Betreff
7. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen – (FFH – Gebiet Knechtstede-ner Wald)
hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses der 7. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen – durch den Kreistag.
Vorlage
61/0936/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 7. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 7. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom November 2015 (Anlage 3) als Satzung.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 i. V. mit § 29 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der 7. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen –.

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss gem. der FFH - Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) für das FFH – Gebiet Knechtstedener Wald (DE-4806-301) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542). Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde die Verwaltung mit Beschluss des Kreistages vom 25.03.2015 beauftragt, die Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen - und das Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 c LG NRW durchzuführen.

 

Die Verwaltung erarbeitete auf Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Beteiligung den Entwurf zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gem. 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2005, S. 568; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW S. 185).

Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände, den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde und für die Bürger in der Zeit vom 19.08. bis 16.09.2015.

 

In der (Anlage 2) sind die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu dem Änderungsverfahren als Synopse aufgeführt und die Stellungnahmen der Verwaltung im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung keine Änderung für den Satzungsentwurf der 7. Änderung des LP II (Anlage 3).

 

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: