Betreff
K 9n Strümp-Osterath
- Bericht der Stadt Meerbusch
Vorlage
66/1160/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die geplante Neubautrasse der K 9n soll planungsrechtlich auf Grundlage zweier Bebauungspläne der Stadt Meerbusch realisiert werden. Der Bebauungsplan Nr. 280 umfasst den nördlichen Abschnitt, der Bebauungsplan Nr. 281 den südlichen Abschnitt mit Unterführung unter der A 57. Der notwendige Flächenerwerb erfolgt hierbei über ein parallel zur Bauleitplanung eingeleitetes Umlegungsverfahren.

 

Zur kreisseits vorgetragenen Fragestellung, wie sich die weitere städtische Vorgehensweise darstellt und in welches Programmjahr des Kreisstraßenbauprogrammes die Maßnahme eingestellt werden soll, verweist die Stadt Meerbusch mit Stellungnahme vom 29.01.2016 darauf, dass in Sachen K 9n ein sogenanntes Heilungsverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt wird und die Herstellung der Rechtskraft bis Anfang 2017 angestrebt wird.