Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2017 bis
2021 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2016 – 2020 besteht aus 15
Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf
von ca. 34,82 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,03 Mio. EUR. Die 15 Maßnahmen
bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und zehn Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2017 - 2021 eingeplant sind. Infolge des sehr kleinen Förderspielraums
und der restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen seitens des Landes
NRW bedeutet dies nahezu einen Förderstillstand. Insofern stehen alle Maßnahmen
des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung
der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht mehr möglich. Dies auch vor
dem Hintergrund, dass die Finanzmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
derzeit nur bis zum Jahr 2019 gesichert sind. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin
notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die
eingeplanten Projekte möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen
und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen
2019 völlig ausgeschöpft ist.
Es besteht somit keine Planungssicherheit mehr. Demzufolge wird seitens
der Verwaltung eine grundsätzliche Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr
vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden.
Hiervon sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden
Maßnahmen liegt zudem das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht
als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp –
Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den
maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam
erklärt. Weitere Ausführungen sind TOP 6.2 zu entnehmen.
Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren
unverändert ruhend gestellt bis die umfangreichen Vorgaben und
Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich
Störfallproblematik, verkehrlicher Belange und Überarbeitung sonstiger
Antragsunterlagen erfüllt sind. Die Störfallproblematik ist bis dato mit der
Bezirksregierung Düsseldorf nicht abschließend gelöst. Einigkeit konnte nur
dahingegen erzielt werden, wonach eine nochmalige vertiefende Untersuchung des
Störfallbetriebes (Gaselager) selbst entbehrlich ist. Die Forderung der
Bezirksregierung, die sonstigen störfallrechtlichen Faktoren — bezogen auf das
Vorhaben und die Umgebung — gutachterlich bewerten und ermitteln zu lassen,
besteht weiterhin. Weitere Ausführungen sind TOP 6.1 zu entnehmen.
Folgende drei Maßnahmen sind von der
Verschiebung nicht betroffen:
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die
Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42
gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der
L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird
hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang
Lüttenglehn geschlossen.
Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen
beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der
Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00
m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m.
Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll
als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom
Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der
K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des
Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen
im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern
und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion
im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof
(Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse
Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden
so besser erschlossen. Insofern ist ein Verbleiben der Maßnahme in das
Programmjahr 2017 realistisch und sinnvoll. Die Verwaltung hat auf freihändiger
Basis die Grunderwerbsverhandlungen wieder aufgenommen und hat in einem
erneuten Anlauf eine gütige Einigung mit allen bis auf einen grundstücksmäßig
betroffenen Eigentümer herbeiführen können. Die Grunderwerbsverhandlungen bzw.
Tauschverhandlungen mit dem betroffenen Eigentümer werden derzeit geführt.
] K 10 Oekoven - Barrenstein
Der
kombinierte Geh- und Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein
ist als Anschluss an die innerörtliche Führung der K 26 Oekoven geplant.
Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven
und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m
Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu
gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber
hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche
Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher
Innenstadt. Die Planung ist bis zum Stadium der Genehmigungsplanung
fortgeschritten. Seitens der Verwaltung ist zwischenzeitlich ein Förderantrag
bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden.
Aufgrund
der aktuell erfolgreich verlaufenden Grunderwerbsverhandlungen bzw.
Tauschverhandlungen sind — bis auf eine Fläche — alle für den Straßenbau
erforderlichen Flächen im Eigentum des Kreises. Insofern ist es plausibel, dass
die Maßnahme aus dem Programmjahr 2019 in das Programmjahr 2018 vorgezogen
wird.
] K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath – Kreisgrenze
/ L 213
Die Maßnahme K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath – Kreisgrenze / L 213
entstammt dem Radwegekonzept Kreisstraßen 2013 und dient zur Schließung der
Radwegelücke (Netzschluss im Radwegenetz) zwischen den landesweiten Radwegen
entlang der L 375 und der L 213. Bei einer Verkehrsbelastung von etwa 3.500
Kfz/24h, einem Schwerverkehrsanteil von 6% und einer zulässigen Geschwindigkeit
von 100 Km/H ist eine Trennung der Verkehrsarten bzw. die Herstellung einer
verkehrssicheren Anlage für Radfahrer und Fußgänger geboten.
Bei dem
vorhandenen Streckenbereich der K 24 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen der Kreisgrenze (L 213) und der Landesstraße L
375. Die derzeitige Fahrbahn der K 24 hat eine Breite von etwa 7.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden.
Die grundsätzliche Charakteristik der Straße bleibt erhalten bzw. wird
durch die vorgesehenen Maßnahmen deutlich verbessert. Der neu herzustellende
kombinierte Rad-/Gehweg dient neben dem Freizeit- und Ausflugsverkehr vor allem
einer sicheren Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr, die heute über die
Fahrbahn abgewickelt werden muss.
Die Gesamtlänge
der Radwegmaßnahme beträgt etwa 1.700 m.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei
es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den
aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.