Sachverhalt:
Der Doppelhaushalt
2014/2015 wurde vom Kreistag am 25.03.2014 beschlossen. Mit Verfügung vom
02.07.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre
Anlagen für die Haushaltsjahre 2014/2015 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56
Abs. 2 Satz 2 KrO NRW die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegten
Kreisumlagesätze von 39,6 v. H. der für 2014 geltenden Bemessungsgrundlagen und
39,8 v. H. der für 2015 geltenden Bemessungsgrundlagen genehmigt.
Im Falle einer
Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 GemHVO (Gemeindehaushalts-verordnung)
dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung (…) vorzulegen.
Mit Beschluss Nr.
2015/0325/Ö7 vom 25.03.2015 nahm der Kreistag die vorgeschriebene
Fortschreibung zur Kenntnis.
Die seinerzeitige
Prognose bestätigt sich.
So ist
insbesondere im Produktbereich „Soziale Leistungen“ sowie bei den
Personalaufwendungen ein überplanmäßiger Bedarf zu erwarten.
Eine aktuelle
Gesamtübersicht wird zur Sitzung vorgelegt und entsprechend erläutert.