Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
Vorlage
20/0973/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis und weist ihn zur Beratung den Fraktionen und dem Finanzausschuss zu.


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss wird gemäß § 53 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat festgestellt.

 

Nach § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für die beiden Haushaltsjahre 2016 und 2017, nach Jahren getrennt (sog. Doppelhaushalt).

 

Gemäß der Neufassung des § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen wurde am 28.10.2015 in der Bürgermeisterkonferenz eingeleitet.

 

Die Gemeinden haben nach § 55 Abs. 2 KrO NRW die Möglichkeit zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Bislang liegen keine Stellungnahmen vor.

 

Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2016 und 2017 wird in der Sitzung mit einem eigenen Bericht des Landrates und des Kämmerers eingebracht.