Sachverhalt:
Die Einrichtung eines Fonds zur
Familienplanung war bereits Gegenstand der Beratung im Sozial- und
Gesundheitsausschuss am 03.09.3015 unter Top 5 sowie am 26.11.2015 unter Top 9. Auf die Vorlage Nr. 50/0788/XVI/2015 und Vorlage Nr. 50/0984/XVI/2015 wird zur
Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Der Antrag
wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen vertagt.
Der Antrag
wurde nun durch die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen weiter
konkretisiert und erneut vorlegt.
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass die Hilfen zur Familienplanung, anders als im v.g.
Antrag unter Ziffer 3 formuliert nicht abgeschafft wurden, sondern wie viele
andere vormalige Einzelhilfen (z.B. Bekleidungsbeihilfe) in den Regelsatz
integriert wurde. Eine „Degradierung“ der Hilfen zur Familienplanung in die
„Freiwilligkeit der Kommunen“ hat somit grade nicht stattgefunden.
Haushaltsmittel
sind im Etatentwurf nicht vorgesehen.