- Sachstandsbericht 2015
Sachverhalt:
In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschusses die Verwaltung beauftragt, die investiven
Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von
Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den
Ausschuss in Kenntnis zu setzen.
Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom
Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).
Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden
jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues
Kommunale Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach
Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit
(Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms
ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten
Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um
Investitionen in die Straße, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen und
die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den
Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem
größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich
somit nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im
ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die
Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der
Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße.“
Das Erneuerungsprogramm 2015 ist im Jahre 2013 im Rahmen
des Doppelhaushaltes 2014/2015 haushaltsmäßig beantragt worden. Insgesamt
wurden für das Jahr 2015 vier Baumaßnahmen eingeplant, die in Gänze bis zum
Ende des Jahres umgesetzt werden.
Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2015 sind in tabellarischer
Form im Anhang aufgeführt.