Betreff
40 Jahre Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/0906/XVI/2015
Aktenzeichen
68.4-10.04
Art
Bericht

Sachverhalt:

Am 01.04.1975 trat in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in Kraft. Es löste u. a. das bis dahin in NRW als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz (RNatSchG) vom 26-06.1935 ab. Das bundesrechtliche Rahmenrecht für Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) trat 1976 in Kraft.

Durch das LG wurden in NRW die Landschaftsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) an Stelle der früheren Naturschutzbehörden des RNatSchG begründet. Hiermit sollten die Behörden nach ihrem gesetzlich sehr weit gesteckten Fachbereich bezeichnet werden, nicht etwa nach einer herausgehobenen Funktion (Anm: Nach einem Entwurf eines künftigen Landesnaturschutzgesetzes NRW - LNatSchG NRW - sollen die Landschaftsbehörden wieder in Naturschutzbehörden umbenannt werden).

Sah das RNatSchG noch einen (oft ehrenamtlichen) Naturschutzbeauftragten bei der Naturschutzbehörde vor, begründete das LG erstmals das Instrument der Beiräte bei den Landschaftsbehörden als unabhängige, nicht weisungsgebundene Gremien zur Vertretung der Interessen von Natur und Landschaft. Daneben wurden durch das LG auch die damalige Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung und das Instrument der Landschaftswacht begründet.

Im damaligen Kreis Neuss wurde bereits frühzeitig mit der Bildung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde begonnen. Nach der Ausschreibung und Auswertung der Meldungen der Verbände und Institutionen konnte der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 09.07.1975 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des ersten Landschaftsbeirats wählen.

Dem ersten Landschaftsbeirat gehörten an:

 

Mitglieder                                                                 Stellvertretende Mitglieder

 

Landschaftspflege

 

Dr. Bernhard Schleppinghoff                               Paul Wierich

 

Naturschutz

 

Rainer Lechner                                                Kurt W. Lau

 

Gewässerschutz

 

Gottfried Berktold                                             Walter Schmerenbeck

 

Erholung

 

Dr. Karl-Heinz Knörzer                                      Karl-Heinz Steinbeck

 

Heimatpflege

 

Otto Saarbourg                                               Dr. Albert Kreuels

 

Landwirtschaft

 

Wilderich Frhr. v. Mirbach Graf v. Spee                 Karl Kothes

 

Forstwirtschaft

 

Fritz Heye                                                      Hermann Schopen

 

Gartenbau

 

Gerhard Salzmann                                           Theo Weiß

 

Jagd

 

Dirk Baum                                                      Alois Lukei

 

Fischerei

 

Hermann Kottmann                                         Ernst Kamper

 

Imkerei

 

Josef Schilden                                                 Gerhard Viersch

 

Sachverständige für Landschaftspflege und Naturschutz

 

Friedrich Gottschall                                           Alfons Kranz

Heinrich Pillen                                                  Eberhard Kuntze

Rolf Ulrich                                                       Wilhelm Kühn

Dr. Ulrich Stegmann                                         Walter Boestfleisch

 

Zu seiner ersten Sitzung kam der Landschaftsbeirat am 04.08.1975 zusammen. In dieser Sitzung wählten die Mitglieder des Beirates Herrn Dr. Karl-Heinz Knörzer zum Vorsitzenden und Herrn Dr. Bernhard Schleppinghoff zu seinem Stellvertreter.

 

Zum Vorsitzenden des Beirates in seiner zweiten Wahlperiode wurde 1979 ebenfalls Herr Dr. Karl-Heinz Knörzer gewählt; stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Rainer Lechner.

 

In der ersten Sitzung der dritten Wahlperiode am 09.12.1985 wählte der Beirat Herrn Rainer Lechner zu seinem Vorsitzenden und Herrn Otto Saarbourg zu seinem Stellvertreter.

 

Herr Rainer Lechner hat seitdem den Vorsitz im Beirat inne, nunmehr seit 30 Jahren. Es ist nicht bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen eine weitere Person den Vorsitz im Beirat über einen derart langen Zeitraum ausgeübt hätte. Vorsitzender Lechner ist zudem das einzige Mitglied des aktuellen Beirats, welches bereits in der konstituierenden Sitzung zur ersten Wahlperiode mitgewirkt hat.

 

In seiner 40jährigen Arbeit für Natur und Landschaft beschäftigte sich der Landschaftsbeirat in 148 Sitzungen mit Hunderten von Fragen und Themenstellungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege. Hinzu kommen weitere Sitzungen von Arbeitsgruppen zu speziellen Themen (z. B. Landschaftsplanung, Bauleitplanung).

 

Die Beschlüsse des Beirates erfolgten regelmäßig einstimmig.

 

Nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes können Entscheidungen des Beirates zwischen den Sitzungen durch den Vorsitzenden getroffen werden. Hierbei handelt es sich um eine große Anzahl, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe in der Unteren Landschaftsbehörde bei Anlegung vertretbarer Bearbeitungszeiten zu treffen waren. Allein in der VIII. Wahlperiode des Beirates entschied der Vorsitzende in 331 von der Unteren Landschaftsbehörde vorgelegten Fällen, zumeist beantragte Abweichungen von den Bestimmungen der Landschaftspläne oder des BNatSchG bzw. LG NRW. Über diese Entscheidungen wurde der Beirat in der jeweils nächsten Sitzung durch den Bericht des Vorsitzenden informiert.

 

Die Verwaltung dankt dem Beirat und seinem langjährigen Vorsitzenden, Herrn Rainer Lechner, für die jahrelange stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und die wertvollen Hinweise und Anregungen.