Regelleistungen und hälftig bei den Kosten der Unterkunft bemerkbar machen. Da sich die Veränderung erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum bemerkbar macht (je Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich; spätestens aber zum 31.05.2009) wurde im Ergebnis mit rd. 75% der Entlastung gerechnet.

Insoweit wird bei den Kosten der Unterkunft eine Entlastung von rd. 500.000 € erwartet.

Dieser Entlastung steht entgegen, dass in den UVG-Fällen (Unterhaltsvorschuss), dies sind zurzeit 1.479, das erhöhte Kindergeld angerechnet würde. Dies würde sich vollständig bei den KdU niederschlagen, und wird mit rd. 180.000 € beziffert.

Daneben ist in diese Berechnung einzubeziehen, dass bei einem etwa gleich großen Kreis von Kindern ein Unterhaltsanspruch besteht. Zivilrechtlich wird das erhöhte Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet, so dass sich hier eine Reduktion von 90.000 € ergibt.

 

Im Ergebnis wird durch die Kindergelderhöhung mit einer Einsparung von rd. 230.000 gerechnet.

 

 

Kinderwohngeld

Wohngeld für Kinder erhalten Kinder, welche mit anderen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie mit dem Kindergeld, evtl. weiterem Einkommen und Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig sind.

 

Nach Berechnungen der ARGE dürften dadurch in rd. 1.600 Fällen durchschnittlich 106 € monatlich eingespart werden. Hierbei wird angenommen, dass sich die Einsparungen mit rd. 40% auf die Kosten der Unterkunft niederschlagen.

 

Im Ergebnis wird für diesen Bereich somit eine Einsparung von rd. 800.000 € erwartet.

 

 

Negative Auswirkungen:

 

Regelsatzerhöhung

Ab 01.07.2009 wird sich der Regelsatz voraussichtlich um 2,75% erhöhen (derzeit 351 € für einen Haushaltsvorstand). Bei einem monatlichen Aufwandsvolumen von 5 Mio. € ergibt sich auf der Bedarfsseite eine monatliche Erhöhung von rd. 0,14 Mio. €, welche dem Einkommen gegenüberzustellen ist. In welchem Maß sich diese Erhöhung auf die Kosten der Unterkunft auswirkt, ist seitens des ARGE und des Fachamtes nicht planbar, da dies individuell zu berechnen ist.

 

Heizkosten

Die bisherige Heizkostenrichtlinie begrenzte die Heizkosten der Hilfebedürftigen durch einen festgelegten €-Betrag. Um u.a. die ständige Anpassung an die Energiepreisentwicklung zu umgehen, wird künftig eine Verbrauchsmenge in KWh / qm zugrunde gelegt. Eine Dynamisierung der Energiepreise ist somit gewährleistet. Inwieweit sich diese systematische Änderung auf die Kosten der Unterkunft auswirkt ist nicht kalkulierbar, und hängt daneben jährlich auch von der Energiepreisentwicklung sowie den Witterungsverhältnissen ab.

 

Unklare Auswirkungen

 

Bei der Wohngeldnovelle geht man bundesweit von Einsparungen in Höhe von 520 Mio. € aus. Ob durch die Wohngeldnovelle mehr SGB II / SGB XII – Kunden Wohngeld erhalten oder Wohngeld-Bestandsfälle mehr Wohngeld bekommen lässt sich noch nicht abschätzen. Dabei ist je Einzelfall eine Individualberechnung vorzunehmen, da das Ergebnis von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Hier müssen erste Erfahrungen der Wohngeldstellen abgewartet werden.

 

Fazit:

 

Insgesamt bleibt auch die Konjunkturentwicklung abzuwarten, die starken Einfluss auf das Gesamtergebnis nehmen kann.

 

Als Saldo aus Risiken und Entlastungen des Rhein-Kreises Neuss wird für die Etatberatungen davon ausgegangen, dass die Belastung in 2009 ca. 1 Mio. € unterhalb des Rechnungsergebnisses 2008 liegt.

 

Ein Vergleich der Aufwendungen zu den Bedarfsgemeinschaften (Jahresdurchschnittswerte) und zur Bundesbeteiligung 2005 – 2009 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

b.) SGB XII

 

1.)                Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ betreut.

 

Bislang beteiligte sich der Bund an den Nettoaufwendungen mit einem Festbetrag. Dieser Festbetrag wurde nach dem Anteil an den bundes-/ bzw. landesweiten Vorjahresnettoausgaben der Grundsicherung verteilt. Durch eine Gesetzesänderung wird sich ab 2009 der Festbetrag in eine prozentuale Beteiligung an den Aufwendungen des  jeweiligen Vorvorjahres wandeln, und zwar für   2009 = 13%,  2010 = 14%, 2011 = 15% und ab 2012 = 16%

 

Eine Überführung des bislang festen Anteils in eine prozentuale Beteiligung wird als sachgerecht bewertet, da eine solche die steigenden Fallzahlen und damit verbundene steigende Aufwendungen in diesen Bereich berücksichtigen wird.

 

Die Belastungen haben sich in der Zeit von 2003 – 2008 wie folgt entwickelt:

 

2003

2004

2005

2006

2007

Planergebnis
 2008

Bedarfsgem.

rd. 1.900

2.088

2.318

2.526

2.802

3.000

Belastung

6.261.427 €

8.079.655 €

10.884.418 €

12.447.601 €

13.699.151 €

14.828.000 €

B-Erstattung

1.882.936 €

2.013.374 €

2.059.221 €

1.960.989 €

2.030.188 €

2.027.362 €

 

 

 

 

 

 

 

Im Entwurf ergibt sich für 2009 folgende Planung:

 

Aufwand

Grundsicherung außerhalb Einr.              15.000.000 €

Grundsicherung innerhalb Einr.                  1.110.000 €

Ertrag

Unterhaltsheranziehung etc.                        -355.500 €

Belastung                                                15.754.500 €

Bundeserstattung                                   -1.780.000 €

 

Ein Vergleich der Belastungen zu den Bedarfsgemeinschaften (Stichtag Dez.) und zur Bundesbeteiligung 2005 – 2009 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

2.) Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, ist seit 2005 (Wechsel der Klientel aus dem BSHG ins SGB II) mit rd. 400 relativ stabil.

 

Auch die Aufwendungen für diesen Personenkreis sind mit 2,2 – 2,3 Mio. € pro Jahr sehr konstant. Im Bereich der Erträge wurden seit der Umsetzung der Hartz IV Reform in erheblichem Maße Restfälle abgewickelt.

Ein Beispiel hierfür sind die sog. „Umzugsfälle nach der alten Vorschrift des § 107 BSHG.

In den ersten beiden Jahren der Umsetzung SGB II wurden hierfür noch rd. 1,4 Mio. € vereinnahmt. In 2007 waren es noch 526 T€ und in 2008 werden es noch rd. 100.000 € sein.

 

Das Ertragsvolumen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt hat sich somit von 2005 mit rd. 5 Mio. € auf  rd. 1,2 Mio. € für 2008 reduziert.

 

 

 

 

 

 

3.) Eingliederungshilfe

 

Personen die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-          Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-          Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-          Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-          Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Während die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich auf die Stadt Neuss delegiert.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Allein durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus) ergibt sich für 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23 % von der Krankenkasse finanziert.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen.

 

Für 2009 wird ein Aufwandsvolumen von rd. 2,4 Mio. € eingeplant.

 

 

 

 

4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Mit der letzten Quartalsabrechnung der AOK (Oktober 2008) wurden für 350  Personen 777.790,45 € in Rechnung gestellt. Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind (z.B. Abrechnung April 2008 „nur“ rd. 450 T€).

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

Für 2009 ist ein Ansatz in Höhe von rd. 3,2 Mio. € geplant.

 

 

 

 

5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.

Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es wird zwischen 3 Pflegestufen unterschieden: 

-          erhebliche Pflegebedürftige    215 €

-          Schwerpflegebedürftige          420 €   

-          Schwerstpflegebedürftige       675 €

 

Nach der Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (welche den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken soll) wird das Pflegegeld in den kommenden Jahren wie folgt ansteigen:

                                                            2010                2012

 

-          erhebliche Pflegebedürftige    225 €               235 €

-          Schwerpflegebedürftige          430 €               440 €   

-          Schwerstpflegebedürftige       685 €               700 €

 

Danben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Für 2008 wird hier ein Rechnungsergebnis von rd. 880.000 € erwartet.

Für das Jahr 2009 wird aufgrund der demographischen Entwicklung und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ein Haushaltsansatz von 1.000.000 € eingeplant.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes von 2006 – 2008 wie folgt entwickelt:

 

Anmerkung:: in der Darstellung sind Rückrechnungen aufgrund von Überzahlungen  (in Todesfällen) einberechnet

 

Für 2009 wird im Bereich Hilfe zur Pflege ein Aufwandsvolumen von 9.050.000 € (9,5 Mio. abzl. 450 T€ Rückrechnungen) und im Bereich Pflegewohngeld ein Aufwandsvolumen von 8.050.000 € (8,3 Mio. € abzüglich 250 T€ Rückrechnungen) kalkuliert.

Der Mehrbedarf 2009 resultiert u.a. aus einem Anstieg des Pflegeplatzangebotes. Im Verlauf des Jahres 2009 werden im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 320 neue Pflegeplätze realisiert.

Danben ergibt sich aufgrund der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der Pflegesätze.