Sachverhalt:
Am 01.04.1975 trat in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in Kraft. Es löste u. a. das bis dahin in NRW als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz (RNatSchG) vom 26-06.1935 ab. Das bundesrechtliche Rahmenrecht für Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) trat 1976 in Kraft.
Durch das LG wurden in NRW die Landschaftsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) an Stelle der früheren Naturschutzbehörden des RNatSchG begründet. Hiermit sollten die Behörden nach ihrem gesetzlich sehr weit gesteckten Fachbereich bezeichnet werden, nicht etwa nach einer herausgehobenen Funktion (Anm: Nach einem Entwurf eines künftigen Landesnaturschutzgesetzes NRW - LNatSchG NRW - sollen die Landschaftsbehörden wieder in Naturschutzbehörden umbenannt werden).
Sah das RNatSchG noch einen (oft ehrenamtlichen) Naturschutzbeauftragten bei der Naturschutzbehörde vor, begründete das LG erstmals das Instrument der Beiräte bei den Landschaftsbehörden als unabhängige, nicht weisungsgebundene Gremien zur Vertretung der Interessen von Natur und Landschaft. Daneben wurden durch das LG auch die damalige Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung und das Instrument der Landschaftswacht begründet.
Im damaligen Kreis Neuss wurde bereits frühzeitig mit der Bildung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde begonnen. Nach der Ausschreibung und Auswertung der Meldungen der Verbände und Institutionen konnte der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 09.07.1975 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des ersten Landschaftsbeirats wählen.
Dem ersten Landschaftsbeirat gehörten an:
Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
Landschaftspflege
Dr. Bernhard Schleppinghoff Paul Wierich
Naturschutz
Rainer Lechner Kurt W. Lau
Gewässerschutz
Gottfried Berktold Walter Schmerenbeck
Erholung
Dr. Karl-Heinz Knörzer Karl-Heinz Steinbeck
Heimatpflege
Otto Saarbourg Dr. Albert Kreuels
Landwirtschaft
Wilderich Frhr. v. Mirbach Graf v. Spee Karl Kothes
Forstwirtschaft
Fritz Heye Hermann Schopen
Gartenbau
Gerhard Salzmann Theo Weiß
Jagd
Dirk Baum Alois Lukei
Fischerei
Hermann Kottmann Ernst Kamper
Imkerei
Josef Schilden Gerhard Viersch
Sachverständige für
Landschaftspflege und Naturschutz
Friedrich Gottschall Alfons Kranz
Heinrich Pillen Eberhard Kuntze
Rolf Ulrich Wilhelm Kühn
Dr. Ulrich Stegmann Walter Boestfleisch
Zu seiner ersten Sitzung kam der Landschaftsbeirat am 04.08.1975 zusammen. In dieser Sitzung wählten die Mitglieder des Beirates Herrn Dr. Karl-Heinz Knörzer zum Vorsitzenden und Herrn Dr. Bernhard Schleppinghoff zu seinem Stellvertreter.
Zum Vorsitzenden des Beirates in seiner zweiten Wahlperiode wurde 1979 ebenfalls Herr Dr. Karl-Heinz Knörzer gewählt; stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Rainer Lechner.
In der ersten Sitzung der dritten Wahlperiode am 09.12.1985 wählte der Beirat Herrn Rainer Lechner zu seinem Vorsitzenden und Herrn Otto Saarbourg zu seinem Stellvertreter.
Herr Rainer Lechner hat seitdem den Vorsitz im Beirat inne, nunmehr seit 30 Jahren. Es ist nicht bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen eine weitere Person den Vorsitz im Beirat über einen derart langen Zeitraum ausgeübt hätte. Vorsitzender Lechner ist zudem das einzige Mitglied des aktuellen Beirats, welches bereits in der konstituierenden Sitzung zur ersten Wahlperiode mitgewirkt hat.
In seiner 40jährigen Arbeit für Natur und Landschaft beschäftigte sich der Landschaftsbeirat in 148 Sitzungen mit Hunderten von Fragen und Themenstellungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege. Hinzu kommen weitere Sitzungen von Arbeitsgruppen zu speziellen Themen (z. B. Landschaftsplanung, Bauleitplanung).
Die Beschlüsse des Beirates erfolgten regelmäßig einstimmig.
Nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes können Entscheidungen des Beirates zwischen den Sitzungen durch den Vorsitzenden getroffen werden. Hierbei handelt es sich um eine große Anzahl, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe in der Unteren Landschaftsbehörde bei Anlegung vertretbarer Bearbeitungszeiten zu treffen waren. Allein in der VIII. Wahlperiode des Beirates entschied der Vorsitzende in 331 von der Unteren Landschaftsbehörde vorgelegten Fällen, zumeist beantragte Abweichungen von den Bestimmungen der Landschaftspläne oder des BNatSchG bzw. LG NRW. Über diese Entscheidungen wurde der Beirat in der jeweils nächsten Sitzung durch den Bericht des Vorsitzenden informiert.
Die Verwaltung dankt dem Beirat und seinem langjährigen Vorsitzenden, Herrn Rainer Lechner, für die jahrelange stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und die wertvollen Hinweise und Anregungen.