Betreff
Internationale Förderklasse am BBZ Grevenbroich
Vorlage
40/0846/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2015 haben die Verwaltung und das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss über die Beschulung von Seiteneinsteigern im Rhein-Kreis Neuss berichtet. Seiteneinsteiger sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die entweder neu nach Deutschland eingereist sind oder nicht länger als zwei Jahre in Deutschland leben und vor allem nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um am Regelunterricht der jeweiligen Schule teilnehmen zu können.

 

Mitte Mai 2015 wurde am BBZ Grevenbroich eine Seiteneinsteigerklasse für junge Migranten eingerichtet, die noch berufsschulpflichtig sind. Dieses Angebot wird im Schuljahr 2015/2016 am BBZ Grevenbroich fortgeführt, da eine Integrationsstelle am BBZ Neuss-Weingartstraße erneut nicht besetzt werden konnte.

 

Am 24.8.2015 konnten am BBZ Grevenbroich zwei Internationale Förderklassen (Seiteneinsteigerklassen) für berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im Alter von 16 bis 18 Jahren eingerichtet werden.

 

Durch die Entscheidung der Oberen Schulaufsicht in der Bezirksregierung Düsseldorf verfügt die Schule über eine Integrationsstelle zur Förderung dieser Schülerinnen und Schüler. Die Regelung in NRW bedeutet, dass auf eine Integrationsstelle zwei Lerngruppen mit jeweils bis zu 20 Schülerinnen und Schülern kommen.

 

Es geht vor allem um das Erlernen der deutschen Sprache und in der Folge um eine schrittweise Integration dieser Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen. Am BBZ Grevenbroich gibt es eine qualifizierte Lehrkraft, die über das Zertifikat Deutsch als Fremd-/Zweisprache verfügt. Sie ist in der Lage, die Schülerinnen und Schüler zu fördern. Einige Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklasse wurden bereits an der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Neuss unterrichtet, sind aber immer noch förderbedürftig.

 

Die Zuweisung der Jugendlichen erfolgte durch die Schulaufsicht nach detaillierter Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum im Rhein-Kreis Neuss. Das Kommunale Integrationszentrum berät die Schule fortlaufend inhaltlich. Die Lehrkraft ist auch eingeladen, an Sitzungen von Lehrkräften, die ebenfalls in der Seiteneinsteigerförderung tätig sind, teilzunehmen.

 

Durch den Rhein-Kreis Neuss wird die Beförderung der Schülerinnen aus den unterschiedlichen Kommunen entweder durch die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder durch die Bereitstellung von Schülerfahrkarten organisiert.

 

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand zu der Internationalen Förderklasse am BBZ Grevenbroich und zur Seiteneinsteigerbeschulung im Rhein-Kreis Neuss berichten.