Betreff
Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 22.02.2016: Förderung "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage
50/1246/XVI/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.02.2016:

 

Bereits nachdem der Entwurf des Förderprogramms des BMBF „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ über den Landkreistag Kenntnis erhalten hat, ist das Kommunale Integrationszentrum beauftragt worden, an dem Programm teilzunehmen.

Am 22.01.2016 ist die anhängende Förderrichtlinie veröffentlich worden.

 

Am 18.02.2016 hat die Verwaltung eine von der Programmstelle „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ und vom Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) angebotene Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie beim BMBF in Bonn besucht.

 

Ziele der Förderung:

 

-       Bündelung der lokalen Kräfte und gemeinschaftliches Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmensinitiativen

 

-       Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung (nicht operativ, aber Anregungen und Impuls gebend)

 

Grundlage des Programms ist es, innerhalb der Kommunalverwaltung Strukturen auf- oder auszubauen, um Bildung als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe umsetzen zu können. Gefördert werden kommunale Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren. Dabei sind mit dem Begriff Neuzugewanderte nicht nur Flüchtlinge gemeint, sondern allgemein neu zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund.

 

 

Aufgabenfelder (sind alle zu bearbeiten, wobei Schwerpunkte gesetzt werden können):

 

-       Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen

 

-       Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung

 

-       Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote, diese sollen die gesamte Bandbreite formaler und nonformaler Bildungs- und Lernangebote entlang der sog. Bildungskette umfassen und auch Angebote der interkulturellen Vermittlung und des interkulturellen Austausches berücksichtigen

-       Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune als Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern.

 

 

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Entsprechend der Einwohnerzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss zwei kommunale Koordinatoren zu. Diese sollen an zentraler Stelle verortet sein und eine Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern haben. Die Stellen sind für zwei Jahre ab Bewilligung befristet. Die Höhe der Förderung je Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben des Mehraufwandes des Antragstellers für Personal und Reisemittel. Diese werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Gemeinkosten und Sachkosten können nicht abgerechnet werden, ebenfalls nicht Dienstreisekosten, die nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen des BMBF stehen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

 

Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Das Land NRW hat in einer Lenkungsgruppe (Staatskanzlei, MSW, MAIS und MFKJKS) Empfehlungen für die Besetzung der Stellen in den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt und empfiehlt, diese Stellen bei einem Regionalen Bildungsnetzwerk, der Kommunalen Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“, einem Kommunalen Integrationszentrum oder bereits bestehenden Bildungsbüros anzusiedeln.

 

Mit der Antragstellung verbunden ist die Erstellung eines Konzeptes, in dem unter anderem die Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, eine ausführliche Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination sowie die Erfüllung der in den Richtlinien beschriebenen Rahmenbedingungen hervorgehen müssen.

 

Für die Antragstellung sind drei Vorlagetermine vorgesehen, der 01.03.2016, 01.06.2016 und 01.09.2016, wobei diese Vorlagefristen nicht als Ausschlussfrist gelten. Es wird in drei Blöcken beschieden. Nach Antragstellung ist mit einem Bearbeitungszeitraum von mindestens drei Monaten bis zur Bewilligung auszugehen.

 

Derzeit wird die Antragsstellung vorbereitet. Die Stellen sollen am Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt werden.