Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum 01.07.2015 ist das Elterngeld Plus in Kraft getreten. Die
Elternzeit und damit das Elterngeld kann flexibler gestaltet werden. Maximal
ist nunmehr ein Elterngeldbezug bis zu 36 Monate möglich. Zusätzlich können
vier Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile
gleichzeitig für vier Monate eine Tätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden
wöchentlich arbeiten.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Beratung zum Elterngeld
Plus sehr zeitaufwendig ist. So sind Beratungen von 30 Minuten und mehr keine
Seltenheit.
Bis zum 31.12.2015 sind 4.934 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis
Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.996 Anträge). Trotz der etwas geringeren
Antragszahl haben die Anträge zugenommen. In den Zahlen von 2014 ist bei
Mehrlingen für jeden Mehrling ein gesonderter Antrag gestellt worden. Ab dem
01.01.2015 gibt es bei Mehrlingen nur einen Antrag. In 2014 sind ca. 350
zusätzliche Anträge von Mehrlingen enthalten gewesen.
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte
und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015 sind 2.483 Anträge eingegangen.
Hiervon wurden als Elterngeld Plus 1.676 Anträge entschieden (davon 1.427
Frauen und 249 Männer).
Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 4,36 % (Vorjahr: 4,26 %). In 2015
sind 11 Klagen erhoben worden gegenüber 7
im Vorjahr.
In 2015 wurden 31.523.451,07 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich
zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 1.376.841,71 €. Durchschnittlich
wurde monatlich ein Betrag von 684,49 € (Vorjahr: 657,76 €) gezahlt.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von
300 € erhalten, liegt bei 34,33 % (Vorjahr: 35,68 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 16,46
Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 36,86 Kalendertage).