Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2017 bis 2021 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2016 – 2020 besteht aus 15 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 34,82 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,03 Mio. EUR. Die 15 Maßnahmen bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und zehn Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2017 - 2021 eingeplant sind. Infolge des sehr kleinen Förderspielraums und der restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen seitens des Landes NRW bedeutet dies nahezu einen Förderstillstand. Insofern stehen alle Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht mehr möglich. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) derzeit nur bis zum Jahr 2019 gesichert sind. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen 2019 völlig ausgeschöpft ist.

Es besteht somit keine Planungssicherheit mehr. Demzufolge wird seitens der Verwaltung eine grundsätzliche Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden.

Hiervon sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt zudem das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp – Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam erklärt. Weitere Ausführungen sind TOP 6.2 zu entnehmen.

Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren unverändert ruhend gestellt bis die umfangreichen Vorgaben und Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich Störfallproblematik, verkehrlicher Belange und Überarbeitung sonstiger Antragsunterlagen erfüllt sind. Die Störfallproblematik ist bis dato mit der Bezirksregierung Düsseldorf nicht abschließend gelöst. Einigkeit konnte nur dahingegen erzielt werden, wonach eine nochmalige vertiefende Untersuchung des Störfallbetriebes (Gaselager) selbst entbehrlich ist. Die Forderung der Bezirksregierung, die sonstigen störfallrechtlichen Faktoren — bezogen auf das Vorhaben und die Umgebung — gutachterlich bewerten und ermitteln zu lassen, besteht weiterhin. Weitere Ausführungen sind TOP 6.1 zu entnehmen.

 

Folgende drei Maßnahmen sind von der Verschiebung nicht betroffen:

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen. Insofern ist ein Verbleiben der Maßnahme in das Programmjahr 2017 realistisch und sinnvoll. Die Verwaltung hat auf freihändiger Basis die Grunderwerbsverhandlungen wieder aufgenommen und hat in einem erneuten Anlauf eine gütige Einigung mit allen bis auf einen grundstücksmäßig betroffenen Eigentümer herbeiführen können. Die Grunderwerbsverhandlungen bzw. Tauschverhandlungen mit dem betroffenen Eigentümer werden derzeit geführt.

]   K 10 Oekoven - Barrenstein

 

Der kombinierte Geh- und Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein ist als Anschluss an die innerörtliche Führung der K 26 Oekoven geplant. Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die Planung ist bis zum Stadium der Genehmigungsplanung fortgeschritten. Seitens der Verwaltung ist zwischenzeitlich ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden.

Aufgrund der aktuell erfolgreich verlaufenden Grunderwerbsverhandlungen bzw. Tauschverhandlungen sind — bis auf eine Fläche — alle für den Straßenbau erforderlichen Flächen im Eigentum des Kreises. Insofern ist es plausibel, dass die Maßnahme aus dem Programmjahr 2019 in das Programmjahr 2018 vorgezogen wird.

 

]   K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath – Kreisgrenze / L 213

 

Die Maßnahme K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath – Kreisgrenze / L 213 entstammt dem Radwegekonzept Kreisstraßen 2013 und dient zur Schließung der Radwegelücke (Netzschluss im Radwegenetz) zwischen den landesweiten Radwegen entlang der L 375 und der L 213. Bei einer Verkehrsbelastung von etwa 3.500 Kfz/24h, einem Schwerverkehrsanteil von 6% und einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 Km/H ist eine Trennung der Verkehrsarten bzw. die Herstellung einer verkehrssicheren Anlage für Radfahrer und Fußgänger geboten.

 

Bei dem vorhandenen Streckenbereich der K 24 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen der Kreisgrenze (L 213) und der Landesstraße L 375. Die derzeitige Fahrbahn der K 24 hat eine Breite von etwa 7.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden.

Die grundsätzliche Charakteristik der Straße bleibt erhalten bzw. wird durch die vorgesehenen Maßnahmen deutlich verbessert. Der neu herzustellende kombinierte Rad-/Gehweg dient neben dem Freizeit- und Ausflugsverkehr vor allem einer sicheren Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr, die heute über die Fahrbahn abgewickelt werden muss.

 

Die Gesamtlänge der Radwegmaßnahme beträgt etwa 1.700 m.

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.