Betreff
Sachstandsbericht zur Produktionsschule
Vorlage
40/1121/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt für die Haushaltsberatungen die Fortführung der Produktionsschule mit 36 Produktionsschulplätzen für das Lehrgangsjahr 2016/17 und die Kofinanzierung über das Produkt „1.100.030.242.010 – Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ und Sachkonto „52811100 – Kommunale Koordinierung“ zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Von 2005 bis 2015 wurde im Rhein-Kreis Neuss das Werkstattjahr über die Träger Kolping- Bildungswerk, Berufsförderungszentrum Schlicherum und die AWO Berufshilfe angeboten. Das Werkstattjahr ermöglichte eine intensive Begleitung zahlreicher Jugendlicher, um diesen erneut die Chance zu geben, einen Hauptschulabschluss zu erwerben und Perspektiven für eine weitere berufliche Qualifikation zu entwickeln.

 

Ab dem Lehrgangsjahr 2012/13 wurde das Werkstattjahr zurückgefahren.

 

Lehrgangsjahr

Angebotene Plätze im RKN

2012 / 2013

96 Werkstattjahrplätze

2013 / 2014

89 Werkstattjahrplätze

2014 / 2015

54 Werkstattjahrplätze

2015 / 2016

Abschaffung des Werkstattjahres und Schaffung von 36 Produktionsschulplätzen (SGB VIII)

 

Nach den Vorgaben des Landes NRW wurde das Werkstattjahr ab dem 01.08.2015 nicht mehr angeboten.

 

Im Rahmen des Landesprogramms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) wird seit dem Schuljahr 2014/15 das Programm Produktionsschule.NRW als Nachfolgemaßnahme für das Werkstattjahr etabliert. Dieses richtet sich an Teilnehmer aus drei unterschiedlichen Rechtskreisen:

 

> für den Rechtskreis SGB II: sogenannte „sinnstiftende produktionsorientierte
   Tätigkeiten“ gemäß §16 SGB II in Verbindung mit §45 SGB III

 

> für den Rechtskreis SGB III: „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit
   produktionsorientierten Ansatz“, sogenannte „BvB-pro“-Maßnahmen

 

> für den Rechtskreis SGB VIII: Förderangebote entsprechend §13 des Kinder- und
   Jugendhilfegesetzes.

 

Die Plätze in Produktionsschulen nach SGB VIII sollen mit

  • jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen,
  • jungen Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind,
  • jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind,
  • ausbildungsreifen, aber nicht berufsgeeigneten jungen Menschen,
  • ausbildungsreifen, berufsgeeigneten, aber lernbeeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen,
  • jungen Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteiligte),
  • (schwerbehinderten) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen, geistig behinderte Menschen, körperlich und mehrfach behinderte Menschen, sehbehinderte Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen, psychisch behinderte Menschen)

besetzt werden.

 

Zwei Drittel  der Kosten für die Durchführung der Produktionsschule werden vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW und dem ESF (europäischem Sozialfonds) finanziert und ein Drittel obliegt dem Kofinanzierer des entsprechenden Rechtskreises.

 

Im Lehrgangsjahr 2014/15 wurden 18 Plätze im Rechtskreis SGB II vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss kofinanziert, die auch im Lehrgangsjahr 2015/16 gehalten wurden.
Die Agentur für Arbeit stand nicht als Kofinanzierer für den Rechtskreis SGB III zur Verfügung.

Im Lehrgangsjahr 2015/16 konnten 36 Produktionsschulplätze für den Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss angeboten werden. Dies wurde durch die Kofinanzierung der Produktionsschule aus Mitteln des Kreishaushaltes möglich.

 

Der Erfahrungsbericht der Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum über die Produktionsschule im SGB VIII des Lehrgangsjahres 2015/16 zeigt, dass die Zwischenbilanz nach den ersten drei Monaten der Durchführung der Produktionsschule positiv ausfällt. Laut ihrer Einschätzung ist die Motivation der Teilnehmer deutlich höher als beim Werkstattjahr, was auf den betriebsnahen und produktionsorientierten Ansatz der Maßnahme sowie auf die Freiwilligkeit der Teilnahme zurückzuführen ist. Die 36 zur Verfügung stehenden Plätze sind ausgelastet. Außerdem sind die ersten Rückmeldungen des BBZ Grevenbroich, welches den schulischen Teil der Produktionsschule übernimmt, ebenfalls positiv. Nach Einschätzung der beteiligten Lehrkräfte, ist es nicht unwahrscheinlich, dass viele der Produktionsschüler/innen, die alle ohne Hauptschulabschluss in die Produktionsschule gingen, in diesem Schul-/Lehrgangsjahr den Schulabschluss erlangen können.

 

Aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen mit der Produktionsschule.NRW im Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss, beantragte die Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum eine Fortführung der Produktionsschule.NRW im Lehrgangsjahr 2016/17. Es ist davon auszugehen, dass auch im Lehrgangsjahr 2016/17 die 36 Produktionsschulplätze ausgelastet sein werden.

 

Die Kommunale Koordinierung hat auf Aufforderung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW eine Abfrage der benötigten Produktionsschulplätze bei den Jugendämtern und dem Jobcenter gestartet. Aufgrund der kurzfristigen Terminierung wurden keine aussagekräftigen Rückmeldungen der Jugendämter gegeben. Außer vom Kreisjugendamt, das bereits Mittel für das folgende Lehrgangsjahr 2016/17 in den Kreishaushalt eingestellt hat, wurden von den anderen  Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Trotzdem ist es sinnvoll, aufgrund der Erfahrungswerte aus den Werkstattjahren, die Produktionsschule im Rhein-Kreis Neuss auch im Lehrgangsjahr 2016/17 fortzuführen.

 

Für 36 Produktionsschulplätze müsste – wie auch im Lehrgangsjahr 2015/16 – mit folgenden Kosten gerechnet werden:

Bei Kosten von 900 € für den Einzelplatz pro Monat ergibt sich eine Gesamtsumme von 388.800 € für ein Jahr. Davon würden vom MAIS/ESF 259.200 € übernommen, so dass ein Restbetrag von 129.600 € für den Kofinanzierer aufzubringen bliebe.

 

Für das Lehrgangsjahr 2016/17 bedeutet dies eine Aufwendung von 43.200 € im Kalenderjahr 2016 (Sept. – Dez.) und eine Aufwendung von 86.400 € für das Kalenderjahr 2017 (Jan. – Aug.).

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel aus dem Produkt „030.242.010 – Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ (Sachkonto „52811100 – Kommunale Koordinierung“) bereitzustellen. Die Mittel wurden über die Wunschliste für den Haushalt 2016 – 2017 beantragt. Zur Fortführung der Produktionsschule im Lehrgangsjahr 2016/17 stehen auch Restmittel in Höhe von 38.324,71 € aus dem Haushalt 2015 zur Verfügung. Für diese Restmittel wurde eine Ermächtigungsübertragung beantragt. Bei Übertragung der Mittel könnte die Mittelanforderung für 2016 und 2017 (Wunschliste) entsprechend verringert werden.