Betreff
"Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW" - Förderangebot des Landes
Vorlage
50/0982/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit einem eigenen Programm den Aufbau altengerechter Quartiere durch die Übernahme von Personal- und Sachkosten für eine Quartiersentwicklung. Gefördert werden Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für teilhabeorientierte Maßnahmen von hauptamtlichen Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagern mit Festbeträgen in Höhe von max. 30.000 €, 4.500 € und 5.500 €. Das Förderprogramm läuft maximal drei Jahre und sieht für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis einen Förderplatz vor.

Das Angebot des Landes ist im Rhein-Kreis Neuss direkt zu Jahresbeginn 2015 mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden diskutiert worden. Innerhalb der Kreisgemeinschaft wurde abgestimmt, dass der Rhein-Kreis Neuss für das Projekt „Generationengerechte Quartiersentwicklung Grupellopark Neuss“ einen entsprechenden Antrag stellen wird. Die Zuwendung soll dabei entsprechend der gegebenen Möglichkeit nach den Förderungsvoraussetzungen durch einen Weiterleitungsvertrag an einen gemeinnützigen Träger übertragen werden.

Das Quartier wird in der Stadt Neuss im Stadtteil Norf entwickelt werden. Kern ist die Errichtung eines Pflegeheimes, der Bau altengerechter Wohnungen mit Pflege- und Serviceangeboten sowie ein Quartierstreff, eingebunden in eine quartiersbezogene Infrastruktur mit weiteren sozialen Dienst- und Pflegeleistungen. Projektpartner sind der Neusser Bauverein, Stadt Neuss, der Rhein-Kreis Neuss und die Diakonie.

Zur Zeit wird von den beiden beteiligten Diakonischen Werken Neuss e.V. und Rhein-Kreis Neuss e.V. eine Betreibergesellschaft gegründet, bei der der Personaleinsatz für die Quartiersentwicklung erfolgen soll. Das Konzept wurde bereits in der Fachtagung „Neue Wohnformen im Quartier“ am 14.08.2015 vorgestellt.

Zur Information des Ausschusses ist das Konzept als Anlage beigefügt.

Die Antragstellung erfolgt noch in diesem Jahr über den Kreis; eine finanzielle Kreisbeteiligung ist nicht vorgegeben und vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss hat dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am Förderprogramm angezeigt.