Betreff
Vorlage des Wirtschaftsplanes 2016 des Kreiskrankenhauses Grevenbroich
Vorlage
540/1013/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgendermaßen:

 

Kreiskrankenhaus Grevenbroich Wirtschaftsplan 2016

 

a)    Für den Wirtschaftsplan 2016 des Kreiskrankenhauses Grevenbroich betragen im Erfolgsplan die Erträge 55.196.792 € und die Aufwendungen 55.597.340 €. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von -400.548 €.

 

b)   Der Vermögensplan wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.061.109 € festgesetzt.

 

c)    Der Stellenplan wird beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die im Stellenplan 2016 nachrichtlich angegebenen Beamtenstellen vor der Veröffentlichung des Wirtschaftsplanes so zu ändern, wie es der Beschlusslage des Rhein-Kreis Neuss entspricht.

 

d)    Zur Finanzierung des Erfolgsplanes können Kassenkredite bis zur Höhe von 10.000.000 € aufgenommen werden.

 

e)    Darlehen in Höhe von 6.270.000 € können zur Finanzierung des Vermögensplanes aufgenommen werden.

 

Ein Anteil des Rhein-Kreis Neuss zur Finanzierung des Wirtschaftsplanes 2016 ist nicht vorgesehen.

 


Sachverhalt:

Nach wie vor gehen wir davon aus, dass der Trend der letzten Jahre mit weiter ansteigenden stationären Fällen anhalten wird. Die Entwicklung der Fallzahlen weist nach der Untersuchung durch die hcb im Rahmen der Fortschreibung unserer Medizin-Strategie allerdings erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Region und die medizinischen Disziplinen auf. Für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich bedeutet das ein mögliches leichtes Wachstum bei den Patientenzahlen und zusätzlich noch eine erhebliche Steigerung des Casemix-Volumens durch Anhebung des Casemix-Index. Durch die Erfahrung des Jahres 2015 gehen wir dennoch sehr zurückhaltend an die Planung des Jahres 2016.

 

Weiterhin wird sich in Zukunft der Anteil der Patienten über 65 Jahre erhöhen und der Trend einer weiteren Verkürzung der Verweildauer sich fortsetzen.

 

Auf der Ist-Entwicklung in den Monaten Januar bis September des Jahres 2015 erfolgte die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2016 für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich mit folgenden Werten:

 

Kreiskrankenhaus Grevenbroich Wirtschaftsplan 2016

Gesamtsumme der Erträge = 55.196.792 €

Gesamtsumme der Aufwendungen = 55.597.340 €

Fehlbetrag = -400.548 €

Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes = 9.061.109 €

Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen = 6.270.000 €

Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten = 10.000.000 €

 

Es ist festzustellen, dass bezüglich der allgemeinen Rahmenbedingungen und der Grundlagen für die Kalkulation der Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 in wesentlichen Punkten erhebliche Unsicherheit besteht. Insbesondere zu folgenden maßgeblichen Daten liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor:

 

Bislang konnte keine Einigung der Selbstverwaltungspartner zum Landesbasisfallwert 2016 (LBFW) erfolgen.

Eine Terminierung für eine prospektive Budgetverhandlung hat bis heute nicht stattgefunden, da auch für das Jahr 2015 noch keine Entgeltvereinbarung geschlossen wurde. Damit gibt es keine Sicherheit bezüglich der Leistungsmengen. Auf Basis der Entwicklung des bisherigen Leistungsniveaus von 2015 wurde prospektiv der Wirtschaftsplan 2016 für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich kalkuliert.

Im Bereich TVöD-K endet die Laufzeit des aktuellen Entgelttarifvertrages am 29.02.2016.

Im Bereich TV-Ärzte endet die Tarifbindung am 31.08.2016.

In beiden Bereichen ist mit einer Erhöhung der Bezüge zu rechnen. Das Personalbudget wurde daher in Annahme einer jeweiligen Erhöhung der Entgelte um 3 % entsprechend angepasst.

 

Erlöse:

Unter der Voraussetzung, dass der landeseinheitliche Basisfallwert 3.273,77 € (Schätzung) beträgt und das Leistungsspektrum bei 12.100 CM vereinbart wurde, sind für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich Erlöse aus allg. Krankenhausleistungen von rd. 41.564 T€ zu erwarten.

 

Der bundesweite Basisfallwert für 2016 wurde am 20.10.2015 veröffentlicht. Die untere Grenze wurde noch nicht festgelegt. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2016 hat das Krankenhaus eine Erhöhung des Landesbasisfallwerts auf 3.273,77 € angenommen.

 

Kosten:

Auf der Kostenseite musste eine Steigerung der aktuellen Kosten um die anstehenden Erhöhungen im Personal- und Sachkostenbereich vorgenommen werden. Dabei muss festgestellt werden, dass die Schere zwischen Kostenentwicklung und Budgetsteigerungsrate sich kontinuierlich weiter zu Ungunsten der Krankenhäuser öffnet. Die Ausgangslage auf der Kostenseite ist maßgeblich durch drei Punkte geprägt:

 

In beiden Tarifbereichen ist mit einer Erhöhung der Tarifentgelte nach Ablauf der Laufzeit des jeweiligen Entgelttarifvertrages zu rechnen.

Die Entwicklung im Bereich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bleibt abzuwarten (insbesondere die Reform der Pflegeversicherung und Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge).

Die Ansätze für den Bereich der Sachkosten sind gegenüber dem Vorjahresansatz für das Jahr 2016 jeweils separat auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kalkuliert worden.

 

Im Ergebnis konnte im Erfolgsplan für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich kein Ausgleich herbeigeführt werden, obwohl Maßnahmen / Projekte zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wurden und dazu führen, dass für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich eine Zielgröße von ca. 680.000 € bei den Personalkosten als Kürzungsbetrag eingestellt wurde.

 

Der Krankenhausdirektor hat der Betriebsleitung den Wirtschaftsplan 2016 zur Vorbereitung der Beschlussfassung in der Sitzung am 26.10.2015 vorgelegt.

Im Jahre 2016 wird die Krankenhausleitung gemeinsam mit den Chefärzten versuchen, alle Möglichkeiten sowohl zu Anpassungen / Einsparungen auf der Kostenseite als auch zu Erlös- / Leistungssteigerungen zu nutzen, um zu den geplanten Ergebnissen zu kommen. Neben weiterer Optimierung auf der Kostenseite soll auch für 2016 und die Folgejahre insbesondere die Etablierung weiterer medizinischer Schwerpunkte im Rahmen des Versorgungsauftrages im Vordergrund stehen.

Auf Initiative des Krankenhausausschusses wurde diesbezüglich die Überprüfung und Fortführung des medizinischen Zukunftskonzeptes des Jahres 2011, bezogen auf die weitere Entwicklung, beauftragt und in der Krankenhausausschuss-Sitzung am 1. Dezember 2014 vorgestellt. Dabei sind die personellen und strukturellen Qualitätsvorgaben des Gesetzgebers und des Krankenhausplanes NRW 2015 zu berücksichtigen. Damit soll die Vereinbarung und Erbringung höherer Case-Mix-Punkte und die Erwirtschaftung zusätzlicher Deckungsbeiträge erreicht werden.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen und Projekte werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 30.11.2015 näher erläutert. Über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung des Krankenhausausschusses wird im Kreistag berichtet.