Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Ergänzung in der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss zu beschliessen.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat seinen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Durchführung der Sozialhilfe durch die
Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss
(Delegationssatzung SGB XII) in der Fassung vom 27.09.2011 übertragen.
Dabei handelt es sich um eine generelle Aufgabenübertragung, mit
Ausnahme der in § 2 der anliegenden Satzung genannten Hilfen.
In diesem § 2 soll klarstellend ein weiterer Absatz aufgenommen werden:
(5) Abweichend von Absätzen 1, 3 und 4 ist die Aufnahme von
Anträgen von der Übertragung nicht ausgenommen.
Die Ergänzung spiegelt die
bisherige Praxis wieder und ist erforderlich geworden, da in den letzten Wochen
mit der Verwaltung einer kreisangehörigen Kommune deren Kompetenz zur
Antragsaufnahme streitig diskutiert wurde.
Die Delegationssatzung mit der
Ergänzung ist als Anlage beigefügt und muss vom Kreistag in der Sitzung am
15.12.2015 beschlossen werden.