Sachverhalt:
Entsprechend den Förderbedingungen des
Landes für die Kommunalen Integrationszentren (KI) ist regelmäßig im
Zwei-Jahres-Turnus eine entsprechende inhaltliche Schwerpunktsetzung in den
beiden Aufgabenbereichen Integration durch Bildung und Integration als
Querschnittsaufgabe notwendig. Aufbauend auf das vorhandene Integrationskonzept
des Rhein-Kreises Neuss, welches zurzeit überarbeitet wird, und auf die
bisherige Arbeit des KI, wurden dem Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales (MAIS) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) folgende
Schwerpunktsetzungen für die Jahre 2016 bis 2017 gemeldet:
Bereich „Integration durch Bildung“:
„Konzeptionelle Entwicklung der
Seiteneinsteigerberatung und von Maßnahmen entlang der Bildungskette sowie
Umsetzung und Förderung der Mehrsprachigkeit durch Projekte wie Rucksack und
Unterstützung bei der Entwicklung eines sprachsensiblen Unterrichts“
Bereich Integration als
Querschnittsaufgabe:
„Unterstützung und Etablierung
interkultureller Öffnungsprozesse innerhalb und außerhalb der Verwaltung des Rhein-Kreises
Neuss – auch unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung in den Bereichen
„Geflüchtete Menschen“ sowie „Antirassismus, Extremismus, Gewaltprävention“ “
Die Wahl der Schwerpunkte wurde von beiden
Ministerien ausdrücklich begrüßt und lobend erwähnt. Das Schreiben des MAIS vom
04.01.2016 ist als Anlage beigefügt.