Betreff
Barrierefreier Umbau von 3 Bushaltestellen, Stadt Meerbusch
Vorlage
68/0916/XVI/2015
Aktenzeichen
68.4-40.01-6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Forststraße und Reha-Klinik entsprechend der von der Stadt Meerbusch vorgelegten Planung.


Sachverhalt:

Die Stadt Meerbusch plant den barrierefreien Umbau mehrerer Bushaltestellen im Stadtgebiet, darunter auch die Haltestellen

 

·           Reha-Klinik in Fahrtrichtung Hoterheide,

·           Forststraße in Fahrtrichtung Amandusstraße und

·           Forststraße in Fahrtrichtung Bergfeld.

 

Diese 3 Haltestellen liegen im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan III - Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich -. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes für Landschaftsschutzgebiete untersagen grundsätzlich u. a. die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern. Der barrierefreie Umbau der Haltestellen würde den Verboten widersprechen.

 

Von diesen Verboten kann gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG auf Antrag durch die Untere Landschaftsbehörde Befreiung gewährt werden, wenn

 

1.         dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder

2.         die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

 

Die Stadt Meerbusch hat für den geplanten Umbau einen Befreiungsantrag vorgelegt.

 

Grundsätzlich liegt der barrierefreie Umbau von Haltestellen im öffentlichen Interesse.

 

Im Fall der Haltestelle Reha-Klinik soll die Verlegung in den hinteren Grünstreifen erfolgen. Betroffen sind Rasenflächen und ein geringer Teil von Cotoneaster Schnittgehölzen. Der mit der Verlegung verbundene Eingriff ist hier gering.

 

Im Bereich des Standortes Forsthausstraße in Fahrtrichtung Amandusstraße ist der Eingriff bei Verlegung und Umbau gering. Hier sind nur Rasenflächen betroffen. Eine hier aufstehende junge Eiche könnte betroffen sein, soll aber nach Mitteilung der Stadt erhalten werden.

 

Der Bau im Bereich der Forsthausstraße in Fahrtrichtung Bergfeld ist mit einem umfangreicheren Eingriff verbunden. Hier könnte ein Waldrandbereich betroffen sein, der jedoch aus jungem bis mittelaltem Stangenholz besteht. Zur Kompensation könnte hier ein Waldsaumbereich angelegt werden.

Die Stadt Meerbusch ist auch hier bestrebt, die Detailplanung so zu gestalten, dass ein Eingriff in den Baumbestand so weit wie möglich vermieden wird.

 

Bedenken aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegen keinen der drei Standorte.

 

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG wegen überwiegenden öffentlichen Interesses an der Maßnahme. Im Zulassungsverfahren werden eine Eingriffsbewertung und eine artenschutzfachliche Einschätzung verlangt.