Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt folgende Änderung der Entgeltordnung:
Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.1996
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2015 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Abweichend
von § 2 werden bei der Anlieferung von Abfällen zum Gewerbeschadstoffmobil die
folgenden Entgelte erhoben:
Anfahrtspauschale einschließlich 15 Minuten Aufenthalt 26,00 €/Anfahrt
Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten 6,50
€/10 Minuten
Metallemballagen mit Reststoffen 0,41 €/kg
Kunststoffemballagen mit Reststoffen 0,41 €/kg
quecksilberhaltige Rückstände 4,95
€/kg
Säuren 0,43
€/kg
Laugen 0,43
€/kg
Fotochemikalien 0,43
€/kg
Pflanzenschutzmittel 0,85
€/kg
Altmedikamente 0,28
€/kg
Altöl 0,43
€/kg
ölhaltige Mischabfälle 0,28
€/kg
PCB-Kleinkondensatoren 1,05
€/kg
Lösungsmittel 0,43
€/kg
Altlacke, Altfarben 0,43
€/kg
Dispersionsfarben 0,22
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (org.) 1,05
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (anorg.) 1,05
€/kg
Spraydosen 0,95
€/kg
Nicht identifizierbare Problemabfälle 1,05
€/kg
Abfälle aus Arztpraxen (AVV 18 01 01 und 18 01 04)
Größe 1, 30-Liter-Behälter 3,00
€/Behälter
Größe 2, 50-Liter-Behälter 3,90
€/Behälter
§ 2
Sachverhalt:
Die Leistungen zum Betrieb des Gewerbeschadstoffmobils wurden neu ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe war Gegenstand des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 17.11.2015. Der Planungs- und Umweltausschuss hat dem Kreisausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vergabe empfohlen. Aufgrund der neuen Ausschreibungsergebnisse für die Leistungen des Gewerbeschadstoffmobils sind die von den Nutzern des Gewerbeschadstoffmobils zu entrichtenden Entgelte entsprechend zu ändern. Die bisherige anteilige Stützung der Entgelte für das Gewerbeschadstoffmobil über die sonstigen Gewerbeabfallentgelte wird beibehalten.
Folgende Entgelte ändern sich:
|
bisheriges
Entgelt |
Entgelt ab
01.01.2016 |
Anfahrtspauschale
einschl. 15 Minuten Aufenthalt |
24,86 €/Anfahrt |
26,00
€/Anfahrt |
Zeitzuschlag
je angefangene weitere 10 Minuten |
5,80 €/10 Minuten |
6,50 €/
10 Minuten |
Abfälle aus Arztpraxen |
2,90 €/Behälter |
3,00 €/Behälter |
Abfälle aus Arztpraxen |
3,58 €/Behälter |
3,90 €/Behälter |
Die anderen Entgelte bleiben unverändert.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 dem Kreistag einstimmig – vorbehaltlich der Auftragsvergabe auf Grund der erfolgten Ausschreibung – die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen. Über die Entscheidung des Kreisausschusses zur Auftragsvergabe wird in der Sitzung berichtet.