Sachverhalt:

Die Ausbaumaßnahme beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor einschließlich Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 wurde bereits im Jahr 2004 gebaut, so dass noch das Reststück bis zum Deichtor realisiert werden muss. Die Verwaltung plant den Neubau eines kombinierten Rad- und Gehweges zwischen Deichtor und Kreisverkehr. Darüber hinaus bekommt die K 1 (Straße Zur Rheinfähre) einen erstmaligen frostsicheren Ausbau. Der mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgesetzte kombinierte Rad- und Gehweg wird 3,00 m breit. Die zweistreifige Fahrbahn erhält eine Breite von 6,00 m.

 

Die K 1 hat zurzeit nur eine 4,50 - 5,00 m breite Fahrbahn ohne Rad- und Gehweganlagen. Durch den fehlenden frostsicheren Aufbau der Straße befindet sich der Gebrauchs- und Substanzwert der Straße (allgemeine Unebenheiten, Absackungen, Risse, Flickstellen, etc.) in einem sehr schlechten Zustand. Besonders am Wochenende, wenn reger Ausflugsverkehr herrscht, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Kfz-Verkehr, Radfahrern und Fußgängern, die sich die schmale Fahrbahn gemeinsam teilen müssen.

 

Der Restausbau der K 1 Rheinfähre (II. Bauabschnitt) dient somit zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung Rheinfähre.

Die Deichsanierung im Bereich der K 1 einschließlich des neuen Deichtors ist seit längerem abgeschlossen. Bestandteil der Deichsanierung war auch der Radweg vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg (Deichtor) auf der Landseite. Es steht somit noch der Lückenschluss der Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz

K 1/K 9 aus. Dieser Lückenschluss konnte bisher aufgrund von fehlendem Grunderwerb nicht realisiert werden. Nach Aufgabe des dort ansässigen Gaststättenbetriebes und Abbruch der Gebäude wurde das betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer Wohnbebauung über einen neuen Bebauungsplan zugeführt. Der erforderliche Grunderwerb konnte zwischenzeitlich auch erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Nach Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf gilt der Restausbau der K 1 Rheinfähe als laufende Maßnahme und nicht als Neubaumaßnahme, die somit ohne Neubeantragung gefördert werden kann. Die Ausstellung des Bewilligungsbescheides, der die Voraussetzung für die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist, soll bis zum Jahresende erfolgen, so dass die Maßnahme Anfang 2016 seitens der Verwaltung ausgeschrieben werden kann. Der Baubeginn wird für Frühjahr 2016 anvisiert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 214.000,00 €.