Betreff
Familienbildung
Vorlage
51/0904/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen erhalten gemäß § 16 KJHG Leistungen, die der Förderung der Erziehung in der Familie dienen. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann.

Gemäß des Subsidiaritätsprinzips beauftragt das Kreisjugendamt staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung mit dieser Aufgabe. Es handelt sich hier um die Träger der Familienbildung, die ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes wahrnehmen und nach dem Weiterbildungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt sind:

 

-AWO Bildungswerk der Generationen

-familienforum edith stein

-Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Mönchengladbach

 

Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes 2015 bis 2019 (Punkt 6.6.1). Im Haushaltsjahr 2015 steht insgesamt ein Betrag von 46.000 € zur Verfügung, der zum einen über geleistete Unterrichtsstunden (höchstens 6.500) und Projektmittel an die 3 Weiterbildungsträger ausgezahlt wird. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden in dem jährlich stattfindenden Arbeitskreis Familienbildung mit dem Kreisjugendamt einvernehmlich abgestimmt.

 

Im neuen Jugendförderplan wurde außerdem festgelegt, dass eine regelmäßige Berichterstattung hierzu im Jugendhilfeausschuss erfolgen soll.

Im Rahmen eines Vortrages werden die vorgenannten drei Weiterbildungsträger in der Sitzung ihre Ausgestaltung und Inhalte kurz erläutern.