Betreff
Änderung der Entgelte für die Nutzung des Gewerbeschadstoffmobils
Vorlage
68/0977/XVI/2015
Aktenzeichen
68.2-09/03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Entgeltordnung:

 

Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.1996

Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2015 die folgende Änderung beschlossen:

 

§ 1

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)   Abweichend von § 2 werden bei der Anlieferung von Abfällen zum Gewerbeschadstoffmobil die folgenden Entgelte erhoben:


Anfahrtspauschale einschließlich 15 Minuten Aufenthalt                 26,00 €/Anfahrt
Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten                         6,50 €/10 Minuten

       Metallemballagen mit Reststoffen                                             0,41 €/kg
Kunststoffemballagen mit Reststoffen                                                0,41 €/kg
quecksilberhaltige Rückstände                                                 4,95 €/kg
Säuren                                                                                0,43 €/kg
Laugen                                                                               0,43 €/kg
Fotochemikalien                                                                             0,43 €/kg
Pflanzenschutzmittel                                                              0,85 €/kg
Altmedikamente                                                                             0,28 €/kg
Altöl                                                                                   0,43 €/kg
ölhaltige Mischabfälle                                                             0,28 €/kg
PCB-Kleinkondensatoren                                                         1,05 €/kg
Lösungsmittel                                                                      0,43 €/kg
Altlacke, Altfarben                                                                 0,43 €/kg
Dispersionsfarben                                                                 0,22 €/kg
Labor- und Chemikalienreste (org.)                                          1,05 €/kg
Labor- und Chemikalienreste (anorg.)                                       1,05 €/kg
Spraydosen                                                                         0,95 €/kg
Nicht identifizierbare Problemabfälle                                         1,05 €/kg
Abfälle aus Arztpraxen (AVV 18 01 01 und 18 01 04)
   Größe 1, 30-Liter-Behälter                                                   3,00 €/Behälter
   Größe 2, 50-Liter-Behälter                                                   3,90 €/Behälter

 

§ 2

Diese Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.


Sachverhalt:

Die Leistungen zum Betrieb des Gewerbeschadstoffmobils wurden neu ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe war Gegenstand des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 17.11.2015. Der Planungs- und Umweltausschuss hat dem Kreisausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vergabe empfohlen. Aufgrund der neuen Ausschreibungsergebnisse für die Leistungen des Gewerbeschadstoffmobils sind die von den Nutzern des Gewerbeschadstoffmobils zu entrichtenden Entgelte entsprechend zu ändern. Die bisherige anteilige Stützung der Entgelte für das Gewerbeschadstoffmobil über die sonstigen Gewerbeabfallentgelte wird beibehalten.

 

Folgende Entgelte ändern sich:

 

 

bisheriges Entgelt

Entgelt ab 01.01.2016

Anfahrtspauschale einschl. 15 Minuten Aufenthalt

24,86 €/Anfahrt

26,00 €/Anfahrt

Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten

5,80 €/10 Minuten

6,50 €/ 10 Minuten

Abfälle aus Arztpraxen
Größe 1, 30-Liter-Behälter

2,90 €/Behälter

3,00 €/Behälter

Abfälle aus Arztpraxen
Größe 2, 50-Liter-Behälter

3,58 €/Behälter

3,90 €/Behälter

 

Die anderen Entgelte bleiben unverändert.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 dem Kreistag einstimmig – vorbehaltlich der Auftragsvergabe auf Grund der erfolgten Ausschreibung – die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen. Über die Entscheidung des Kreisausschusses zur Auftragsvergabe wird in der Sitzung berichtet.