Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Situation in Deutschland
Laut der noch geltenden offiziellen Prognose des Bundesministeriums des
Innern (BMI) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden in
diesem Jahr bis zu 800.000 Flüchtlinge in Deutschland erwartet. Einen Medienbericht,
wonach bis Jahresende bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland kommen
könnten, hat das BMI Anfang Oktober zurückgewiesen. Fest steht, dass von Januar
bis Oktober 2015 insgesamt ca. 758.000 Personen im EASY-System registriert
wurden (das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der
Asylbegehrenden auf die Bundesländer). Auch wenn bei den EASY-Zahlen Fehl- und
Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen sind, dürfte die offizielle Prognose des
Bundes damit überholt sein, da auch noch nicht alle Flüchtlinge in dem
EASY-System erfasst sind.
Laufendes Jahr 2015
In der Zeit von Januar bis Oktober 2015 haben insgesamt 362.153
Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 331.226 als Erstanträge und
30.927 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (158.080
Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 129,1 Prozent. Die drei
Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2015 im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum waren Syrien (31%), Albanien (15%) und Kosovo (11%).
Von Januar bis Oktober 2015 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge 205.265 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie im
gleichen Zeitraum des Vorjahres (99.546). Insgesamt 81.547 Personen (39,7
Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen der
Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Weitere 1.366 Personen (0,7 Prozent)
erhielten subsidiären Schutz. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis
Oktober 2015 bei 1.590 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 77.782 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig
erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen
Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 42.980 Personen (20,9
Prozent).
Ende Oktober 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei
328.207, davon 301.092 als Erstanträge und 27.115 als Folgeanträge (Quelle:
BMI, http://bit.ly/abdnyKj).
Weitere Daten können dem beiliegenden Bericht des Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge entnommen werden (Anlage 1).
Flüchtlingsunterbringung in Deutschland
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) bietet den Ländern, Landkreisen und Gemeinden (Bedarfsträger) als
Eigentümerin der Bundesliegenschaften freie und verfügbare Gebäude/Freiflächen
zur Unterbringung von Flüchtlingen an, soweit kein vorrangiger Bundesbedarf
besteht bzw. sich kein Verwertungsprozess in der Schlussphase befindet.
Anfang Oktober waren in 242 Fällen Verträge für Zwecke der Unterbringung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen geschlossen bzw. endverhandelt (davon 49 mit
militärischer Vornutzung). In Nordrhein-Westfalen entstehen in den verfügbaren
Liegenschaften noch nicht genutzte Kapazitäten für annähernd 11.000 Menschen.
Auf den Regierungsbezirk Düsseldorf entfallen (Stand:
Nutzungsart |
Mil. Vornutzer |
Ort |
Bedarfsträger |
Unbebaut |
Kapazität |
Kaserne1 |
Brit. Streitkräfte |
Mönchengladbach |
Land NRW |
nein |
1.100 |
Kaserne² |
Brit. Streitkräfte |
Krefeld |
Land NRW, Stadt Kref. |
ja |
700 |
Wohnen1 |
|
Niederkrüchten |
Gem. Niederkrüchten |
nein |
54 |
Gewerbe1 |
|
Geldern |
Stadt Geldern |
nein |
50 |
Wohnen1 |
|
Emmerich |
Stadt Emmerich |
nein |
10 |
Wohnen1 |
|
Oberhausen |
Stadt Oberhausen |
nein |
10 |
Wohnen1 |
|
Oberhausen |
Stadt Oberhausen |
nein |
10 |
Wohnen1 |
|
Emmerich |
Stadt Emmerich |
nein |
8 |
Wohnen1 |
|
Emmerich |
Stadt Emmerich |
nein |
8 |
Wohnen1 |
Brit. Streitkräfte |
Waldniel |
Waldniel |
nein |
7 |
SUMME |
|
|
|
|
1.957 |
1 ursprünglich
zum zeitnahen Verkauf vorgesehen ²
bereits verkauft |
Weitere
258 Liegenschaften wurden den
Bedarfsträgern angeboten und zurzeit von diesen zwecks Flüchtlingsunterbringung
geprüft.
In das Dialogverfahren zwischen der BImA
und den Bedarfsträgern wurden bislang ca. 700 Liegenschaften eingebracht. In 46 Fällen war eine Nutzungsüberlassung
aus Sicht der BImA nicht möglich (drei im Regierungsbezirk Düsseldorf, alle in
der Stadt Düsseldorf), in 154 Fällen
haben die Bedarfsträger eine Nutzungsüberlassung abgelehnt, davon ein Drittel
in Nordrhein-Westfalen:
Regierungsbezirk |
Insgesamt |
davon durch
Land/BR |
Ort |
Arnsberg |
6 |
3 |
Arnsberg, Hamm, Holzwickede |
Detmold |
8 |
- |
- |
Düsseldorf |
18 |
2 |
beide in Mönchengladbach |
Köln |
12 |
- |
- |
Münster |
7 |
- |
- |
NRW |
51 |
5 |
|
1 alle in Detmold
durch die Stadt Detmold 2
davon neun in Köln durch die Stadt Köln |
Die BImA geht davon aus, dass in den
verfügbaren Liegenschaften Kapazitäten für mindestens
50.000 Menschen bestehen könnten.
Situation in NRW
Über den Königsteiner Schlüssel nimmt
Nordrhein-Westfalen die größte Zahl von Flüchtlingen auf (Verteilungsquote NRW
= 21,24052%). Der Königsteiner Schlüssel richtet sich zu 2/3 nach dem
Steueraufkommen und zu 1/3 nach der Bevölkerungszahl. Er wird jährlich von der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz neu berechnet. Für den Zeitraum Januar bis
Oktober 2015 wurden 61.598 Asylanträge auf NRW verteilt (davon 52.261
Erstanträge). Die Zahl der tatsächlich die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
aufsuchenden Personen ist jedoch deutlich höher, da zusätzlich zum regulären
Verteilsystem Flüchtlinge aufgenommen werden, die über die zu erfüllende Quote
hinaus in Nordrhein-Westfalen ankommen, später aber von hier aus in andere
Bundesländer weitergeleitet werden.
Da die Kapazitäten der regulären
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufgrund der stetig steigenden Zahlen der
Flüchtlingsströme bei weitem nicht ausreichten, wurden in den vergangenen
Monaten Notunterkünfte im gesamten Bundesland geschaffen. Hierzu hat die
Bezirksregierung Düsseldorf Städte, Gemeinden und Landkreise im Wege „der
Amtshilfe“ in Anspruch genommen und aufgefordert, weitere
Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen bereitzustellen. In der
kommunalen Familie besteht Einigkeit, dass die vom Land erbetene Hilfe von der
Vorschrift der Amtshilfe nach §§ 5ff VwVfg nicht gedeckt ist.
Mit Stand vom 24.11.2015 existieren im
Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt 74 Einrichtungen für Erstunterbringung
von Flüchtlingen, davon 9 Regelunterkünfte des Landes mit 4.810 Plätzen und 65
von den Kommunen für das Land betriebene Notunterkünfte mit 14.848 Plätzen
(Anlage 2).
Situation im Rhein-Kreis Neuss
Aufgrund von Eilverfügungen der
Bezirksregierung Düsseldorf betreiben der Rhein-Kreis Neuss, die Städte
Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch sowie die Gemeinde Jüchen Notunterkünfte
für das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Kapazität von insgesamt 1.247
Plätzen. Die Stadt Dormagen wurde mit Verfügung vom 27. Juli 2015 zur
Bereitstellung innerhalb von 8 Stunden verpflichtet, eine weitere Unterkunft
(sog. „Bullenkloster“) hat die Stadt auf eigene Initiative in Betrieb
genommen. Die Stadt Grevenbroich wurde
mit Verfügung vom 28. Juli 2015 zum 29. Juli 2015 verpflichtet. Die Plätze in
der Notunterkunft der Gemeinde Jüchen beruhen auf einer Verfügung der Bezirksregierung
vom 23. September 2015 zur Einrichtung bis zum 26. September, die zunächst an
die Stadt Kaarst gerichtet war. In der Kreisgemeinschaft konnte hier die
Schließung einer Sporthalle vermieden werden. Die Stadt Meerbusch wurde
erstmals mit Verfügung vom 30. Juli zur Einrichtung einer Notunterkunft bis zum
03. August aufgefordert. Eine zweite Notunterkunft in Strümp ist auf Initiative
der Stadt Meerbusch am 19. Oktober in Betrieb genommen worden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat
Kreisdirektor Dirk Brügge mit der Koordination und Steuerung der Aufgabe
betraut.
Da eine am Donnerstag, 10. September Abends
eingegangene Verfügung der Bezirksregierung zur Bereitstellung von 300 Plätzen
in einer Notunterkunft bis Montag, 14. September um
Zum möglichst effizienten Einsatz von –
insbesondere medizinischem – Personal sowie räumlichen und materiellen
Ressourcen hat sich der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den eine Notunterkunft
für das Land Nordrhein-Westfalen betreibenden kreisangehörigen Kommunen und den
Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf auf folgendes Verfahren geeinigt:
Die von der Bezirksregierung Arnsberg
zugewiesenen Flüchtlinge werden ausschließlich zunächst der durch den
Rhein-Kreis Neuss betriebenen Notunterkunft im BBZ Grevenbroich zugeführt, dort
ärztlich untersucht und namentlich erfasst. Nach erfolgtem TBC-Ausschluss
(durch Röntgen im Kreiskrankenhaus Grevenbroich oder Blutabnahme bei
Schwangeren und Kindern unter 15 Jahren) werden die Personen in die
Notunterkünfte der kreisangehörigen Städten und Gemeinden verlegt. Das
Verfahren ist nicht nur aufgrund der hohen Belastung des medizinischen
Personals unumgänglich, es führt auch dazu, dass Flüchtlinge in unseren
Notunterkünften spätestens nach 3 Tagen - und damit erheblich schneller als in
anderen Einrichtungen, wo dies oftmals mehrere Wochen dauert - auf
TBC-Ausschluss untersucht und ersterfasst sind.
Dieses Verfahren führt zu einem höheren
Aufwand in der durch den Rhein-Kreis Neuss betriebenen Notunterkunft,
allerdings werden die kreisangehörigen Kommunen, die eine Notunterkunft für das
Land betreiben, deutlich entlastet. Dort müssen keine Erstuntersuchungen, keine
Untersuchungen auf TBC-Ausschluss und keine Ersterfassungen mehr durchgeführt
werden. Zudem werden neue Flüchtlinge in diese Einrichtungen auch nur nach
verlässlichen und abgestimmten Absprachen mit dem Rhein-Kreis Neuss zugeführt.
Die Aufnahme und Versorgung in der
Notunterkunft im BBZ Grevenbroich läuft Dank vieler helfender Hände
reibungslos. Unter den Helfern sind neben Hilfsorganisationen (THW und DRK) und
Ärzteschaft auch viele Freiwillige aus dem regionalen Netzwerk
Flüchtlingshilfe. Seit Anfang September unterstützen die "Helfenden
Hände" der Bundeswehr den Rhein-Kreis Neuss bei der Flüchtlingsaufnahme.
Zu einem erheblichen, unnötigen Mehraufwand
führt die Unzuverlässigkeit bei der Zuführung von neuen Flüchtlingen durch die
Bezirksregierung in die Notunterkunft am Berufsbildungszentrum Grevenbroich.
Hier entstehen regelmäßig – und häufig
Die bislang durch die Bezirksregierung
eingesetzten Mobilen Registrierungsteams, die in den Notunterkünften eine
offizielle Registrierung der Flüchtlinge durchgeführt haben, werden seit kurzem
nicht mehr eingesetzt. Nun werden die Flüchtlinge für die Registrierung in
Erstaufnahmeeinrichtungen transferiert. Dabei wissen vorher weder die
Flüchtlinge noch die Unterkünfte, wohin sie nach der Registrierung geschickt
werden.
Für die Notunterkünfte führt dies zu einem
erheblichen Mehraufwand, da sie – oftmals bis in den späten Abend hinein –
nicht wissen, ob Flüchtlinge zurückkommen und wenn, wie viele und ob dies
diejenigen sind, die bereits in der Unterkunft waren. Dies führt dazu, dass im
Bereich der Verpflegung und der Ausstattung (Bettwäsche, etc.) erhebliche
Ressourcen verschwendet werden.
Für die Flüchtlinge ist die Situation
ebenfalls nicht zumutbar, da sie morgens ihr gesamtes Gepäck einpacken müssen
und
Der Rhein-Kreis Neuss hat daher die
Bezirksregierung gebeten, entweder zu dem alten Verfahren der mobilen
Registrierung zurückzukehren, oder den Flüchtlingen und Unterkünften vorab eine
verlässliche Information zu geben, wer zurück in die Unterkunft kommt und wer direkt
weiter transferiert wird.
Standorte und Kapazitäten der
Notunterkünfte im Rhein-Kreis Neuss:
Ort |
Straße |
Bezeichnung |
Kapazität |
Dormagen |
Beethovenstraße |
Turnhalle Realschule |
150 |
Dormagen |
Am Wäldchen 2 |
Ehem. Covestro-Wohnheim |
200 |
Grevenbroich |
Am Sodbach |
BBZ Am Sodbach |
300 |
Grevenbroich |
Lilienthalstr. 1 |
Alte Feuerwache |
150 |
Jüchen |
Odenkirchener Str. 67 |
Ehemaliger Netto-Markt |
150 |
Meerbusch |
Niederdonker Str. 32-36 |
Turnhalle Matare-Gymnasium |
199 |
Meerbusch |
Mönkesweg 58 |
Turnhalle Meerbusch-Gymnasium Strümp |
398 |
|
|
|
1.247 |
Darüber hinaus betreibt das Land Nordrhein-Westfalen in Neuss eine
Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der Alexius-Klinken mit einer
Außenstelle in der ehemaligen Schule Aurinstraße mit insgesamt knapp 2.000
Plätzen.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden
Flüchtlingssituation wurde auch die Stadt Kaarst aufgefordert, eine
Erstaufnahme-Notunterkunft einzurichten. Hierzu wurde durch den Rhein-Kreis
Neuss eine Gewerbehalle in Kaarst (Detlef-Karsten-Rohwedder-Straße) angemietet,
die bis Ende Dezember durch die Stadt Kaarst zur Unterbringung von 250 Menschen
umgebaut und von der Stadt Kaarst betrieben wird.
Aktuelle Zahlen aus dem Kreisgebiet
Belegung in den Notunterkünften
Seit der ersten Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg am
Dauerhafte Zuweisung
Die Anzahl der Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss außerhalb von
Erstaufnahmeeinrichtungen liegt zum
Kommunen |
Anzahl |
|||||||
Asylsuchende/ |
Asylfolgeantragsteller |
Aufenthaltserlaubnis |
Aufenthaltserlaubnis |
unerlaubt
eingereiste |
in
Obhut genommene |
andere
Personen* |
Gesamt
je Kommune |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
Dormagen |
501 |
|
|
|
|
|
2 |
503 |
Grevenbroich |
329 |
29 |
|
|
|
|
116 |
474 |
Jüchen |
271 |
|
|
|
|
|
|
271 |
Kaarst |
496 |
31 |
|
|
|
|
6 |
533 |
Korschenbroich |
407 |
37 |
|
|
|
|
102 |
546 |
Meerbusch |
253 |
23 |
|
|
|
|
96 |
372 |
Neuss |
297 |
|
|
|
|
57 |
|
354 |
Rommerskirchen |
198 |
|
|
|
|
|
|
198 |
Gesamt |
2.752 |
120 |
0 |
0 |
0 |
57 |
322 |
3.251 |
* Personen mit Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG, Geduldete etc. ohne
Berücksichtigung nach FlüAG.
Verteilerstatistik in der
Flüchtlingszuweisung
Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten zu Monatsbeginn jeweils den
Abschluss der Verteilerstatistik in der Flüchtlingszuweisung des Vormonats. Mit
E-Mail vom
|
Verteilerschlüssel § 3 FlüAG |
Quote (30.10.) |
Dormagen |
0,3479088 |
103,29 |
Grevenbroich |
0,34980355 |
105,05 |
Jüchen |
0,13768352 |
116,11 |
Kaarst |
0,22872699 |
104,35 |
Korschenbroich |
0,18310305 |
106,99 |
Meerbusch |
0,02998097 |
138,64 |
Neuss |
0,81541136 |
100,51 |
Rommerskirchen |
0,08252058 |
99,32 |
Rhein-Kreis Neuss |
2,17513882 |
Erfüllung der Aufnahmequote von kreisfreien Städten in
Nordrhein-Westfalen:
|
Quote
(30.10.) |
Aachen |
90,12 |
Bielefeld |
91,2 |
Bochum |
80,52 |
Bonn |
106,85 |
Dortmund |
79,67 |
Duisburg |
56,7 |
Düsseldorf |
81,73 |
Essen |
74,08 |
Gelsenkirchen |
94,75 |
Köln |
68,4 |
Krefeld |
84,09 |
Leverkusen |
87,95 |
Mönchengladbach |
72,83 |
Mühlheim a.d.R. |
84,76 |
Münster |
92,08 |
Oberhausen |
95,52 |
Remscheid |
107,94 |
Wuppertal |
64,94 |
Integration der
Menschen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea)
Bereits Anfang September hat auf Einladung und unter Leitung von
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ein Gespräch mit Angela Schoofs, Vorsitzende
der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, Jürgen Steinmetz,
Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, Paul Neukirchen,
Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niederrhein und Kreisdirektor
Dirk Brügge statt, um die Integration der Menschen aus Ländern mit hoher
Bleibeperspektive in unser Gemeinwesen zu gestalten.
In weiteren Gesprächen insbesondere auch mit den Städten und Gemeinden
sowie der Technologiezentrum Glehn GmbH und der Gemeinnützigen
Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss wurde ein Verfahren
verabredet, dass unmittelbar nach endgültiger Zuweisung der Flüchtlinge in die
Städte und Gemeinden die sprachlichen und beruflichen Kompetenzen
diagnostiziert werden um so eine möglichst schnelle Integration in den
Rhein-Kreis Neuss zu ermöglichen.
Seit dem
Diese Aktivitäten wurden in den Kommunen vor Ort durchgeführt und
werden für die zukünftigen Asylsuchenden flankierend zum noch zu bildenden „
Integration Point“ (s.u.) fortgeführt.
Die Flüchtlinge verteilen sich auf folgende Nationalitäten:
Syrien
187 Personen
Irak
90 Personen
Eritrea
43 Personen
Iran
10 Personen
(Afghanistan
70 Personen)
Ergebnisse aus den Befragungen sind unter anderem, dass mehr als die
Hälfte im Alter zwischen 16 – 26 Jahren sind,
40% eine achtjährige Schulausbildung haben und 20% sich entweder im
Studium befanden oder Akademiker sind. 30% der Befragten kommen aus dem handwerklichen Bereich.
Die teilnehmenden Flüchtlinge beginnen bis Ende 2015 einen aus Mitteln
eines durch die Bundesagentur für Arbeit Anfang Oktober 2015 bereitgestellten
Paketes zur Sprachförderung finanzierten Deutschkurs mit 320 Stunden. Für die
Durchführung der Deutschkurse werden erfahrene Bildungsträger im Rhein-Kreis
Neuss (Volkshochschulen, etc.) eingebunden. Die Koordination und Zuordnung der
Flüchtlinge erfolgt durch die Gemeinnützige
Beschäftigungsförderungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss.
Der Unterricht erfolgt in homogenen Gruppen. 200 Teilnehmer werden seit
dem
Die für bis Ende 2015 startende Kurse befristete Förderung der
Bundesagentur für Arbeit wird ab 2016 durch Sprachkurse des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) ersetzt.
Einrichtung von
Integration Points
Mit Start zum
Ziel der Integration-Points ist die Konzentration von Kompetenzen für
eine schnelle, umfassende und zielorientierte Betreuung von Asylsuchenden und
Flüchtlingen mit Bleibeperspektive bei der Integration in der Arbeit und
Ausbildung.
In den Integration Points werden Flüchtlinge mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit sowie anerkannte Flüchtlinge für eine Dauer von 6 – 12
Monaten rechtskreisübergreifend aus einer Hand betreut. Hierzu zählen die
Vermittlung in Sprach- und Integrationskurse ebenso wie berufliche
Kompetenzfeststellungen und Berufserkundungen, die Klärung ausländer- und
arbeitsrechtlicher Fragen als auch die Vermittlung in Praktika und Ausbildungs-
und Arbeitsplätze.
Unter Leitung der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für
Arbeit Mönchengladbach, Frau Angela Schoofs, und des Kreisdirektors sind in
mehreren Arbeitssitzungen die Prozesse für eine erfolgreiche Integration
besprochen und festgelegt worden. Insbesondere soll das Abstimmungsverfahren
zwischen Ausländerämtern, Arbeitsagentur und Zentraler Arbeitsvermittlung so
gestaltet werden, dass Arbeitgeber kurzfristig eine rechtssichere Aussage
erhalten, ob sie einen konkreten Flüchtling beschäftigen dürfen.
Die betreffenden Netzwerkpartner werden in die Integration Points eng
eingebunden – zum Teil auch mit Präsenzbüros.
Die Integration Points sind auch zentraler Ansprechpartner für
Unternehmen, die einen Flüchtling einstellen wolle und klären ausländer- und
arbeitsrechtliche Fragen ab.
Vor Zugang der Flüchtlinge in den Integration Point werden durch die
Agentur für Arbeit und die jeweiligen Kommunen, denen die Flüchtlinge
zugewiesen sind, Gruppeninformationsgespräche durchgeführt und durch das
„Düsseldorfer Raster“ der aktuelle Stand zu Sprach- und Ausbildungsstand
erhoben.
Mit der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, dem Bildungszentrum der
Kreishandwerkerschaft Niederrhein, dem Berufsförderzentrum Schlicherum, dem
Job-Center Rhein-Kreis Neuss und der Technologiezentrum Glehn GmbH wurde
konkret besprochen, wie die Arbeitserprobung und Qualifizierung der Flüchtlinge
unter Nutzung der Ressourcen der Berufsbildungszentren des Kreises durchgeführt
werden können. Die Prozesse sollen am 10.12. finalisiert werden.
Integration von
Flüchtlingen in Schulen
1. Beschulung von Seiteneinsteigern im
Rhein-Kreis Neuss
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder ab dem 6.
Lebensjahr eine Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis
Neuss einreisen und über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse
verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zunächst eine
individuelle Beratung zur Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten.
In NRW gilt die Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder. Sie müssen dafür
allerdings fest in einer Kommune aufgenommen werden. Zur Beschulung der
Flüchtlingskinder hat die Landesregierung in NRW zu Beginn des Jahres 2015 300
zusätzliche Stellen geschaffen. Diese Stellen sind vorgesehen für Schulen, die
eine zusätzliche Seiteneinsteigergruppe neu ein-richten.
Die Bezirksregierungen können für die Beschulung auf landesweit 3.000
Integrationsstellen zurückgreifen, die allerdings auch für die Inklusion
genutzt werden. Die Schulen bilden zur Umsetzung der Sprachförderung Teams von
Lehrkräften, NRW bietet Lehrerinnen und Lehrern eine Zusatzqualifikation im
Bereich Deutsch als Zweitsprache an.
Probleme bereiten jedoch die Akquise entsprechender Lehrerinnen und
Lehrer mit der Zusatzqualifikation Deutsch Zeitsprache (DaZ) sowie Deutsch als
Fremdsprache (DaF). Es werden oftmals Ausschreibungen vorgenommen, auf die
keine angemessenen Bewerbungen eingehen.
Dies führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler insbesondere in der
Sekundarstufe I und II auf einen Schulplatz warten müssen.
Zwischenzeitlich hat das Schulministerium für das laufende Schuljahr
die Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber erleichtert. Schulen können
nun im Rahmen der Stellen-ausschreibung auch Bewerberinnen und Bewerber
zulassen, die war nicht über einen entsprechenden Nachweis DaZ/DaF verfügen,
aber über Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.
Die Seiteneinsteigerzahlen in den einzelnen Schulformen stellten sich
im November (Stand 10.11.2015) wie folgt dar:
Schulform |
Stand
10.11.2015 |
Stand Sept.
2014 |
Grundschule |
469 |
141 |
Hauptschule |
28 |
16 |
Förderschulen |
0 |
0 |
Realschulen |
142 |
|
Gesamtschulen |
23 |
|
Sekundarschulen |
25 |
|
Gymnasium |
71 |
|
Berufskollegs |
39 |
|
|
797 |
157 |
Im Grundschulbereich existiert bislang keine Warteliste. Hingegen
standen 44 Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 – 10 auf der Warteliste. Hinzu
kamen über 40 Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 – 18 Jahren, die auf
einen Platz in den Berufskollegs warteten.
Die Landesregierung hat auf die momentane Flüchtlingsentwicklung noch
einmal reagiert.
Unter den insgesamt 2.625 Stellen, die mit dem Nachtragshaushalt Anfang
Oktober kommen sollen, sind 900 Integrationsstellen speziell für die deutsche
Sprachförderung.
Folgende neue Integrationsstellen wurden hierbei für den Rhein-Kreis
Neuss genehmigt.
Grundschulen:
4 Integrationsstellen schulamtsscharf
Realschulen:
1. Kaarst, Realschule Halestr.
2. Dormagen, Realschule Hackenbroich
3. Dormagen, Realschule am Sportpark
4. Grevenbroich, Diedrich-Uhlhorn-Realschule
Sekundar-/Gesamtschulen:
1. Neuss, Sekundarschule Gnadentaler Allee
2. Grevenbroich, Käthe-Kollwitz-Gesamtschule
Berufskollegs:
1. Berufsbildungszentrum Grevenbroich
2. Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld
Die Ausschreibungsverfahren laufen. Bisher konnte nur eine Stelle im
Grundschulbereich besetzt werden. In Dormagen wurde eine Lehrkraft für die
Realschule Hackenbroich und in Grevenbroich für die Diedrich-Uhlhorn-Realschule
gefunden. Die beiden anderen Ausschrei-bungen sind bisher leer gelaufen. Die
Verfahren im Sekundar-/Gesamtschulbereich sind noch nicht abgeschlossen. Am BBZ
Neuss-Hammfeld ist eine Lehrkraft gefunden worden. Ob die Kollegin eingestellt
werden kann, wenn sie nur teilzeitweise arbeiten möchte, wird zurzeit geprüft.
Das Verfahren am BBZ läuft noch.
Die Einstellung der Lehrkräfte an den Realschulen sowie am BBZ
Neuss-Hammfeld wird zu Anfang Dezember erfolgen.
Mit Schreiben vom 01.06.2015 hat Herr Landrat Petrauschke das
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW darum gebeten, sich für
Verbesserungen bei der Besetzung von Integrationsstellen für die
Seiteneinsteiger-Beschulung einzusetzen. Dieses Schreiben und das
Antwortschreiben des Ministeriums sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
2. Seiteneinsteigerklassen am BBZ Grevenbroich
2.1 Organisation
Mitte Mai 2015 wurde am BBZ Grevenbroich eine Seiteneinsteigerklasse
für junge Migranten eingerichtet, die noch berufsschulpflichtig sind. Dieses
Angebot wird im Schuljahr 2015/2016 am BBZ Grevenbroich fortgeführt, da eine
Integrationsstelle am BBZ Neuss-Weingartstraße erneut nicht besetzt werden
konnte.
Am 24.8.2015 konnten am BBZ Grevenbroich zwei Internationale
Förderklassen (Seiteneinsteigerklassen) für berufsschulpflichtige Schülerinnen
und Schülern mit Migrationshinter-grund im Alter von 16 bis 18 Jahren
eingerichtet werden.
Durch die Entscheidung der Oberen Schulaufsicht in der Bezirksregierung
Düsseldorf verfügt das BBZ Grevenbroich über eine Integrationsstelle zur
Förderung dieser Schülerinnen und Schüler. Die Stelle ist mit einer Lehrkraft
besetzt, die über das Zertifikat Deutsch als Fremd-/Zweitsprache verfügt.
In NRW sollen je Integrationsstelle zwei
Lerngruppen mit jeweils bis zu 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden.
Zurzeit (Stichtag 20.11.2015) werden am BBZ Grevenbroich 36 Seiteneinsteiger unterrichtet.
Die Jugendlichen erhalten 20 Wochenstunden Unterricht in den Fächern
Deutsch (rund 50% des Stundenumfangs), Politik/Gesellschaftslehre,
Biologie/Gesundheitswesen, Hauswirtschaft und Sport. Darüber hinaus besteht das
Angebot, mittags in der Schulmensa zu essen.
Die Zuweisung der Jugendlichen erfolgt durch die Schulaufsicht für den
Rhein-Kreis Neuss nach detaillierter Beratung durch das Kommunale
Integrationszentrum im Rhein-Kreis Neuss. Das Kommunale Integrationszentrum
berät die Schule fortlaufend inhaltlich.
Der Rhein-Kreis Neuss als Schulträger des BBZ Grevenbroich übernimmt
die Schülerfahr-kosten für die jugendlichen Seiteneinsteiger durch die
Bereitstellung von Schülerfahrkarten oder (falls erforderlich) durch die
Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs.
2.2 Konzeption
Ziel der Internationalen Förderklasse ist das Erlernen der deutschen
Sprache und die Vertiefung der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse. Darüber
hinaus findet eine berufliche Orientierung und ein Heranführen an den deutschen
Alltag statt. Es wird zudem versucht, Kontakte zu anderen Klassen und Schülern
zu vermitteln.
Eine besondere Herausforderung bildet hierbei die Heterogenität der
Gruppe. In den Klassen befinden sich vorwiegend Flüchtlinge aus den derzeitigen
Kriegsgebieten (mit zum Teil ungeklärtem Aufenthaltsstatus), aber auch
Jugendliche aus EU-Staaten.
Die Schülerinnen und Schüler aus über 20 verschiedenen Nationen
verfügen über sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse. Nach einer ersten
Einschätzung durch einen online-durchgeführten Sprachtest lassen sich drei
Lerngruppen unterscheiden: Analphabeten, An-fänger und Fortgeschrittene. Es
erfolgt eine weit gehende Binnendifferenzierung der Klassen in diese drei
Lerngruppen, um dem Lernstand der Jugendlichen gerecht zu werden. Die
Binnendifferenzierung wird dadurch ermöglicht, dass sich unter Anleitung der
Lehrkraft auch ehrenamtliche Kräfte am Unterricht beteiligen. Als sehr
hilfreich hat sich der Einsatz von 40 Tablets mit verschiedenen
Übersetzungsprogrammen während des Unterrichts erwiesen. In regelmäßigen
Abständen finden Lernerfolgsüberprüfungen statt, die den Jugendlichen eine
Rückmeldung über ihren Entwicklungsstand geben und die Grundlage für die
Zeugnis-noten bilden.
Während die Analphabeten sich in erster Linie mit dem Erlernen der
Schrift und die Anfänger sich mit dem deutschen Spracherwerb beschäftigen,
rückt bei den fortgeschrittenen Jugendlichen die Vermittlung in eine
Regelschulklasse in den Fokus. Da aber die Schülerinnen und Schüler noch über
keinen Hauptschulabschluss verfügen, gestaltet sich der Übergang in eine
Regelschulklasse derzeit als schwierig. Hier müssen verstärkt
Übergangsrege-lungen geschaffen werden und eine zusätzliche Fördermöglichkeit
zur parallelen Unterstützung der Lehrenden eingerichtet werden.
Ziel ist es, den Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.
Dies geschieht einerseits durch gezielte Beratungsangebote
(Jugendmigrationsdienst, Agentur für Arbeit), andererseits durch individuelle
Maßnahmen in gesonderten Einrichtungen (ein Tag in der Woche in einer
Werkstatt) sowie durch ein angestrebtes zweiwöchiges Praktikum im zweiten
Schulhalbjahr (für alle), damit die Jugendlichen auch außerschulische
Erfahrungen sammeln können.
Ferner erhalten die Jugendlichen gezielt Kontaktmöglichkeiten zu
Schülerinnen und Schülern aus anderen Klassen des Berufskollegs, u. a. durch
gemeinsam durchgeführte Projektarbeiten (Koch-Projekt, Graffiti-Projekt). Auch
werden Patenschaften mit interessierten Schülerinnen und Schülern aus der
Höheren Handelsschule sowie aus dem Wirtschaftsgymnasium angestrebt („Buddying“),
um den ausländischen Jugendlichen die Eingewöhnung in den Alltag und das
Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern.
2.3 Ausblick
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Berufsbildungszentrum
Grevenbroich eine weitere Integrationsstelle zugewiesen, ebenso dem BBZ
Neuss-Hammfeld. Die Stelle am BBZ Neuss-Hammfeld ist bereits besetzt. Es sind
allerdings noch Fragen zur Teilzeitbeschäftigung zu klären. Die zweite Stelle
am BBZ Grevenbroich ist ausgeschrieben. In Kürze können daher bis zu vier weitere
Lerngruppen mit jeweils bis zu 20 Jugendlichen gebildet wer-den. Zurzeit stehen
über 40 Jugendliche auf der Warteliste für einen Platz in einer
Seiten-einsteigerklasse.
Nach den Vorgaben des Landes NRW sollen die Jugendlichen in der Regel
ein Jahr die Seiteneinsteigerklasse besuchen. Danach sollen sie anschlussfähig
sein für eine duale Berufs-ausbildung oder für den Besuch eines
Regel-Bildungsgangs (Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule oder
weiterführende Schule nach Feststellungsprüfung). Nach Einschätzung des BBZ
Grevenbroich wird voraussichtlich nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und
Schüler in den Seiteneinsteigerklassen diese Vorgabe erfüllen können. Für die
Mehrzahl der Jugendlichen wird ein weiteres Jahr in der Seiteneinsteigerklasse
erforderlich sein.
Bei weiter steigendem Bedarf wird Landrat Petrauschke Frau
Regierungspräsidentin Lütkes anbieten, auch an den übrigen Berufskollegs des
Rhein-Kreises Neuss (Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße und
Berufsbildungszentrum Dormagen) Seiteneinsteigerklassen einzurichten.
Gesundheitliche
Versorgung
Die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge in den durch die Kommunen für
das Land betriebenen Notunterkünften sowie der Zentralen
Unterbringungseinrichtung des Landes in Neuss wird durch niedergelassene Ärzte
sowie Ärzte des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss sichergestellt.
Unnötig erschwert wird die ärztliche Arbeit durch die aufgrund eines
Erlasses des Landes NRW erforderliche klare Abtrennung von Erstuntersuchung bei
der Aufnahme eines Flüchtlings in einer Notunterkunft bzw.
Erstaufnahmeeinrichtung und der Behandlung von festgestellten Erkrankungen. So
ist es z. B. notwendig, bei „einfachen“ Erkältungskrankheiten die betroffenen
Personen mit „Behandlungsscheinen“ auszustatten und an den kassenärztlichen
Notdienst weiterzuleiten. Im Falle von Kindern bedeutet dies häufig den
notwendigen Transport ganzer Familien und vor Ort dringend benötigter
Dolmetscher in die kinderärztliche Notfallpraxis nach Neuss. Hier wäre die
Befugnis zur Einleitung einer Behandlung durch die aufnehmenden Ärzte eine
wünschenswerte Verbesserung.
Dringend
notwendig ist eine Berechtigung der versorgenden Ärzte durch das Land NRW zur
Behandlung, bzw. zur Weiterleitung von Patienten mit sog. Alterkrankungen. Dem
Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss liegen Berichte vor, wo z. B. einem
Patienten mit Schussverletzung die Kugel nicht durch einen einfachen operativen
Eingriff entfernt werden durfte oder einer Patientin mit Brustkrebserkrankung
nicht geholfen werden durfte.
Zudem würden die Möglichkeit zur Lagerung eines Medikamentenvorrates
vor Ort sowie die Kostenübernahme für Grippeschutzimpfungen zu einer adäquaten
medizinischen Versorgung führen.
Zur Verbesserung der Situation hat sich Kreisdirektor Dirk Brügge mit
einem Schreiben (Anlage 5) an NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens
gewandt. Die Thematik hat auch die Neuß Grevenbroicher Zeitung in der
Berichterstattung zur 5. Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss aufgegriffen
(Anlage 6).