Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in der Sporthalle des BBZ Grevenbroich
Vorlage
40/0847/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 11.09.2015 hat die Landesregierung den Rhein-Kreis Neuss aufgefordert, bis zum 14.09.2015, 11:00 Uhr, 300 Plätze für Flüchtlinge bereit zu stellen.

 

Unter Leitung von Herrn Kreisdirektor Brügge wurde ein Krisenstab gebildet, der in Abstimmung mit Herrn Landrat Petrauschke entschied, die Notaufnahmestelle für Flüchtlinge in der Sporthalle des BBZ Grevenbroich einzurichten. Unter Beteiligung mehrerer Fachämter und Hilfsorganisationen sowie zahlreicher freiwilliger Helferinnen und Helfer wurde in und an der Sporthalle des BBZ Grevenbroich die Infrastruktur zur Unterbringung und Versorgung von bis zu 300 Flüchtlingen geschaffen.

 

Die ersten 86 Flüchtlinge trafen bereits am frühen Morgen des 14.09.2015 in Grevenbroich ein. Sie wurden medizinisch untersucht, registriert, in der Halle untergebracht und verpflegt. Am 15.09.2015 wurden weitere 214 Flüchtlinge in der Sporthalle untergebracht. Die meisten Flüchtlinge stammen aus Syrien, Irak und Afghanistan.

 

Bei der Betreuung der Flüchtlinge arbeiten unter Leitung des Krisenstabes die Ämter der Kreisverwaltung, das Kreiskrankenhaus Grevenbroich, die Feuerwehr, Hilfsorganisationen, die Stadt Grevenbroich, die Ärzteschaft und viele freiwillige Helfer aus der Kreisverwaltung und aus der Bevölkerung zusammen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Rhein-Kreis Neuss bis Ende September 2015 die Betreuung der Flüchtlinge vorwiegend durch eigenes Personal in drei Schichten im 24-Stunden-Betrieb sicherstellen wird. Ab dem 01.10.2015 wird das Deutsche Rote Kreuz die Flüchtlingsbetreuung am BBZ Grevenbroich übernehmen.

 

Die Sporthalle des BBZ Grevenbroich wird bis  auf Weiteres weder für den Schul- noch für den Vereinssport zur Verfügung stehen. Für den Sportunterricht und für die Sportvereine mussten alternative Lösungen gefunden werden. Der Schulbetrieb ist mit Ausnahme des Sportunterrichts nicht betroffen.