Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil bzgl. der Auftragsvergabe (Vorlage 68/0962/XVI/2015) empfiehlt der Planungs- und
Umweltausschuss dem Kreistag folgende Änderung der Entgeltordnung:
Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.1996
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2015 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Abweichend
von § 2 werden bei der Anlieferung von Abfällen zum Gewerbeschadstoffmobil die
folgenden Entgelte erhoben:
Anfahrtspauschale einschließlich 15 Minuten Aufenthalt 26,00 €/Anfahrt
Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten 6,50
€/10 Minuten
Metallemballagen mit Reststoffen 0,41 €/kg
Kunststoffemballagen mit Reststoffen 0,41 €/kg
quecksilberhaltige Rückstände 4,95 €/kg
Säuren 0,43
€/kg
Laugen 0,43
€/kg
Fotochemikalien 0,43
€/kg
Pflanzenschutzmittel 0,85
€/kg
Altmedikamente 0,28
€/kg
Altöl 0,43
€/kg
ölhaltige Mischabfälle 0,28
€/kg
PCB-Kleinkondensatoren 1,05
€/kg
Lösungsmittel 0,43
€/kg
Altlacke, Altfarben 0,43
€/kg
Dispersionsfarben 0,22
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (org.) 1,05
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (anorg.) 1,05
€/kg
Spraydosen 0,95
€/kg
Nicht identifizierbare Problemabfälle 1,05
€/kg
Abfälle aus Arztpraxen (AVV 18 01 01 und 18 01 04)
Größe 1, 30-Liter-Behälter 3,00
€/Behälter
Größe 2, 50-Liter-Behälter 3,90
€/Behälter
§ 2
Diese Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Sachverhalt:
Die Leistungen zum Betrieb des Gewerbeschadstoffmobils wurden neu ausgeschrieben. Zur Auftragsvergabe wird auf den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung verwiesen. Aufgrund der neuen Ausschreibungsergebnisse für die Leistungen des Gewerbeschadstoffmobils sind die von den Nutzern des Gewerbeschadstoffmobils zu entrichtenden Entgelte entsprechend zu ändern. Die bisherige anteilige Stützung der Entgelte für das Gewerbeschadstoffmobil über die sonstigen Gewerbeabfallentgelte wird beibehalten.
Folgende Entgelte ändern sich:
|
bisheriges Entgelt |
Entgelt ab 01.01.2016 |
Anfahrtspauschale einschl. 15 Minuten Aufenthalt |
22,50 €/Anfahrt |
26,00 €/Anfahrt |
Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten |
5,25 €/10 Minuten |
6,50 € / 10 Minuten |
Abfälle aus Arztpraxen |
2,90 €/Behälter |
3,00 €/Behälter |
Abfälle aus Arztpraxen |
3,58 €/Behälter |
3,90 €/Behälter |
Die anderen Entgelte bleiben unverändert.