Einleitung
Der
Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
und finanziert – neben den Regelleistungen, die der Bund zu tragen hat – in
etwa die Hälfte aller Leistungen zum Lebensunterhalt, die an Empfänger nach dem
SGB II gezahlt werden. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Sozial- und
Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2007 wurden hierfür
einschließlich einmaliger Leistungen 67,145 Mio. € ausgegeben.
Im
nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der
Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.
Dieser
Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:
- Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum
Lebensunterhalt,
- Eingliederungshilfe,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege –
einschließlich Pflegewohngeld.
Das
Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 40 Mio. €.
Der
Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen
des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird damit deutlich unter welchen Risiken
die Etatplanung für das kommende Jahr steht.
Haushaltsentwicklung
2008 und Planung 2009
SGB II
Im
Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als
kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für
Leistungen
nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für
- Kosten der
Unterkunft und Heizung
- Sonstige Kosten der
Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
- Erstausstattungen
für Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, Mehrtägige Klassenfahrten
Vom
Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten
Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung).
Die
Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite
Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug in 2005
und 2006 je 29,1%, in 2007 31,2% sowie in 2008 28,6% Für 2009 sieht der
vorliegende Gesetzesentwurf eine Anpassung auf 25,4% vor.
Seitens
des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis
bei den Wohngeldausgaben. Dabei sieht das Gesetz bei der Verteilung der
jährlich gesetzlich festgesetzten Mittel seit 2007 ein 2-stufiges Verfahren
vor.
Auf
der ersten Stufe werden die durch den Wegfall des BSHG entstehenden Entlastungen
sowie die Bundesbeteiligung von den durch das SGB II entstehenden Belastungen
abgezogen. Sofern dabei ein Belastungswert verbleibt, wird dieser
beglichen.
Auf
der zweiten Stufe wird der verbleibende Restbetrag von der Gesamthöhe der
Landeszuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte entsprechend ihrem Anteil
an den Kosten der Unterkunft in NRW verteilt.
Während
für 2008 ein Gesamtvolumen von 303.666.000 € zu verteilen war,
beträgt die Gesamtzuweisung für 2009 lediglich 288.545.500 €.
Die
Kosten der Unterkunft haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt:
|
2005 |
2006 |
2007 |
Plan 2008 |
Kosten d. Unterkunft |
57.973.503 € |
65.078.499 € |
65.362.904 € |
64.240.000 € |
sonst. Kosten d.
Unterkunft |
534.259 € |
889.029 € |
597.912 € |
466.000 € |
Erstausstattungen |
1.060.808 € |
1.340.069 € |
1.184.265 € |
1.137.000 € |
Aufwand |
59.568.571 € |
67.307.596 € |
67.145.081 € |
65.843.000 € |
|
|
|
|
|
Bundesbeteiligung |
16.870.289 € |
18.937.843 € |
20.388.723 € |
18.372.640 € |
Landeszuweisung |
4.325.102 € |
5.546.545 € |
5.272.172 € |
4.767.985 € |
Ertrag |
21.195.391 € |
24.484.388 € |
25.660.895 € |
23.140.625 € |
|
|
|
|
|
Netto |
-38.373.179 € |
-42.823.208 € |
-41.484.187 € |
-42.702.375 € |
Im Entwurf ergibt sich für 2009
folgende Planung:
Aufwand
Kosten der Unterkunft 63.217.000
€
Sonstige Kosten der Unterkunft 480.000
€
Einmalige Leistungen 1.200.000
€
64.897.000
€
Ertrag
Erstattung Bund -16.057.000
€
Wohngeldpauschale Land -4.438.000
€
-20.495.000
€
Nettoaufwand 44.402.000
€
Bei der Planung für das
Haushaltsjahr 2009 haben folgende Punkte Einfluss genommen:
Positive Auswirkungen:
Kindergelderhöhung
Die
Kindergelderhöhung von 154 € auf 164 € wirkt sich bei rd. 11.300 Kindern in den
Bedarfsgemeinschaften mit monatlich 113.000 € aus. Dabei wird sich diese
Einsparung etwa hälftig bei den
Regelleistungen und hälftig bei den Kosten der Unterkunft bemerkbar machen. Da
sich die Veränderung erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum bemerkbar macht
(je Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich; spätestens aber zum 31.05.2009) wurde
im Ergebnis mit rd. 75% der Entlastung gerechnet.
Insoweit
wird bei den Kosten der Unterkunft eine Entlastung von rd. 500.000 € erwartet.
Dieser
Entlastung steht entgegen, dass in den UVG-Fällen (Unterhaltsvorschuss), dies
sind zurzeit 1.479, das erhöhte Kindergeld angerechnet würde. Dies würde sich
vollständig bei den KdU niederschlagen, und wird mit rd. 180.000 € beziffert.
Daneben
ist in diese Berechnung einzubeziehen, dass bei einem etwa gleich großen Kreis
von Kindern ein Unterhaltsanspruch besteht. Zivilrechtlich wird das erhöhte
Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet, so dass sich hier eine
Reduktion von 90.000 € ergibt.
Im
Ergebnis wird durch die Kindergelderhöhung mit einer Einsparung von rd. 230.000
€ gerechnet.
Kinderwohngeld
Wohngeld
für Kinder erhalten Kinder, welche mit anderen Hilfebedürftigen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie mit dem Kindergeld, evtl. weiterem
Einkommen und Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig sind.
Nach
Berechnungen der ARGE dürften dadurch in rd. 1.600 Fällen durchschnittlich 106
€ monatlich eingespart werden. Hierbei wird angenommen, dass sich die
Einsparungen mit rd. 40% auf die Kosten der Unterkunft niederschlagen.
Im
Ergebnis wird für diesen Bereich somit eine Einsparung von rd. 800.000 €
erwartet.
Negative Auswirkungen:
Regelsatzerhöhung
Ab
01.07.2009 wird sich der Regelsatz voraussichtlich um 2,75% erhöhen (derzeit
351 € für einen Haushaltsvorstand). Bei einem monatlichen Aufwandsvolumen von 5
Mio. € ergibt sich auf der Bedarfsseite eine monatliche Erhöhung von rd. 0,14
Mio. €, welche dem Einkommen gegenüberzustellen ist. In welchem Maß sich diese
Erhöhung auf die Kosten der Unterkunft auswirkt, ist seitens des ARGE und des Fachamtes
nicht planbar, da dies individuell zu berechnen ist.
Heizkosten
Die
bisherige Heizkostenrichtlinie begrenzte die Heizkosten der Hilfebedürftigen
durch einen festgelegten €-Betrag. Um u.a. die ständige Anpassung an die
Energiepreisentwicklung zu umgehen, wird künftig eine Verbrauchsmenge in KWh /
qm zugrunde gelegt. Eine Dynamisierung der Energiepreise ist somit
gewährleistet. Inwieweit sich diese systematische Änderung auf die Kosten der
Unterkunft auswirkt ist nicht kalkulierbar, und hängt daneben jährlich auch von
der Energiepreisentwicklung sowie den Witterungsverhältnissen ab.
Unklare Auswirkungen
Bei
der Wohngeldnovelle geht man bundesweit von Einsparungen in Höhe von 520 Mio. €
aus. Ob durch die Wohngeldnovelle mehr SGB II / SGB XII – Kunden Wohngeld
erhalten oder Wohngeld-Bestandsfälle mehr Wohngeld bekommen lässt sich noch
nicht abschätzen. Dabei ist je Einzelfall eine Individualberechnung
vorzunehmen, da das Ergebnis von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Hier müssen
erste Erfahrungen der Wohngeldstellen abgewartet werden.
Fazit:
Insgesamt
bleibt auch die Konjunkturentwicklung abzuwarten, die starken Einfluss auf das
Gesamtergebnis nehmen kann.
Als
Saldo aus Risiken und Entlastungen des Rhein-Kreises Neuss wird für die
Etatberatungen davon ausgegangen, dass die Belastung in 2009 ca. 1 Mio. €
unterhalb des Rechnungsergebnisses 2008 liegt.
Ein Vergleich der Aufwendungen zu den Bedarfsgemeinschaften (Jahresdurchschnittswerte) und zur Bundesbeteiligung 2005 – 2009 stellt sich wie folgt dar:
b.) SGB XII
1.)
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
Die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
delegiert.
Der
Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ betreut.
Bislang
beteiligte sich der Bund an den Nettoaufwendungen mit einem Festbetrag. Dieser
Festbetrag wurde nach dem Anteil an den bundes-/ bzw. landesweiten
Vorjahresnettoausgaben der Grundsicherung verteilt. Durch eine Gesetzesänderung
wird sich ab 2009 der Festbetrag in eine prozentuale Beteiligung an den
Aufwendungen des jeweiligen Vorvorjahres
wandeln, und zwar für 2009 = 13%, 2010 = 14%, 2011 = 15% und ab 2012 = 16%
Eine
Überführung des bislang festen Anteils in eine prozentuale Beteiligung wird als
sachgerecht bewertet, da eine solche die steigenden Fallzahlen und damit
verbundene steigende Aufwendungen in diesen Bereich berücksichtigen wird.
Die Belastungen haben sich
in der Zeit von 2003 – 2008 wie folgt entwickelt:
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Planergebnis |
Bedarfsgem. |
rd. 1.900 |
2.088 |
2.318 |
2.526 |
2.802 |
3.000 |
Belastung |
6.261.427 € |
8.079.655 € |
10.884.418 € |
12.447.601 € |
13.699.151 € |
14.828.000 € |
B-Erstattung |
1.882.936 € |
2.013.374 € |
2.059.221 € |
1.960.989 € |
2.030.188 € |
2.027.362 € |
Im Entwurf ergibt sich für 2009
folgende Planung:
Aufwand
Grundsicherung außerhalb Einr. 15.000.000
€
Grundsicherung innerhalb Einr. 1.110.000
€
Ertrag
Unterhaltsheranziehung etc. -355.500
€
Belastung 15.754.500
€
Bundeserstattung -1.780.000
€
Ein Vergleich der Belastungen
zu den Bedarfsgemeinschaften (Stichtag Dez.) und zur Bundesbeteiligung 2005 –
2009 stellt sich wie folgt dar:
2.) Hilfe zum
Lebensunterhalt
Die
Zahl der Bedarfsgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.
Kapitel SGB XII erhalten, ist seit 2005 (Wechsel der Klientel aus dem BSHG ins
SGB II) mit rd. 400 relativ stabil.
Auch
die Aufwendungen für diesen Personenkreis sind mit 2,2 – 2,3 Mio. € pro Jahr
sehr konstant. Im Bereich der Erträge wurden seit der Umsetzung der Hartz IV
Reform in erheblichem Maße Restfälle abgewickelt.
Ein
Beispiel hierfür sind die sog. „Umzugsfälle nach der alten Vorschrift des § 107
BSHG.
In
den ersten beiden Jahren der Umsetzung SGB II wurden hierfür noch rd. 1,4 Mio.
€ vereinnahmt. In 2007 waren es noch 526 T€ und in 2008 werden es noch rd.
100.000 € sein.
Das
Ertragsvolumen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt hat sich somit von 2005
mit rd. 5 Mio. € auf rd. 1,2 Mio. € für
2008 reduziert.
3.) Eingliederungshilfe
Personen
die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft
teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,
erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der
Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Als
Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:
-
Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation
-
Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben
-
Leistungen zur
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
-
Hilfen zu einer
angemessenen Schulausbildung
Während
die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen,
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im
Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich
auf die Stadt Neuss delegiert.
Die
Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:
Der bisherigen Entwicklung
liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.
Allein
durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am
Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus)
ergibt sich für 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten
Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der
medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu
leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen
Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit
der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23
% von der Krankenkasse finanziert.
Hinzu
kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die
schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen.
Für
2009 wird ein Aufwandsvolumen von rd. 2,4 Mio. € eingeplant.
4.) Krankenhilfe
Die Krankenbehandlung von
Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. §
264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den
Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe
zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet. Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK
Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.
Mit der letzten
Quartalsabrechnung der AOK (Oktober 2008) wurden für 350 Personen 777.790,45 € in Rechnung gestellt.
Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der
einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind (z.B. Abrechnung April 2008 „nur“ rd.
450 T€).
Die
Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:
Für 2009 ist ein Ansatz in
Höhe von rd. 3,2 Mio. € geplant.
5.) Hilfe zur Pflege /
Pflegewohngeld
Die
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
delegiert.
Im
Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die
Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es wird zwischen 3
Pflegestufen unterschieden:
-
erhebliche
Pflegebedürftige 215 €
-
Schwerpflegebedürftige 420
€
-
Schwerstpflegebedürftige
675 €
Nach
der Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (welche
den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken soll) wird das Pflegegeld in den
kommenden Jahren wie folgt ansteigen:
2010 2012
-
erhebliche
Pflegebedürftige 225 € 235 €
-
Schwerpflegebedürftige 430
€ 440 €
-
Schwerstpflegebedürftige
685 € 700 €
Danben
werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der
Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der
Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.
Für
2008 wird hier ein Rechnungsergebnis von rd. 880.000 € erwartet.
Für
das Jahr 2009 wird aufgrund der demographischen Entwicklung und den
Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ein Haushaltsansatz von 1.000.000 €
eingeplant.
Der
Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im
Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen
Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden
neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen
Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.
Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes von 2006 – 2008 wie folgt entwickelt:
Anmerkung:: in der Darstellung sind Rückrechnungen aufgrund
von Überzahlungen (in Todesfällen)
einberechnet
Für
2009 wird im Bereich Hilfe zur Pflege ein Aufwandsvolumen von 9.050.000
€ (9,5 Mio. abzl. 450 T€ Rückrechnungen) und im Bereich Pflegewohngeld
ein Aufwandsvolumen von 8.050.000 € (8,3 Mio. € abzüglich 250 T€
Rückrechnungen) kalkuliert.
Der
Mehrbedarf 2009 resultiert u.a. aus einem Anstieg des Pflegeplatzangebotes. Im
Verlauf des Jahres 2009 werden im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 320 neue
Pflegeplätze realisiert.
Danben
ergibt sich aufgrund der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der
Pflegesätze.