Beschlussvorschlag:

 

 

Sachverhalt:

Situation in Deutschland

Laut der noch geltenden offiziellen Prognose des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden in diesem Jahr bis zu 800.000 Flüchtlinge in Deutschland erwartet. Einen Medienbericht, wonach bis Jahresende bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland kommen könnten, hat das BMI Anfang Oktober zurückgewiesen. Fest steht, dass von Januar bis Oktober 2015 insgesamt ca. 758.000 Personen im EASY-System registriert wurden (das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer). Auch wenn bei den EASY-Zahlen Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen sind, dürfte die offizielle Prognose des Bundes damit überholt sein, da auch noch nicht alle Flüchtlinge in dem EASY-System erfasst sind.

 

Laufendes Jahr 2015

In der Zeit von Januar bis Oktober 2015 haben insgesamt 362.153 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 331.226 als Erstanträge und 30.927 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (158.080 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 129,1 Prozent. Die drei Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren Syrien (31%), Albanien (15%) und Kosovo (11%).

 

Von Januar bis Oktober 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 205.265 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (99.546). Insgesamt 81.547 Personen (39,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Weitere 1.366 Personen (0,7 Prozent) erhielten subsidiären Schutz. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2015 bei 1.590 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 77.782 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 42.980 Personen (20,9 Prozent).

 

Ende Oktober 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 328.207, davon 301.092 als Erstanträge und 27.115 als Folgeanträge (Quelle: BMI, http://bit.ly/abdnyKj).

 

Weitere Daten können dem beiliegenden Bericht des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entnommen werden (Anlage 1).

 

Flüchtlingsunterbringung in Deutschland

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bietet den Ländern, Landkreisen und Gemeinden (Bedarfsträger) als Eigentümerin der Bundesliegenschaften freie und verfügbare Gebäude/Freiflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen an, soweit kein vorrangiger Bundesbedarf besteht bzw. sich kein Verwertungsprozess in der Schlussphase befindet.

Anfang Oktober waren in 242 Fällen Verträge für Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen geschlossen bzw. endverhandelt (davon 49 mit militärischer Vornutzung). In Nordrhein-Westfalen entstehen in den verfügbaren Liegenschaften noch nicht genutzte Kapazitäten für annähernd 11.000 Menschen. Auf den Regierungsbezirk Düsseldorf entfallen (Stand: 02.10.2015):

Nutzungsart

Mil. Vornutzer

Ort

Bedarfsträger

Unbebaut

Kapazität

Kaserne1

Brit. Streitkräfte

Mönchengladbach

Land NRW

nein

1.100

Kaserne²

Brit. Streitkräfte

Krefeld

Land NRW, Stadt Kref.

ja

700

Wohnen1

 

Niederkrüchten

Gem. Niederkrüchten

nein

54

Gewerbe1

 

Geldern

Stadt Geldern

nein

50

Wohnen1

 

Emmerich

Stadt Emmerich

nein

10

Wohnen1

 

Oberhausen

Stadt Oberhausen

nein

10

Wohnen1

 

Oberhausen

Stadt Oberhausen

nein

10

Wohnen1

 

Emmerich

Stadt Emmerich

nein

8

Wohnen1

 

Emmerich

Stadt Emmerich

nein

8

Wohnen1

Brit. Streitkräfte

Waldniel

Waldniel

nein

7

SUMME

 

 

 

 

1.957

1 ursprünglich zum zeitnahen Verkauf vorgesehen                 ² bereits verkauft


Weitere 258 Liegenschaften wurden den Bedarfsträgern angeboten und zurzeit von diesen zwecks Flüchtlingsunterbringung geprüft.

In das Dialogverfahren zwischen der BImA und den Bedarfsträgern wurden bislang ca. 700 Liegenschaften eingebracht. In 46 Fällen war eine Nutzungsüberlassung aus Sicht der BImA nicht möglich (drei im Regierungsbezirk Düsseldorf, alle in der Stadt Düsseldorf), in 154 Fällen haben die Bedarfsträger eine Nutzungsüberlassung abgelehnt, davon ein Drittel in Nordrhein-Westfalen:

Regierungsbezirk

Insgesamt

davon durch Land/BR

Ort

Arnsberg

6

3

Arnsberg, Hamm, Holzwickede

Detmold

8

-

-

Düsseldorf

18

2

beide in Mönchengladbach

Köln

12

-

-

Münster

7

-

-

NRW

51

5

 

1 alle in Detmold durch die Stadt Detmold            2 davon neun in Köln durch die Stadt Köln

Die BImA geht davon aus, dass in den verfügbaren Liegenschaften Kapazitäten für mindestens 50.000 Menschen bestehen könnten.

Situation in NRW

Über den Königsteiner Schlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen die größte Zahl von Flüchtlingen auf (Verteilungsquote NRW = 21,24052%). Der Königsteiner Schlüssel richtet sich zu 2/3 nach dem Steueraufkommen und zu 1/3 nach der Bevölkerungszahl. Er wird jährlich von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz neu berechnet. Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2015 wurden 61.598 Asylanträge auf NRW verteilt (davon 52.261 Erstanträge). Die Zahl der tatsächlich die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufsuchenden Personen ist jedoch deutlich höher, da zusätzlich zum regulären Verteilsystem Flüchtlinge aufgenommen werden, die über die zu erfüllende Quote hinaus in Nordrhein-Westfalen ankommen, später aber von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet werden.

Da die Kapazitäten der regulären Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufgrund der stetig steigenden Zahlen der Flüchtlingsströme bei weitem nicht ausreichten, wurden in den vergangenen Monaten Notunterkünfte im gesamten Bundesland geschaffen. Hierzu hat die Bezirksregierung Düsseldorf Städte, Gemeinden und Landkreise im Wege „der Amtshilfe“ in Anspruch genommen und aufgefordert, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen bereitzustellen. In der kommunalen Familie besteht Einigkeit, dass die vom Land erbetene Hilfe von der Vorschrift der Amtshilfe nach §§ 5ff VwVfg nicht gedeckt ist.

Mit Stand vom 24.11.2015 existieren im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt 74 Einrichtungen für Erstunterbringung von Flüchtlingen, davon 9 Regelunterkünfte des Landes mit 4.810 Plätzen und 65 von den Kommunen für das Land betriebene Notunterkünfte mit 14.848 Plätzen (Anlage 2).

Situation im Rhein-Kreis Neuss

Aufgrund von Eilverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf betreiben der Rhein-Kreis Neuss, die Städte Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch sowie die Gemeinde Jüchen Notunterkünfte für das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Kapazität von insgesamt 1.247 Plätzen. Die Stadt Dormagen wurde mit Verfügung vom 27. Juli 2015 zur Bereitstellung innerhalb von 8 Stunden verpflichtet, eine weitere Unterkunft (sog. „Bullenkloster“) hat die Stadt auf eigene Initiative in Betrieb genommen.  Die Stadt Grevenbroich wurde mit Verfügung vom 28. Juli 2015 zum 29. Juli 2015 verpflichtet. Die Plätze in der Notunterkunft der Gemeinde Jüchen beruhen auf einer Verfügung der Bezirksregierung vom 23. September 2015 zur Einrichtung bis zum 26. September, die zunächst an die Stadt Kaarst gerichtet war. In der Kreisgemeinschaft konnte hier die Schließung einer Sporthalle vermieden werden. Die Stadt Meerbusch wurde erstmals mit Verfügung vom 30. Juli zur Einrichtung einer Notunterkunft bis zum 03. August aufgefordert. Eine zweite Notunterkunft in Strümp ist auf Initiative der Stadt Meerbusch am 19. Oktober in Betrieb genommen worden.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat Kreisdirektor Dirk Brügge mit der Koordination und Steuerung der Aufgabe betraut.

Da eine am Donnerstag, 10. September Abends eingegangene Verfügung der Bezirksregierung zur Bereitstellung von 300 Plätzen in einer Notunterkunft bis Montag, 14. September um 12:00 Uhr nicht einfach an die kreisangehörigen Kommunen durchgereicht werden sollte, richtete die Kreisverwaltung die Turnhallen im Berufsbildungszentrum Grevenbroich als Notunterkunft für 300 Flüchtlinge ein. Verschärft wurde die Situation noch durch eine am Sonntag, 13. September um 08:53 Uhr per E-Mail eingegangene Verfügung, dass die Plätze bereits bis Sonntag, 13. September um 21:00 Uhr betriebsbereit sein müssen. Der Landrat hat daher einen Sonderstab unter Leitung des Kreisdirektors eingerichtet, so dass Dank des großen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Stadt Grevenbroich, der Feuerwehr Grevenbroich, Hilfsdiensten (THW, DRK), Freiwilligen und Unternehmen konnte die Unterkunft fristgerecht hergestellt werden.

Zum möglichst effizienten Einsatz von – insbesondere medizinischem – Personal sowie räumlichen und materiellen Ressourcen hat sich der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den eine Notunterkunft für das Land Nordrhein-Westfalen betreibenden kreisangehörigen Kommunen und den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf auf folgendes Verfahren geeinigt:

Die von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen Flüchtlinge werden ausschließlich zunächst der durch den Rhein-Kreis Neuss betriebenen Notunterkunft im BBZ Grevenbroich zugeführt, dort ärztlich untersucht und namentlich erfasst. Nach erfolgtem TBC-Ausschluss (durch Röntgen im Kreiskrankenhaus Grevenbroich oder Blutabnahme bei Schwangeren und Kindern unter 15 Jahren) werden die Personen in die Notunterkünfte der kreisangehörigen Städten und Gemeinden verlegt. Das Verfahren ist nicht nur aufgrund der hohen Belastung des medizinischen Personals unumgänglich, es führt auch dazu, dass Flüchtlinge in unseren Notunterkünften spätestens nach 3 Tagen - und damit erheblich schneller als in anderen Einrichtungen, wo dies oftmals mehrere Wochen dauert - auf TBC-Ausschluss untersucht und ersterfasst sind.

Dieses Verfahren führt zu einem höheren Aufwand in der durch den Rhein-Kreis Neuss betriebenen Notunterkunft, allerdings werden die kreisangehörigen Kommunen, die eine Notunterkunft für das Land betreiben, deutlich entlastet. Dort müssen keine Erstuntersuchungen, keine Untersuchungen auf TBC-Ausschluss und keine Ersterfassungen mehr durchgeführt werden. Zudem werden neue Flüchtlinge in diese Einrichtungen auch nur nach verlässlichen und abgestimmten Absprachen mit dem Rhein-Kreis Neuss zugeführt.

Die Aufnahme und Versorgung in der Notunterkunft im BBZ Grevenbroich läuft Dank vieler helfender Hände reibungslos. Unter den Helfern sind neben Hilfsorganisationen (THW und DRK) und Ärzteschaft auch viele Freiwillige aus dem regionalen Netzwerk Flüchtlingshilfe. Seit Anfang September unterstützen die "Helfenden Hände" der Bundeswehr den Rhein-Kreis Neuss bei der Flüchtlingsaufnahme.

Zu einem erheblichen, unnötigen Mehraufwand führt die Unzuverlässigkeit bei der Zuführung von neuen Flüchtlingen durch die Bezirksregierung in die Notunterkunft am Berufsbildungszentrum Grevenbroich. Hier entstehen regelmäßig – und häufig abends und nachts - stundenlange Wartezeiten des für die Neuaufnahme notwendigen Personals (etwa 50 Personen, darunter Ärzte, Dolmetscher, Bundeswehr, Freiwillige, etc.), da Flüchtlinge deutlich später als angekündigt oder gar nicht kommen. Eine Information über die Verzögerungen erfolgt oftmals nicht oder nur auf Nachfrage. Zudem werden häufig deutlich weniger Flüchtlinge als angekündigt transferiert. Auch ist er Status bezüglich einer schon erfolgten medizinischen Untersuchung unzuverlässig. Vorherige Angaben darüber, aus welchen Ländern die Menschen kommen (so dass passende Dolmetscher beauftragt werden können) und wie viele Kinder darunter sind (so dass ausreichend Kinderärzte vor Ort sind) erfolgen nicht.

Die bislang durch die Bezirksregierung eingesetzten Mobilen Registrierungsteams, die in den Notunterkünften eine offizielle Registrierung der Flüchtlinge durchgeführt haben, werden seit kurzem nicht mehr eingesetzt. Nun werden die Flüchtlinge für die Registrierung in Erstaufnahmeeinrichtungen transferiert. Dabei wissen vorher weder die Flüchtlinge noch die Unterkünfte, wohin sie nach der Registrierung geschickt werden.

Für die Notunterkünfte führt dies zu einem erheblichen Mehraufwand, da sie – oftmals bis in den späten Abend hinein – nicht wissen, ob Flüchtlinge zurückkommen und wenn, wie viele und ob dies diejenigen sind, die bereits in der Unterkunft waren. Dies führt dazu, dass im Bereich der Verpflegung und der Ausstattung (Bettwäsche, etc.) erhebliche Ressourcen verschwendet werden.

Für die Flüchtlinge ist die Situation ebenfalls nicht zumutbar, da sie morgens ihr gesamtes Gepäck einpacken müssen und abends entweder wieder zurückkommen oder aber in eine andere Notunterkunft transferiert bzw. einer Kommune zugewiesen werden.

Der Rhein-Kreis Neuss hat daher die Bezirksregierung gebeten, entweder zu dem alten Verfahren der mobilen Registrierung zurückzukehren, oder den Flüchtlingen und Unterkünften vorab eine verlässliche Information zu geben, wer zurück in die Unterkunft kommt und wer direkt weiter transferiert wird.

Standorte und Kapazitäten der Notunterkünfte im Rhein-Kreis Neuss:

Ort

Straße

Bezeichnung

Kapazität

Dormagen

Beethovenstraße

Turnhalle Realschule

150

Dormagen

Am Wäldchen 2

Ehem. Covestro-Wohnheim

200

Grevenbroich

Am Sodbach

BBZ Am Sodbach

300

Grevenbroich

Lilienthalstr. 1

Alte Feuerwache

150

Jüchen

Odenkirchener Str. 67

Ehemaliger Netto-Markt

150

Meerbusch

Niederdonker Str. 32-36

Turnhalle Matare-Gymnasium

199

Meerbusch

Mönkesweg 58

Turnhalle Meerbusch-Gymnasium Strümp

398

 

 

 

1.247


Darüber hinaus betreibt das Land Nordrhein-Westfalen in Neuss eine Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der Alexius-Klinken mit einer Außenstelle in der ehemaligen Schule Aurinstraße mit insgesamt knapp 2.000 Plätzen.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Flüchtlingssituation wurde auch die Stadt Kaarst aufgefordert, eine Erstaufnahme-Notunterkunft einzurichten. Hierzu wurde durch den Rhein-Kreis Neuss eine Gewerbehalle in Kaarst (Detlef-Karsten-Rohwedder-Straße) angemietet, die bis Ende Dezember durch die Stadt Kaarst zur Unterbringung von 250 Menschen umgebaut und von der Stadt Kaarst betrieben wird.

 

Aktuelle Zahlen aus dem Kreisgebiet

Belegung in den Notunterkünften

Seit der ersten Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg am 14. September 2014 durchliefen 2.218 Personen das im Rhein-Kreis Neuss etablierte Verfahren, davon:

 

 

 

Dauerhafte Zuweisung

Die Anzahl der Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen liegt zum 01.11.2015 bei insgesamt 3.251 Personen:

 

Kommunen

Anzahl

Asylsuchende/
Asylantragsteller
§ 2 Nr.1 FlüAG

Asylfolgeantragsteller
§ 2 Nr. 1a FlüAG

Aufenthaltserlaubnis
nach § 24
AufenthG § 2 Nr. 3 FlüAG

Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Abs.1
AufenthG § 2 Nr. 3 FlüAG

unerlaubt eingereiste
Ausländer nach § 15
AufenthG § 2 Nr. 4 FlüAG

in Obhut genommene
minderjährige Flüchtlinge,
soweit nicht bereits unter
Asyl- und Asylfolgeantrag-
stellern aufgeführt

andere Personen*

Gesamt je Kommune

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Dormagen

501

 

 

 

 

 

2

503

Grevenbroich

329

29

 

 

 

 

116

474

Jüchen

271

 

 

 

 

 

 

271

Kaarst

496

31

 

 

 

 

6

533

Korschenbroich

407

37

 

 

 

 

102

546

Meerbusch

253

23

 

 

 

 

96

372

Neuss

297

 

 

 

 

57

 

354

Rommerskirchen

198

 

 

 

 

 

 

198

Gesamt

2.752

120

0

0

0

57

322

3.251


* Personen mit Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG, Geduldete etc. ohne Berücksichtigung nach FlüAG.

 

Verteilerstatistik in der Flüchtlingszuweisung

 

Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten zu Monatsbeginn jeweils den Abschluss der Verteilerstatistik in der Flüchtlingszuweisung des Vormonats. Mit E-Mail vom 3. November 2015 berichtet die Stadt Korschenbroich, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Aufnahmequote zum 31.10.2015 erfüllen, teils sogar deutlich überschreiten. Auffällig ist zudem, dass überwiegend die kreisfreien Städte ihr Aufnahmesoll nicht annähernd erreichen. Alleine Duisburg, Düsseldorf, Essen und Wuppertal haben eine Aufnahmeverpflichtung von fast 7.000 Personen (Stichtag 31. Oktober 2015) und wären somit vorrangig in Nordrhein-Westfalen heranzuziehen.

 

 

Verteilerschlüssel § 3 FlüAG

Quote (30.10.)

Dormagen

0,3479088

103,29

Grevenbroich

0,34980355

105,05

Jüchen

0,13768352

116,11

Kaarst

0,22872699

104,35

Korschenbroich

0,18310305

106,99

Meerbusch

0,02998097

138,64

Neuss

0,81541136

100,51

Rommerskirchen

0,08252058

99,32

Rhein-Kreis Neuss

2,17513882

 

Erfüllung der Aufnahmequote von kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen:

 

Quote (30.10.)

Aachen

90,12

Bielefeld

91,2

Bochum

80,52

Bonn

106,85

Dortmund

79,67

Duisburg

56,7

Düsseldorf

81,73

Essen

74,08

Gelsenkirchen

94,75

Köln

68,4

Krefeld

84,09

Leverkusen

87,95

Mönchengladbach

72,83

Mühlheim a.d.R.

84,76

Münster

92,08

Oberhausen

95,52

Remscheid

107,94

Wuppertal

64,94

 

 

Integration der Menschen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea)

 

Bereits Anfang September hat auf Einladung und unter Leitung von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ein Gespräch mit Angela Schoofs, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, Paul Neukirchen, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niederrhein und Kreisdirektor Dirk Brügge statt, um die Integration der Menschen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive in unser Gemeinwesen zu gestalten.

 

In weiteren Gesprächen insbesondere auch mit den Städten und Gemeinden sowie der Technologiezentrum Glehn GmbH und der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss wurde ein Verfahren verabredet, dass unmittelbar nach endgültiger Zuweisung der Flüchtlinge in die Städte und Gemeinden die sprachlichen und beruflichen Kompetenzen diagnostiziert werden um so eine möglichst schnelle Integration in den Rhein-Kreis Neuss zu ermöglichen.

 

Seit dem 05. Oktober 2015 wurden durch die Bundesagentur für Arbeit, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den Rhein-Kreis Neuss sowie die Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss ca. 400 den Kommunen zugewiesene Flüchtlinge aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea) in ihrer Muttersprache zu sprachlichen, schulischen und beruflichen Fähigkeiten interviewt und der deutsche Zugang zum Arbeitsmarkt erklärt.

 

Diese Aktivitäten wurden in den Kommunen vor Ort durchgeführt und werden für die zukünftigen Asylsuchenden flankierend zum noch zu bildenden „ Integration Point“ (s.u.) fortgeführt.

 

Die Flüchtlinge verteilen sich auf folgende Nationalitäten:

Syrien      187 Personen

Irak         90 Personen

Eritrea       43 Personen

Iran          10 Personen

(Afghanistan 70 Personen)

 

Ergebnisse aus den Befragungen sind unter anderem, dass mehr als die Hälfte im Alter zwischen 16 – 26 Jahren sind,  40% eine achtjährige Schulausbildung haben und 20% sich entweder im Studium befanden oder Akademiker sind. 30% der Befragten kommen aus dem  handwerklichen Bereich.

 

Die teilnehmenden Flüchtlinge beginnen bis Ende 2015 einen aus Mitteln eines durch die Bundesagentur für Arbeit Anfang Oktober 2015 bereitgestellten Paketes zur Sprachförderung finanzierten Deutschkurs mit 320 Stunden. Für die Durchführung der Deutschkurse werden erfahrene Bildungsträger im Rhein-Kreis Neuss (Volkshochschulen, etc.) eingebunden. Die Koordination und Zuordnung der Flüchtlinge erfolgt durch die Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss.

 

Der Unterricht erfolgt in homogenen Gruppen. 200 Teilnehmer werden seit dem 16.11.2015 in Deutsch unterrichtet. Weitere 200 Teilnehmer werden Ende November/Anfang Dezember mit dem Deutschunterricht starten. Zusätzlich wird in Kürze in Neuss Deutschunterricht für eine Gruppe Alleinerziehender mit Kinderbetreuung starten.

 

Die für bis Ende 2015 startende Kurse befristete Förderung der Bundesagentur für Arbeit wird ab 2016 durch Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ersetzt.

 

Einrichtung von Integration Points

 

Mit Start zum 01. Dezember 2015 werden durch die Bundesagentur für Arbeit, das Job-Center Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Kreis Neuss, die kreisangehörigen Kommunen und weitere Netzwerkpartner „Integration Points“ für Flüchtlinge mit Standorten in Neuss (Job-Center Karl-Arnold-Straße) für Neuss, Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie Grevenbroich (Lindenstraße) für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen.

 

Ziel der Integration-Points ist die Konzentration von Kompetenzen für eine schnelle, umfassende und zielorientierte Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive bei der Integration in der Arbeit und Ausbildung.

 

In den Integration Points werden Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie anerkannte Flüchtlinge für eine Dauer von 6 – 12 Monaten rechtskreisübergreifend aus einer Hand betreut. Hierzu zählen die Vermittlung in Sprach- und Integrationskurse ebenso wie berufliche Kompetenzfeststellungen und Berufserkundungen, die Klärung ausländer- und arbeitsrechtlicher Fragen als auch die Vermittlung in Praktika und Ausbildungs- und Arbeitsplätze.

 

Unter Leitung der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, Frau Angela Schoofs, und des Kreisdirektors sind in mehreren Arbeitssitzungen die Prozesse für eine erfolgreiche Integration besprochen und festgelegt worden. Insbesondere soll das Abstimmungsverfahren zwischen Ausländerämtern, Arbeitsagentur und Zentraler Arbeitsvermittlung so gestaltet werden, dass Arbeitgeber kurzfristig eine rechtssichere Aussage erhalten, ob sie einen konkreten Flüchtling beschäftigen dürfen.

 

Die betreffenden Netzwerkpartner werden in die Integration Points eng eingebunden – zum Teil auch mit Präsenzbüros.

 

Die Integration Points sind auch zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, die einen Flüchtling einstellen wolle und klären ausländer- und arbeitsrechtliche Fragen ab.

 

Vor Zugang der Flüchtlinge in den Integration Point werden durch die Agentur für Arbeit und die jeweiligen Kommunen, denen die Flüchtlinge zugewiesen sind, Gruppeninformationsgespräche durchgeführt und durch das „Düsseldorfer Raster“ der aktuelle Stand zu Sprach- und Ausbildungsstand erhoben.

 

Mit der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, dem Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, dem Berufsförderzentrum Schlicherum, dem Job-Center Rhein-Kreis Neuss und der Technologiezentrum Glehn GmbH wurde konkret besprochen, wie die Arbeitserprobung und Qualifizierung der Flüchtlinge unter Nutzung der Ressourcen der Berufsbildungszentren des Kreises durchgeführt werden können. Die Prozesse sollen am 10.12. finalisiert werden.

 

 

Integration von Flüchtlingen in Schulen

 

1.   Beschulung von Seiteneinsteigern im Rhein-Kreis Neuss

 

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis Neuss einreisen und über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zunächst eine individuelle Beratung zur Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten.

 

In NRW gilt die Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder. Sie müssen dafür allerdings fest in einer Kommune aufgenommen werden. Zur Beschulung der Flüchtlingskinder hat die Landesregierung in NRW zu Beginn des Jahres 2015 300 zusätzliche Stellen geschaffen. Diese Stellen sind vorgesehen für Schulen, die eine zusätzliche Seiteneinsteigergruppe neu ein-richten.

 

Die Bezirksregierungen können für die Beschulung auf landesweit 3.000 Integrationsstellen zurückgreifen, die allerdings auch für die Inklusion genutzt werden. Die Schulen bilden zur Umsetzung der Sprachförderung Teams von Lehrkräften, NRW bietet Lehrerinnen und Lehrern eine Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache an.

 

Probleme bereiten jedoch die Akquise entsprechender Lehrerinnen und Lehrer mit der Zusatzqualifikation Deutsch Zeitsprache (DaZ) sowie Deutsch als Fremdsprache (DaF). Es werden oftmals Ausschreibungen vorgenommen, auf die keine angemessenen Bewerbungen eingehen.

 

Dies führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler insbesondere in der Sekundarstufe I und II auf einen Schulplatz warten müssen.

 

Zwischenzeitlich hat das Schulministerium für das laufende Schuljahr die Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber erleichtert. Schulen können nun im Rahmen der Stellen-ausschreibung auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die war nicht über einen entsprechenden Nachweis DaZ/DaF verfügen, aber über Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.

 

Die Seiteneinsteigerzahlen in den einzelnen Schulformen stellten sich im November (Stand 10.11.2015) wie folgt dar:

 

Schulform

Stand 10.11.2015

Stand Sept. 2014

Grundschule

469

141

Hauptschule

28

16

Förderschulen

0

0

Realschulen

142

 

Gesamtschulen

23

 

Sekundarschulen

25

 

Gymnasium

71

 

Berufskollegs

39

 

 

797

157

 

Im Grundschulbereich existiert bislang keine Warteliste. Hingegen standen 44 Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 – 10 auf der Warteliste. Hinzu kamen über 40 Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 – 18 Jahren, die auf einen Platz in den Berufskollegs warteten.

 

Die Landesregierung hat auf die momentane Flüchtlingsentwicklung noch einmal reagiert.

 

Unter den insgesamt 2.625 Stellen, die mit dem Nachtragshaushalt Anfang Oktober kommen sollen, sind 900 Integrationsstellen speziell für die deutsche Sprachförderung.

 

Folgende neue Integrationsstellen wurden hierbei für den Rhein-Kreis Neuss genehmigt.

 

Grundschulen:

4 Integrationsstellen schulamtsscharf

 

Realschulen:

1. Kaarst, Realschule Halestr.

2. Dormagen, Realschule Hackenbroich

3. Dormagen, Realschule am Sportpark

4. Grevenbroich, Diedrich-Uhlhorn-Realschule

 

Sekundar-/Gesamtschulen:

1. Neuss, Sekundarschule Gnadentaler Allee

2. Grevenbroich, Käthe-Kollwitz-Gesamtschule

 

Berufskollegs:

1. Berufsbildungszentrum Grevenbroich

2. Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld

 

Die Ausschreibungsverfahren laufen. Bisher konnte nur eine Stelle im Grundschulbereich besetzt werden. In Dormagen wurde eine Lehrkraft für die Realschule Hackenbroich und in Grevenbroich für die Diedrich-Uhlhorn-Realschule gefunden. Die beiden anderen Ausschrei-bungen sind bisher leer gelaufen. Die Verfahren im Sekundar-/Gesamtschulbereich sind noch nicht abgeschlossen. Am BBZ Neuss-Hammfeld ist eine Lehrkraft gefunden worden. Ob die Kollegin eingestellt werden kann, wenn sie nur teilzeitweise arbeiten möchte, wird zurzeit geprüft. Das Verfahren am BBZ läuft noch.

 

Die Einstellung der Lehrkräfte an den Realschulen sowie am BBZ Neuss-Hammfeld wird zu Anfang Dezember erfolgen.

 

Mit Schreiben vom 01.06.2015 hat Herr Landrat Petrauschke das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW darum gebeten, sich für Verbesserungen bei der Besetzung von Integrationsstellen für die Seiteneinsteiger-Beschulung einzusetzen. Dieses Schreiben und das Antwortschreiben des Ministeriums sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

 

2.   Seiteneinsteigerklassen am BBZ Grevenbroich

 

2.1   Organisation

 

Mitte Mai 2015 wurde am BBZ Grevenbroich eine Seiteneinsteigerklasse für junge Migranten eingerichtet, die noch berufsschulpflichtig sind. Dieses Angebot wird im Schuljahr 2015/2016 am BBZ Grevenbroich fortgeführt, da eine Integrationsstelle am BBZ Neuss-Weingartstraße erneut nicht besetzt werden konnte.

 

Am 24.8.2015 konnten am BBZ Grevenbroich zwei Internationale Förderklassen (Seiteneinsteigerklassen) für berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schülern mit Migrationshinter-grund im Alter von 16 bis 18 Jahren eingerichtet werden.

 

Durch die Entscheidung der Oberen Schulaufsicht in der Bezirksregierung Düsseldorf verfügt das BBZ Grevenbroich über eine Integrationsstelle zur Förderung dieser Schülerinnen und Schüler. Die Stelle ist mit einer Lehrkraft besetzt, die über das Zertifikat Deutsch als Fremd-/Zweitsprache verfügt. In  NRW sollen je Integrationsstelle zwei Lerngruppen mit jeweils bis zu 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Zurzeit (Stichtag 20.11.2015) werden am BBZ Grevenbroich  36 Seiteneinsteiger unterrichtet.

 

Die Jugendlichen erhalten 20 Wochenstunden Unterricht in den Fächern Deutsch (rund 50% des Stundenumfangs), Politik/Gesellschaftslehre, Biologie/Gesundheitswesen, Hauswirtschaft und Sport. Darüber hinaus besteht das Angebot, mittags in der Schulmensa zu essen.

 

Die Zuweisung der Jugendlichen erfolgt durch die Schulaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss nach detaillierter Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum im Rhein-Kreis Neuss. Das Kommunale Integrationszentrum berät die Schule fortlaufend inhaltlich.

 

Der Rhein-Kreis Neuss als Schulträger des BBZ Grevenbroich übernimmt die Schülerfahr-kosten für die jugendlichen Seiteneinsteiger durch die Bereitstellung von Schülerfahrkarten oder (falls erforderlich) durch die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs.

 

 

2.2   Konzeption

 

Ziel der Internationalen Förderklasse ist das Erlernen der deutschen Sprache und die Vertiefung der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse. Darüber hinaus findet eine berufliche Orientierung und ein Heranführen an den deutschen Alltag statt. Es wird zudem versucht, Kontakte zu anderen Klassen und Schülern zu vermitteln.

 

Eine besondere Herausforderung bildet hierbei die Heterogenität der Gruppe. In den Klassen befinden sich vorwiegend Flüchtlinge aus den derzeitigen Kriegsgebieten (mit zum Teil ungeklärtem Aufenthaltsstatus), aber auch Jugendliche aus EU-Staaten.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus über 20 verschiedenen Nationen verfügen über sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse. Nach einer ersten Einschätzung durch einen online-durchgeführten Sprachtest lassen sich drei Lerngruppen unterscheiden: Analphabeten, An-fänger und Fortgeschrittene. Es erfolgt eine weit gehende Binnendifferenzierung der Klassen in diese drei Lerngruppen, um dem Lernstand der Jugendlichen gerecht zu werden. Die Binnendifferenzierung wird dadurch ermöglicht, dass sich unter Anleitung der Lehrkraft auch ehrenamtliche Kräfte am Unterricht beteiligen. Als sehr hilfreich hat sich der Einsatz von 40 Tablets mit verschiedenen Übersetzungsprogrammen während des Unterrichts erwiesen. In regelmäßigen Abständen finden Lernerfolgsüberprüfungen statt, die den Jugendlichen eine Rückmeldung über ihren Entwicklungsstand geben und die Grundlage für die Zeugnis-noten bilden.

 

Während die Analphabeten sich in erster Linie mit dem Erlernen der Schrift und die Anfänger sich mit dem deutschen Spracherwerb beschäftigen, rückt bei den fortgeschrittenen Jugendlichen die Vermittlung in eine Regelschulklasse in den Fokus. Da aber die Schülerinnen und Schüler noch über keinen Hauptschulabschluss verfügen, gestaltet sich der Übergang in eine Regelschulklasse derzeit als schwierig. Hier müssen verstärkt Übergangsrege-lungen geschaffen werden und eine zusätzliche Fördermöglichkeit zur parallelen Unterstützung der Lehrenden eingerichtet werden.

Ziel ist es, den Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Dies geschieht einerseits durch gezielte Beratungsangebote (Jugendmigrationsdienst, Agentur für Arbeit), andererseits durch individuelle Maßnahmen in gesonderten Einrichtungen (ein Tag in der Woche in einer Werkstatt) sowie durch ein angestrebtes zweiwöchiges Praktikum im zweiten Schulhalbjahr (für alle), damit die Jugendlichen auch außerschulische Erfahrungen  sammeln können.

 

Ferner erhalten die Jugendlichen gezielt Kontaktmöglichkeiten zu Schülerinnen und Schülern aus anderen Klassen des Berufskollegs, u. a. durch gemeinsam durchgeführte Projektarbeiten (Koch-Projekt, Graffiti-Projekt). Auch werden Patenschaften mit interessierten Schülerinnen und Schülern aus der Höheren Handelsschule sowie aus dem Wirtschaftsgymnasium angestrebt („Buddying“), um den ausländischen Jugendlichen die Eingewöhnung in den Alltag und das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern.

 

2.3   Ausblick

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Berufsbildungszentrum Grevenbroich eine weitere Integrationsstelle zugewiesen, ebenso dem BBZ Neuss-Hammfeld. Die Stelle am BBZ Neuss-Hammfeld ist bereits besetzt. Es sind allerdings noch Fragen zur Teilzeitbeschäftigung zu klären. Die zweite Stelle am BBZ Grevenbroich ist ausgeschrieben. In Kürze können daher bis zu vier weitere Lerngruppen mit jeweils bis zu 20 Jugendlichen gebildet wer-den. Zurzeit stehen über 40 Jugendliche auf der Warteliste für einen Platz in einer Seiten-einsteigerklasse.

 

Nach den Vorgaben des Landes NRW sollen die Jugendlichen in der Regel ein Jahr die Seiteneinsteigerklasse besuchen. Danach sollen sie anschlussfähig sein für eine duale Berufs-ausbildung oder für den Besuch eines Regel-Bildungsgangs (Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule oder weiterführende Schule nach Feststellungsprüfung). Nach Einschätzung des BBZ Grevenbroich wird voraussichtlich nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler in den Seiteneinsteigerklassen diese Vorgabe erfüllen können. Für die Mehrzahl der Jugendlichen wird ein weiteres Jahr in der Seiteneinsteigerklasse erforderlich sein.

 

Bei weiter steigendem Bedarf wird Landrat Petrauschke Frau Regierungspräsidentin Lütkes anbieten, auch an den übrigen Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss (Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße und Berufsbildungszentrum Dormagen) Seiteneinsteigerklassen einzurichten.

 

 

Gesundheitliche Versorgung

 

Die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge in den durch die Kommunen für das Land betriebenen Notunterkünften sowie der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes in Neuss wird durch niedergelassene Ärzte sowie Ärzte des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss sichergestellt.

 

Unnötig erschwert wird die ärztliche Arbeit durch die aufgrund eines Erlasses des Landes NRW erforderliche klare Abtrennung von Erstuntersuchung bei der Aufnahme eines Flüchtlings in einer Notunterkunft bzw. Erstaufnahmeeinrichtung und der Behandlung von festgestellten Erkrankungen. So ist es z. B. notwendig, bei „einfachen“ Erkältungskrankheiten die betroffenen Personen mit „Behandlungsscheinen“ auszustatten und an den kassenärztlichen Notdienst weiterzuleiten. Im Falle von Kindern bedeutet dies häufig den notwendigen Transport ganzer Familien und vor Ort dringend benötigter Dolmetscher in die kinderärztliche Notfallpraxis nach Neuss. Hier wäre die Befugnis zur Einleitung einer Behandlung durch die aufnehmenden Ärzte eine wünschenswerte Verbesserung.

 

Dringend notwendig ist eine Berechtigung der versorgenden Ärzte durch das Land NRW zur Behandlung, bzw. zur Weiterleitung von Patienten mit sog. Alterkrankungen. Dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss liegen Berichte vor, wo z. B. einem Patienten mit Schussverletzung die Kugel nicht durch einen einfachen operativen Eingriff entfernt werden durfte oder einer Patientin mit Brustkrebserkrankung nicht geholfen werden durfte.

 

Zudem würden die Möglichkeit zur Lagerung eines Medikamentenvorrates vor Ort sowie die Kostenübernahme für Grippeschutzimpfungen zu einer adäquaten medizinischen Versorgung führen.

 

Zur Verbesserung der Situation hat sich Kreisdirektor Dirk Brügge mit einem Schreiben (Anlage 5) an NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gewandt. Die Thematik hat auch die Neuß Grevenbroicher Zeitung in der Berichterstattung zur 5. Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss aufgegriffen (Anlage 6).