Betreff
Wahl des Mitgliedes der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach § 5 Abs. 2a) der RSGV-Satzung
Vorlage
010/0866/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes  bzw. folgende Personen zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:

 

Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung              -   der von der Stadt Neuss 

                                                                         Vorgeschlagene

 

 


Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 2  a)  der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates.