Betreff
Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss, hier geplante Gebührenerhöhung, Einführung eines Schnupperkurses und einer 10er-Karte für Erwachsene zum 1.10.2016
Vorlage
40/1181/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die geänderte Fassung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss in der beigefügten Fassung mit Wirkung zum 1.10.2016.


Sachverhalt:

Neben der Einführung zweier neuer Angebote, einer 10er-Karte für Erwachsene und einem Schnupperkurs, bei dem der Interessierte 4 x 20 Minuten Unterricht mit dem gewählten Instrument erhält, soll der in Gründung befindliche Beirat auch im Hinblick auf das Eckpunktepapier für eine Fusion mit der Musikschule Dormagen in die Satzung aufgenommen werden. Es ist außerdem eine Erhöhung der Musikschulgebühren geplant.

 

Dabei ist es weiterhin Ziel bei der Festsetzung der Unterrichtsgebühren die Kosten für die Musikschule in einer Balance zwischen Gebühreneinnahmen und einer Umlage der Mehrbelastung auf die beteiligten Städte und Gemeinden abzüglich des Kreisanteils zu finanzieren und dabei die Gebühren in einem für alle Beteiligten vertretbaren Rahmen zu halten. Voraussetzung hierfür ist auch eine regelmäßige Anpassung der Musikschulgebühren. Diese wurden zuletzt zum 1.10.2014 angehoben.

 

Es ist daher geplant, die Gebühren zum 1.10.2016 an die gestiegenen Ausgaben der Musikschule, insbesondere durch die Tarifsteigerungen bei dem angestellten Musikschulpersonal, anzupassen.

 

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Gebühren sowie die geplanten Erhöhungen ist in der Anlage 1 beigefügt. Bei den Unterrichtsschwerpunkten der Musikschule, wie z.B. der musikalischen Früherziehung beläuft sich die Erhöhung monatlich auf 1,-€, ebenso bei den Musikklassen. Beim Gruppenunterricht bei Kindern und Jugendlichen wirkt sich die Erhöhung von 1,- € bis 1,50,- € aus. Die Gebühr für die Ensembles wird nur insoweit erhöht als es sich um Externe bzw. Erwachsene handelt, die monatliche Gebühr für Schüler wird hingegen um einen Euro reduziert. Die Gebühr für die Überlassung von Instrumenten wird nicht erhöht.

 

Unter Zugrundelegung der Gebührenerhöhung zum 1.10.2016 können in 2016 voraussichtlich ca. 7.000,- € und ab 2017 ca. 28.000,- € zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden.

 

Die geänderte Satzung nebst Anlage ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Im Kulturausschuss wurde über die Satzungsänderung beraten und diese zur Beschlussfassung an den Finanzausschuss verwiesen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.