Betreff
Flüchtlingssituation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
32/1103/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Aufgrund einer zurzeit bis zum 29.02.2016 befristeten Bitte um Amtshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Rhein-Kreis Neuss am 13.09.2015 Räume des Berufsbildungszentrums in Grevenbroich als Notunterkunft eingerichtet. Die Notunterkunft bietet Platz für 300 Menschen.

 

Die Betreuung der Einrichtung wird schwerpunktmäßig durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Hilfsorganisationen und freiwillige Helfer geleistet. Um einen geordneten Betrieb zu gewährleisten, wurden Kreismitarbeiter dauerhaft zur Notunterkunft abgeordnet.

 

In den ersten beiden Monaten des Betriebes der Notunterkunft leistete das THW, Ortverband Grevenbroich, umfassend Unterstützung bei der Erfassung der Flüchtlinge. Seit November 2015 hat die Bundeswehr diese Aufgabe übernommen.

 

Die medizinische Erstversorgung der Flüchtlinge erfolgt unter Federführung des Kreisgesundheitsamtes und unter Beteiligung niedergelassener Ärzte.

 

Die Versorgung der Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und teilweise auch mit Bedarfsgütern wird durch das Kreiskrankenhaus Grevenbroich geleistet. Das Kreiskrankenhaus Grevenbroich stellt auch die Röntgenuntersuchung der Flüchtlinge sicher.

 

Die Struktur der Notunterkunft des Kreises bietet wesentliche Vorteile für die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, da diesen nur Flüchtlinge zugewiesen werden, die bereits ersterfasst, medizinisch gesichtet sowie geröntgt sind.

 

Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen.