Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt
seit Jahren, gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland, die Träger von
Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII. Betroffen sind Personen,
„bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden
sind“ und die Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten benötigen, weil
sie selbst hierzu aus eigener Kraft nicht fähig sind. Sehr häufig handelt es
sich um obdachlose und wohnungslose Menschen.
Im Kreis
sind vier Beratungsstellen tätig,
mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in
Neuss (116.476 €),
Besonderen sozialen Schwierigkeiten und
Fachberatungs- und Kontaktstelle für Frauen „Frauke“ in Grevenbroich (92.591
€), |
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Der Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V., Neuss, wird in der Sitzung über seine Arbeit in der
Beratungsstelle „Brücke“ berichten.