Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.11.2007 zum Thema "Einführung eines Sozialtickets für Sozialhilfe- und ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger"
Vorlage
50/578/2008
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Der o.a. Antrag wurde in der 33. Sitzung des Kreisausschusses vom 05.12.2007 erörtert und zur weiteren Behandlung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen.

 

Mit dem Antrag wurde der Kreisausschuss gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Städten Neuss und Dormagen und anderen zuständigen Stellen Modelle für ein verbilligtes Sozialticket für Sozialhilfe- und ALG II-Empfängerinnen und –Empfänger zu entwickeln und Mehr- und Mindereinnahmen darzustellen.

 

Nach einer überschlägigen Hochrechnung wären mit der Einführung eines Sozialtickets mindestens 11,2 Mio. €/jährlich verbunden (mtl. ein 4er-Ticket Preisstufe C x 30.000 Personen x 12).

 

Die Städte Neuss und Dormagen sind von der Verwaltung um Stellungnahme gebeten worden. Beide Städte haben nach interner Abstimmung im Verwaltungsvorstand und nach Erörterung der Thematik in der Runde der Kämmerer empfohlen, wegen der erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Kommunen dem Ausschuss vorzuschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

Da der Verwaltung bekannt ist, dass neben den kommunalen Aktivitäten auch die Einführung eines NRW-Sozialtickets politisch diskutiert wird, hat die Verwaltung die Ergebnisse dieser Diskussion abgewartet.

 

Die hier zwischenzeitlich formulierten entsprechenden Anträge der Landtags-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (08.10.2008) und der SPD (14.10.2008) – Landtags-Drucksache 14/7644 – sind im Plenum behandelt worden. Nach dem Plenarprotokoll 14/103 der 103. Sitzung des Landtages NRW vom 23.10.2008 sind die Anträge einstimmig in die Ausschüsse für Bauen und Verkehr (federführend), Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

Die mögliche Einführung eines NRW-Tickets durch Gesetz bei einer vollen oder anteiligen Kostenübernahme durch das Land geht kommunalen Regelungen vor. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die weitere Entwicklung der Gesetzesinitiativen abzuwarten.