Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum März/April 2016
Vorlage
61/1274/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum März/April 2016 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

Am 17.03.2016 fand die Sitzung des Regionalrates statt. Zu seiner Vorbereitung tagte am 02.03.2016 der Strukturausschuss, am 09.03.2016 der Verkehrsausschuss und am 10.03.2016 der Planungsausschuss.

 

Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von Bedeutung:

 

·            Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2016

 

Die Bezirksregierung legte das Jahresförderprogramm 2016 für den kommunalen Straßenbau vor. Zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm gelten folgende Kriterien:

 

o   Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerung sowie – im Einzelfall – unaufschiebbare Brückensanierung

o   Pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz

o   Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau

o   Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und/oder Verkehrssicherheit.

 

Die Vorschlagsliste für das regionale Votum zum Förderprogramm kommunaler Straßenbau umfasst insgesamt 9 neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rd. 3,5 Mio. € (Gesamtkosten 7,8 Mio. €, zuwendungsfähige Kosten: 5,7 Mio.).

 

Maßnahmen aus dem Rhein-Kreis Neuss sind nicht enthalten.

 

 

Ergänzend zur Vorschlagsliste hat der Regionalrat beschlossen, den Vorsitzenden des Regionalrates zu bitten, beim Land NRW darauf hin zu wirken, dass baldmöglichst die finanziellen Rahmenbedingungen der Förderkulisse für den kommunalen Straßenbau ab dem Jahr 2020 zu schaffen sind.

 

·            Förderprogramm für die Nahmobilität 2016

 

Mit dem Förderprogramm des Landes NRW werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert. Das Programm Nahmobilität ist im Zuge der Haushaltsberatung 2016 auf 14,1 Mio. € erhöht worden (Vorjahr: 11,6 Mio. €).

 

Im November 2015 fanden Programmgespräche der jeweiligen Bezirksregierung mit dem MBWSV statt. Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf – ohne Bereich Regionalverband Ruhr – sind 13 neue Maßnahmen eingeplant mit einem Fördervolumen von 1,5 Mio. € (Gesamtkosten 2,3 Mio. €, zuwendungsfähige Kosten 2,2 Mio. €).

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen enthalten:

 

Antragsteller

Maßnahme

Ges.-Kosten

Zuwendung

 

Stadt Dormagen

Neubau eines Radweges an der Stürzelberger Str. (1.340 m) zwischen Zons und Stürzelberg

572.900

401.030

Gemeinde Rommerskirchen

Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität 2016 (Neuauflage Radwegeplan)

7.500

5.300

 

 

 

  1. Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1        Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V.

 

Am 01.03.2016 fand in Köln die 102. Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V. statt. Im Rahmen der Sitzung wurde über den Formatierungsprozess zur Metropolregion Rheinland berichtet. Darüber hinaus wurden die Sachstände zu den Förderprojekten des Region Köln/Bonn e. V. vorgetragen.

 

Die Förderanträge zum Agglomerationskonzept, zur Regionalen Klimawandelvorsorgestrategie sowie das Projekt der Stadt Bonn „Sichere datengetriebene Wirtschaft und Gesellschaft“ wurden zwischenzeitlich fristgemäß bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

 

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass der Rheinische Kultursommer auch im Jahr 2016 stattfinden wird. Ab dem Jahr 2017 soll dieses Format auf Metropolregionsebene durchgeführt werden.

 

Der Vorstand des Region Köln/Bonn e. V. beschäftigte sich darüber hinaus mit der Positionierung der Region in der aktuellen Bonn/Berlin-Diskussion. Hier soll ggf. ein regionales Positionspapier zur Förderung der Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes aus dem Jahr 1994 bzw. zum Verbleib der Bundesministerien und Bundesbehörden in der Bundeshauptstadt Bonn sowie in der Region erarbeitet werden.

 

2.2        Kooperationsrunde Energie/Klima

 

Am 08.03.2016 fand bei der Region Köln/Bonn die Sitzung der Kooperationsrunde Energie/Klima statt. Im Rahmen der Sitzung wurde durch einen Vertreter der Klimaexpo.NRW der aktuelle Sachstand und insbesondere die vorgesehene Zwischenpräsentation der Klimaexpo im Jahr 2017 vorgestellt. Die Klimaexpo.NRW ist eine Leistungsschau bei der die verschiedenen Klimaschutzprojekte im Land Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen. Das Jahr 2017 soll hierbei als Zwischenpräsentation genutzt werden, um der Öffentlichkeit Projekte zugänglich zu machen. Vorgesehen sind u. a. kommunale Fahrradrouten gemeinsam mit dem ADFC, Handwerksrouten oder auch die Organisation von Tagen der offenen Tür in einzelnen Klimaexpoprojekten.

 

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

Auf seiner Vorstandssitzung am 16. März 2016 in Düsseldorf beschäftigte sich der Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper zunächst mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Wertstoffgesetz. Vom Berichterstatter wurde ein hohes Maß an Skepsis geäußert, dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Wertstoffgesetz zu erwarten sei.

 

Der Arbeitskreis „Bioabfallentsorgung“ hat eine Gesamtschau der Entsorgungskapazitäten für Bioabfall im Vereinsgebiet vorgenommen. Danach reichen diese Kapazitäten aus, selbst die hohen Bioabfallmengen zu verarbeiten, die der neue Abfallwirtschaftsplan der Landesregierung als Zielvorgaben vorsieht. Allerdings wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Düngemittelverordnung strengere Anforderungen an die zu verbringenden Komposte stellt. Dadurch könnte die Kompostvermarktung in Zukunft schwieriger werden. Es sei außerordentlich unbefriedigend, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht Umweltpolitik aus einem Guss betreibe, sondern Anforderungen aus dem Interesse des Gewässerschutzes (Düngemittelverordnung) und der Abfallwirtschaft (steigende Vorgaben für die Bioabfallsammlung) diametral entgegenliefen.

 

 


 

  1. Sonstiges

 

4.1        Bundesverkehrswegeplan 2030

 

Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgestellt. Der neue Bundesverkehrswegeplan umfasst einen Planungszeitraum bis zum Jahr 2030.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation können in der Zeit vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gegenüber dem Bundesverkehrsministerium abgegeben werden.

 

Die Auswertung der vom Rhein-Kreis Neuss gemeldeten Vorhaben bzw. sonstiger Maßnahmen im Kreisgebiet ergibt folgendes Bild:

 

Bereich Strasse

 

Folgende Maßnahmen wurden vom Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans im Oktober 2012 gemeldet:

 

A 57 – AS Dormagen – AD Neuss-Süd

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft und befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren (Offenlage erfolgt).

 

Im Entwurf weiterhin als vordringlicher Bedarf enthalten.

 

A 57 -  Umbau AK Kaarst

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorentwurf für den leistungssteigernden Umbau des Autobahnkreuzes wurde begonnen.

 

Im Entwurf weiterhin als vordringlicher Bedarf enthalten.

 

A 57 – AK Meerbusch – AS Krefeld–Oppum

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Derzeit wird der Vorentwurf für den Ausbau auf sechs Fahrstreifen in diesem Abschnitt der A57 erarbeitet.

 

Im Entwurf weiterhin als vordringlicher Bedarf enthalten.

 

B 59 – Ortsumgehung Sinsteden

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die Ortsumgehung Sinsteden wird der Planfeststellungsbeschluss erwartet.

 

Im Entwurf weiterhin als vordringlicher Bedarf enthalten.

 


B 59 – Ortsumgehung Allrath

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan dem weiteren Bedarf zugeordnet.

 

Neu als vordringlicher Bedarf eingestuft (im Zusammenhang mit OU Sinsteden).

 

B 477 – Ortumgehungen Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Lininienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung ist abgeschlossen.

 

Zurückstufung in weiteren Bedarf !

 

Weitere Straßenmaßnahmen im Kreisgebiet (keine Meldung durch Kreis):

 

6-streifiger Ausbau der A44 zwischen AK Neersen und AK Meerbusch als weiterer Bedarf.

6-streifiger Ausbau der A46 zwischen AD Holz und AK Neuss als weiterer Bedarf.

 

Bereich Schiene

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat für den Bereich Schiene keine Maßnahmen gemeldet.

 

Im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss wurde folgende Maßnahme in die Kategorie „potenzieller Bedarf“ aufgenommen:

 

Neubau „Rheydter Kurve“ als Verbindung zwischen Herrath und Hochneukirch (Verbindung der Strecken Aachen-Mönchengladbach und Mönchengladbach-Köln)

 

Die vom Rhein-Kreis Neuss gemeldeten Maßnahmen wurden alle berücksichtigt und – mit Ausnahme des Vorhabens B 477 Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim – in die höchste Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Zur Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim haben sich der Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen und der Landrat in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Dobrindt gewandt, um eine Wiedereinstufung in den vordringlichen Bedarf zu erreichen (s. Anlage).