Betreff
Bericht zur aktuellen Situation in den Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich, Rommerskirchen
Vorlage
51/0899/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur aktuellen Situation der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

a)   Auslastung der Kindertageseinrichtungen

 

Zum Kindergartenjahr 2015/16 konnten alle Kinder über drei Jahre mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung versorgt werden, kein Kind wurde abgewiesen. Für Kinder, die mit ihren Familien in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ziehen, bestehen in allen drei Orten noch Möglichkeiten aufgenommen zu werden.

b)

Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder über drei Jahre:

1851

Anzahl der Anspruchsberechtigten Kinder unter drei Jahre:

1643

Versorgungsquote U3:

      35,30%

Versorgungsquote Ü3

         100%

 

          Stand: 01.08.2015

 

Die Belegung nach Orten und Kindertageseinrichtungen ist der angefügten Tabelle zu entnehmen.

 

Belegung der Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2015

 

 

Wohnbereiche:

Einrichtungen

Anzahl U3-Plätze

Belegung U3-Plätze zum 01.08.2015

Anzahl Ü3-Plätze

Belegung Ü3-Plätze zum 01.08.2015

Korschenbroich

städt. Kindergarten Am Sportplatz

16

15

84

75

 

städt. Kindergarten Danziger Str.

16

16

31

35

 

kath. Kindergarten St.  Andreas

18

18

67

67

 

städt. Kinderg. Herrenshoff

16

16

81

79

 

kath.Kindergarten Maternusstr.

12

9

28

32

 

städt. Kindergarten Am Hallenbad

16

16

39

44

 

städt. Kindergarten A. d. Kempen

16

15

39

44

 

städt. Kindergarten Josef-Thory-Str.

8

8

66

65

 

städt. Kindergarten Schulstr./Glehn

8

8

52

57

 

städt. Kindergarten Am Kerper Weiher

16

14

56

56

 

kath. Kindergarten Elisabethstr.

16

15

64

65

 

kath.Kindergarten Hildegundisstr.

12

10

53

52

 

städt. Kindergarten Pesch

16

16

39

45

 

Kindertageseinrichtung Pestalozzistr.

6

6

39

42

 

Kindertageseinrichtung "Am Holzkamp"

0

0

50

48

 

Lindertageseinrichtung Lebenshilfe

4

1

16

8

 

Plätze gesamt

196

183

804

814

 

 

 

 

 

 

Jüchen

kath. Kindergarten Gierath

12

10

78

73

 

Gemeindekindergarten Kelzenberg

14

10

21

27

 

Gemeindekindergarten Weststr.

19

17

70

78

 

Gemeindekindergarten Bachstr.

22

17

53

54

 

Gemeindekindergarten Steinstraße

26

20

94

96

 

Gemeindekindergarten N-Garzweiler

14

11

46

55

 

kath. Kindergarten Bedburdyck

12

9

53

48

 

kath. Kindergarten Hochneukirch

12

10

78

83

 

kath. Kindergarten Alleestr.

18

18

42

46

 

kath. Kindergarten Otzenrath

6

4

41

42

 

Plätze gesamt

155

126

576

602

 

 

 

 

 

 

Rommerskirchen

Gemeindekindergarten Frixheim

18

16

37

40

 

Gemeindekindergarten Giller Str.

14

14

91

90

 

kath. Kindergarten Sinsteden

13

13

22

26

 

Gemeindekindergarten Hoeningen

8

8

32

34

 

Gemeindekindergarten Anstel

14

13

63

60

 

kath. Kindergarten Oekoven

6

6

14

17

 

kath. Kindergarten Rommerskirchen

6

6

39

43

 

Gemeindekindergarten Evinghoven

6

5

14

14

 

Plätze gesamt

85

81

312

324

 

 

 

 

 

 

Kreisjugendamt

gesamt

436

390

1692

1740

 

Plätze gesamt (01.08.2015)

 

 

2128

2130

 

Aufteilung der Kinder auf die Betreuungszeiten:

 

-        199 Kinder sind mit        25 Std./Wo. angemeldet      =  9,4 %

-        847 Kinder         mit      35 Std./Wo.                      = 39,8 %

-       1082 Kinder         mit      45 Std./Wo.                       = 50,8 %

 

          Plätze in Kindertagespflege:

 

Jüchen                              74

Korschenbroich                   91

Rommerskirchen                 36

Kreisjugendamt                 201

 

          belegt mit

 

-       U3-Kindern:         39 + 74 + 31 = 144

-       Ü3-Kindern:         29 + 13 +   5 =  47 

 

47 Kinder über drei Jahre befinden sich demnach zusätzlich zur Betreuung in Kindertageseinrichtung in Kindertagepflege (Randzeitenbetreuung).

Für Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten werden individuelle Betreuungszeitmodelle über die Betreuung in Kindertageseinrichtung hinaus entwickelt.

 

 

c)   Personelle Situation in den Kindertageseinrichtungen

 

In allen Kindertageseinrichtungen werden die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Anlage zu §19 KiBiz) für den Einsatz des pädagogischen Personals erfüllt, einige Einrichtungen liegen über dem gesetzlichen Soll.

 

Betreuerschlüssel für Kinder unter drei Jahren: 1 zu 3,6 inkl. U3-Pauschale

Betreuerschlüssel für Kinder über drei Jahre:          1 zu 9,1 / 11,3 differenziert

nach Betreuungszeit.

 

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass es den Trägern nicht leicht fällt, vakante Stellen neu zu besetzen. Aufgrund des U3-Ausbaus hat sich der Bedarf an pädagogischen Fachkräften für die Kindertageseinrichtungen enorm erhöht. Einige Träger sind dazu über gegangen verstärkt Erzieherinnen im Anerkennungsjahr zu beschäftigen, um Nachwuchskräfte rekrutieren zu können.

 

 

d)   finanzielle Situation der Träger

 

Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden über die Kindpauschalen finanziert. Die Höhe der Kindpauschalen ist abhängig vom Alter des Kindes, von der wöchentlichen Betreuungszeit und von der Gruppenform (s. Anlage zum § 19 KiBiz). Die Höhe der Kindpauschalen wird jährlich um 1,5 % angehoben, um Kostensteigerungen zu kompensieren. Übersteigen die Tariferhöhungen der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen diesen Rahmen oder liegt die allgemeine Kostensteigerung / Inflationsrate über 1,5 %, so hat der Träger die Differenz zu tragen, damit erhöht sich indirekt der Trägeranteil an den Gesamtkosten. Insbesondere die freien Träger haben Probleme, die zusätzlichen Kosten aufzubringen. Kaum ein Träger hat noch Möglichkeiten Rücklagen zu bilden,

dies wird durch die zu führenden Verwendungsnachweise deutlich. Durch die Verwendungsnachweise werden nicht nur die Betriebskosten geprüft, sondern auch der Umfang des Personaleinsatzes.

 

e)   Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

 

Flüchtlingskinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sobald die Aufnahme in eine Anschlussunterkunft erfolgt ist.

Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder, das bedeutet, die täglichen Betreuungszeiten richten sich individuell nach dem Bedarf des Kindes nach Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und dem Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Betreuung ihres Kindes.

Bis September 2015 konnten weitestgehend alle Flüchtlingskinder über drei Jahre in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden.

Wie sich der Bedarf entwickeln wird, ist derzeit nicht absehbar. Eine Berücksichtigung in der Bedarfsplanung ist außerordentlich schwierig.

 

Die Kindertageseinrichtungen sollen mit einem Unterstützungsprogramm des Kreisjugendamtes gefördert werden.

So wurde bereits am 23.06.2015 eine Fachtagung zum Thema „Flucht und Trauma“ in Kooperation mit der Martinus-Schule in Kaarst und dem Stadtjugendamt Kaarst für Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrer erfolgreich durchgeführt. Weitere Veranstaltungen zu Themen der Flüchtlingsfamilien sollen folgen. Darüber hinaus soll ein Leitfaden für Erzieherinnen erstellt werden, aus dem hervor geht, wo schnell und unkompliziert Unterstützung für die unterschiedlichsten Situationen angefordert werden kann.