Betreff
Ausbau der B 230 zwischen der L 361 bei Glehn und der AAS Holzheim
Vorlage
66/0897/XVI/2015
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Information des Landesbetriebes Straßenbau NRW zum Ausbau der B 230 (grundhafte Erneuerung im Vollausbau) zwischen der L 361 bei Glehn und der Autobahnanschlussstelle der A 46 bei Neuss-Holzheim hatte der Landrat zum Anlass genommen, den in diesem Rahmen vorgesehenen Rückbau bzw. Wegfall der befestigten Mehrzweckstreifen in Form eines zweistreifigen Regelquerschnittes (R Q 11) anstatt der Umgestaltung zu einem dreistreifigen Ausbau (R Q 15,5) kritisch zu hinterfragen (sh. Anlage: Schreiben an den Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein vom 02.09.2015).

 

In der zwischenzeitlich vorliegenden Rückäußerung vom 24.09.2015 verweist die Regionalniederlassung auf die relativ geringe Streckenlänge des betreffenden Streckenabschnittes (3,3 km), die vergleichsweise niedrige Verkehrsbelastung und weitere hiermit einhergehende verkehrstechnische Parameter, die gegen einen 3-streifigen Ausbau, wie in der Vergangenheit seinerzeit mehrheitlich favorisiert, sprechen.

 

Nach voraussichtlicher Fertigstellung der Ausbaumaßnahme bis Ende dieses Jahres sei des Weiteren vorgesehenen, die Umgestaltung der B 230 im Streckenabschnitt zwischen Liedberg und Glehn zur Herstellung des Radwegelückenschlusses zwischen Liedberg und der L 32 zu nutzen, so die ergänzenden Hinweise des Landesbetriebes.