Betreff
Umsetzung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorlage
III/0940/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Landtag hat am 1. Oktober 2015 das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes vom 24.06.2015 beschlossen.

 

Die mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel sollen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbänden) in den Jahren 2015-2018 dienen und einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Um dieses Ziel zu erreichen hat der Bund ein Sondervermögen mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. € eingerichtet und unterstützt daraus Investitionen in den Jahren 2015-2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 %. Im Übrigen ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu leisten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss erhält 4.251.437,31 €. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, wobei der Bund eine weitreichende Definition des Investitionsbegriffes zugrunde legt. Fördertatbestände sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur in Krankenhäusern, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie, energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen sowie Luftreinhaltung und Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, der energetischen Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, der energetischen Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung sowie der Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung folgende Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen:

 

1.       Modernisierung der überbetrieblichen Einrichtungen im BBZ Grevenbroich mit dem

          Schwerpunkt Kfz-Handwerk

2.       Neubau der zentralen Sterilgutversorgungsabteilung am Standort Dormagen der

Rhein-Kreis Neuss-Kliniken

 

Die bereitzustellenden Eigenanteile werden im Haushalt 2016 des Rhein-Kreis Neuss bzw. im Wirtschaftsplan 2016 der Rhein-Kreis Neuss-Kliniken veranschlagt.