Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur aktuellen Situation der
Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
a)
Auslastung der Kindertageseinrichtungen
Zum Kindergartenjahr 2015/16 konnten alle Kinder über drei Jahre mit
einem Platz in einer Kindertageseinrichtung versorgt werden, kein Kind wurde
abgewiesen. Für Kinder, die mit ihren Familien in den Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes ziehen, bestehen in allen drei Orten noch Möglichkeiten
aufgenommen zu werden.
b)
Anzahl der
anspruchsberechtigten Kinder über drei Jahre: |
1851 |
Anzahl der
Anspruchsberechtigten Kinder unter drei Jahre: |
1643 |
Versorgungsquote
U3: |
35,30% |
Versorgungsquote
Ü3 |
100% |
Stand:
01.08.2015
Die Belegung nach Orten und Kindertageseinrichtungen ist der angefügten
Tabelle zu entnehmen.
Belegung der Kindertageseinrichtungen zum
01.08.2015
|
|
||||
Wohnbereiche: |
Einrichtungen |
Anzahl U3-Plätze |
Belegung U3-Plätze zum
01.08.2015 |
Anzahl Ü3-Plätze |
Belegung Ü3-Plätze zum
01.08.2015 |
Korschenbroich |
städt. Kindergarten Am
Sportplatz |
16 |
15 |
84 |
75 |
|
städt. Kindergarten
Danziger Str. |
16 |
16 |
31 |
35 |
|
kath. Kindergarten
St. Andreas |
18 |
18 |
67 |
67 |
|
städt. Kinderg.
Herrenshoff |
16 |
16 |
81 |
79 |
|
kath.Kindergarten
Maternusstr. |
12 |
9 |
28 |
32 |
|
städt. Kindergarten Am
Hallenbad |
16 |
16 |
39 |
44 |
|
städt. Kindergarten A.
d. Kempen |
16 |
15 |
39 |
44 |
|
städt. Kindergarten
Josef-Thory-Str. |
8 |
8 |
66 |
65 |
|
städt. Kindergarten
Schulstr./Glehn |
8 |
8 |
52 |
57 |
|
städt. Kindergarten Am
Kerper Weiher |
16 |
14 |
56 |
56 |
|
kath. Kindergarten
Elisabethstr. |
16 |
15 |
64 |
65 |
|
kath.Kindergarten
Hildegundisstr. |
12 |
10 |
53 |
52 |
|
städt. Kindergarten
Pesch |
16 |
16 |
39 |
45 |
|
Kindertageseinrichtung
Pestalozzistr. |
6 |
6 |
39 |
42 |
|
Kindertageseinrichtung
"Am Holzkamp" |
0 |
0 |
50 |
48 |
|
Lindertageseinrichtung
Lebenshilfe |
4 |
1 |
16 |
8 |
|
Plätze gesamt |
196 |
183 |
804 |
814 |
|
|
|
|
|
|
Jüchen |
kath. Kindergarten
Gierath |
12 |
10 |
78 |
73 |
|
Gemeindekindergarten
Kelzenberg |
14 |
10 |
21 |
27 |
|
Gemeindekindergarten
Weststr. |
19 |
17 |
70 |
78 |
|
Gemeindekindergarten
Bachstr. |
22 |
17 |
53 |
54 |
|
Gemeindekindergarten
Steinstraße |
26 |
20 |
94 |
96 |
|
Gemeindekindergarten
N-Garzweiler |
14 |
11 |
46 |
55 |
|
kath. Kindergarten
Bedburdyck |
12 |
9 |
53 |
48 |
|
kath. Kindergarten
Hochneukirch |
12 |
10 |
78 |
83 |
|
kath. Kindergarten
Alleestr. |
18 |
18 |
42 |
46 |
|
kath. Kindergarten
Otzenrath |
6 |
4 |
41 |
42 |
|
Plätze gesamt |
155 |
126 |
576 |
602 |
|
|
|
|
|
|
Rommerskirchen |
Gemeindekindergarten
Frixheim |
18 |
16 |
37 |
40 |
|
Gemeindekindergarten
Giller Str. |
14 |
14 |
91 |
90 |
|
kath. Kindergarten
Sinsteden |
13 |
13 |
22 |
26 |
|
Gemeindekindergarten
Hoeningen |
8 |
8 |
32 |
34 |
|
Gemeindekindergarten
Anstel |
14 |
13 |
63 |
60 |
|
kath. Kindergarten
Oekoven |
6 |
6 |
14 |
17 |
|
kath. Kindergarten
Rommerskirchen |
6 |
6 |
39 |
43 |
|
Gemeindekindergarten
Evinghoven |
6 |
5 |
14 |
14 |
|
Plätze gesamt |
85 |
81 |
312 |
324 |
|
|
|
|
|
|
Kreisjugendamt |
gesamt |
436 |
390 |
1692 |
1740 |
|
Plätze gesamt
(01.08.2015) |
|
|
2128 |
2130 |
Aufteilung der Kinder auf die Betreuungszeiten:
- 199
Kinder sind mit 25 Std./Wo.
angemeldet = 9,4 %
- 847
Kinder mit 35 Std./Wo.
= 39,8 %
- 1082 Kinder mit 45 Std./Wo. = 50,8 %
Plätze
in Kindertagespflege:
Jüchen 74
Korschenbroich 91
Rommerskirchen 36
Kreisjugendamt 201
belegt mit
-
U3-Kindern:
39 + 74 + 31 = 144
-
Ü3-Kindern:
29 + 13 + 5 = 47
47 Kinder über drei Jahre befinden sich demnach zusätzlich zur
Betreuung in Kindertageseinrichtung in Kindertagepflege (Randzeitenbetreuung).
Für Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten werden individuelle
Betreuungszeitmodelle über die Betreuung in Kindertageseinrichtung hinaus
entwickelt.
c)
Personelle Situation in den
Kindertageseinrichtungen
In allen Kindertageseinrichtungen werden die Vorgaben des
Kinderbildungsgesetzes (Anlage zu §19 KiBiz) für den Einsatz des pädagogischen
Personals erfüllt, einige Einrichtungen liegen über dem gesetzlichen Soll.
Betreuerschlüssel für Kinder unter drei Jahren: 1 zu 3,6 inkl.
U3-Pauschale
Betreuerschlüssel für Kinder über drei
Jahre: 1 zu 9,1 / 11,3 differenziert
nach Betreuungszeit.
Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass es den Trägern nicht leicht
fällt, vakante Stellen neu zu besetzen. Aufgrund des U3-Ausbaus hat sich der
Bedarf an pädagogischen Fachkräften für die Kindertageseinrichtungen enorm
erhöht. Einige Träger sind dazu über gegangen verstärkt Erzieherinnen im
Anerkennungsjahr zu beschäftigen, um Nachwuchskräfte rekrutieren zu können.
d)
finanzielle Situation der Träger
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden über die
Kindpauschalen finanziert. Die Höhe der Kindpauschalen ist abhängig vom Alter
des Kindes, von der wöchentlichen Betreuungszeit und von der Gruppenform (s.
Anlage zum § 19 KiBiz). Die Höhe der Kindpauschalen wird jährlich um 1,5 %
angehoben, um Kostensteigerungen zu kompensieren. Übersteigen die
Tariferhöhungen der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen diesen Rahmen
oder liegt die allgemeine Kostensteigerung / Inflationsrate über 1,5 %, so hat
der Träger die Differenz zu tragen, damit erhöht sich indirekt der Trägeranteil
an den Gesamtkosten. Insbesondere die freien Träger haben Probleme, die
zusätzlichen Kosten aufzubringen. Kaum ein Träger hat noch Möglichkeiten
Rücklagen zu bilden,
dies wird durch die zu führenden Verwendungsnachweise deutlich. Durch
die Verwendungsnachweise werden nicht nur die Betriebskosten geprüft, sondern
auch der Umfang des Personaleinsatzes.
e)
Betreuung von Flüchtlingskindern in
Kindertageseinrichtungen
Flüchtlingskinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen
Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII auf einen Betreuungsplatz in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sobald die Aufnahme in eine
Anschlussunterkunft erfolgt ist.
Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder
dieselben Grundsätze wie für andere Kinder, das bedeutet, die täglichen
Betreuungszeiten richten sich individuell nach dem Bedarf des Kindes nach
Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und dem Bedarf
der Erziehungsberechtigten nach Betreuung ihres Kindes.
Bis September 2015 konnten weitestgehend alle Flüchtlingskinder über
drei Jahre in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden.
Wie sich der Bedarf entwickeln wird, ist derzeit nicht absehbar. Eine
Berücksichtigung in der Bedarfsplanung ist außerordentlich schwierig.
Die Kindertageseinrichtungen sollen mit einem Unterstützungsprogramm
des Kreisjugendamtes gefördert werden.
So wurde bereits am 23.06.2015 eine Fachtagung zum Thema „Flucht und
Trauma“ in Kooperation mit der Martinus-Schule in Kaarst und dem Stadtjugendamt
Kaarst für Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrer
erfolgreich durchgeführt. Weitere Veranstaltungen zu Themen der
Flüchtlingsfamilien sollen folgen. Darüber hinaus soll ein Leitfaden für
Erzieherinnen erstellt werden, aus dem hervor geht, wo schnell und
unkompliziert Unterstützung für die unterschiedlichsten Situationen angefordert
werden kann.