Betreff
Bericht zur Flüchtlingssitaution
Vorlage
II/1332/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Rechtskreisübergreifende Planungen des Integration Point für die Heranführung von Flüchtlingen im Rhein-Kreis Neuss an den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Durch den gemeinsamen Integration Point des Job-Centers Rhein-Kreis Neuss und der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach sind umfangreiche Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgeschrieben oder bereits in Umsetzung.

Einen detaillierten Überblick bietet die anliegende Maßnahmenübersicht.

 

Landesförderung KOMM-AN NRW

Das Förderprogramm des Landes zur Stärkung der Kommunen im Themenfeld „Zuwanderung und Flucht“ ist in vier Förderbausteine aufgeteilt.

Baustein I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)

Die Kommunalen Integrationszentren sollen in diesem Baustein personell gestärkt werden. Der Rhein-Kreis Neuss kann und wird aufgrund der FlüAG-Zahlen in diesem Baustein 1,5 zusätzliche Stellen für das KI beantragen, die bei den Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € und je halber Stelle mit bis zu 25.000 € Festbetrag gefördert werden (analog jetzige Förderung KI). Die Aufgaben des Stelleninhabers ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI, welches sich aus der jeweiligen Schwerpunktsetzung ergibt. Aufgabenbeispiele sind z.B.:

Bedarfsermittlungen und Schaffung von Transparenz über Angebote im - insbesondere ehrenamtlichen - Flüchtlingsbereich und Identifizierung von Lücken

Implementierung von kreisweiten Angeboten für erwachsene Flüchtlinge

Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten im Flüchtlingsbereich kümmern (z.B. Integrationsagenturen, Migrantenselbstorganisationen)

Einrichtung von Arbeitskreisen zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe bzw. Vernetzung, Koordinierung und Nutzung von Synergieeffekten im Aufgabenbereich der Flüchtlingshilfe im Kreisgebiet

Qualifizierung, Fortbildung und Unterstützung des Ehrenamtes als Partner und Multiplikator zur Gewährleistung fachlicher Standards im Bereich der Flüchtlingshilfe

Unterstützung von Initiativen, Runden Tischen u.ä. gegen Rassismus und Fremden-feindlichkeit und für die Belange der Flüchtlinge

Baustein II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Mit Baustein II werden Maßnahmen vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“). Das KI ist für die Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.  Gefördert werden folgende Bausteine:

Förderung der Renovierung, der Ausstattung und es Betriebes von Ankommenstreffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)

Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen

Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich

Das KI kann in Baustein II für 2016 Fördermittel in Höhe von 172.477,35 € abrufen, die an Letztempfänger weitergeleitet werden können. Die gesamte Abwicklung erfolgt über die KI, diese sind antragsberechtigt und entscheiden über die Verteilung und den Einsatz des Geldes. Am 18.04.2016 hat das KI des Rhein-Kreis Neuss davon Kenntnis erlangt, dass die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes unterschrieben wurden und angewendet werden dürfen. Diese Nachricht wurde unmittelbar in die dem KI bekannten Netzwerke (Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände sowie andere Institutionen und Vereine im Rhein-Kreis Neuss, die bereits im Vorfeld vom KI über das Förderprogramm informiert wurden) weitergegeben. Antragsfrist für das KI bei der Bewilligungsbehörde, dem Kompetenzzentrum für Integration, ist der 20.05.2016. Vor der Entscheidung des KI über den Einzelantrag erfolgt eine Abstimmung mit der jeweiligen kreisangehörigen Stadt oder Kommune, um sicherzustellen, dass die Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden und in die Maßnahme in die Integrationsarbeit der Kommune passen. Aktuell gehen die ersten Anträge beim KI ein.

Baustein III: Stärkung der Integrationsagenturen

Hier können die Integrationsagenturen Fördermittel abrufen, um damit ihre Integrationsaktivitäten zu erhöhen. Gefördert werden Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten, z.B. auch Maßnahmen, die der Bekämpfung von Diskriminierung dienen.

Baustein IV: Erstellung einer Wertebroschüre durch das MAIS, die der Vermittlung der in Deutschland gültigen grundlegenden Werte und Regeln dient.

Die Broschüre wurde mittlerweile erstellt und kann über das MAIS bezogen werden.

 

Förderung „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Grundlage des Programms ist, innerhalb der Kommunalverwaltung Strukturen auf- oder auszubauen, um Bildung als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe umsetzen zu können. Gefördert werden kommunale Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren. Dabei sind mit dem Begriff Neuzugewanderte nicht nur Flüchtlinge gemeint, sondern allgemein neu zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund. Entsprechend der Einwohnerzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss zwei kommunale Koordinatoren zu, die dem KI zugeordnet werden sollen und eine Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern haben. Die Stellen sind für zwei Jahre ab Bewilligung befristet.

Ziele der Förderung sind die Bündelung der lokalen Kräfte und gemeinschaftliches Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmensinitiativen sowie die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung (nicht operativ, aber Anregungen und Impuls gebend).

Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen. Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten, wobei Schwerpunkte gesetzt werden können:

Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen (wie z.B. Stabstellen, Arbeitsgruppen, Steuerungskreise, Flüchtlingsräte, Runde Tische).

Identifizierung/ Ist-Analyse und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung (auch z.B. noch nicht institutionell verfestigte Netzwerke und Akteure).

Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote. Diese sollen die gesamte Bandbreite formaler und nonformaler Bildungs- und Lernangebote entlang der sog. Bildungskette umfassen und auch Angebote der interkulturellen Vermittlung und des interkulturellen Austausches berücksichtigen.

Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune als Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern.

Im Rhein-Kreis ist das KI mit der Antragstellung betraut. Der Förderantrag befindet sich in Vorbereitung.  Aus dem Konzept müssen unter anderem die Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, eine ausführliche Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination sowie die Erfüllung der in den Richtlinien beschriebenen Rahmenbedingungen her-vorgehen. Antragstellungen sind in diesem Jahr noch zum 01.06.2016 und zum 01.09.2016 möglich, wobei es sich nicht um Ausschlusstermine handelt. Die Antragstellung ist für den 01.06.2016 vorgesehen.

 

Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Integrationsgesetz

Die Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt. Darin wird auch die durch die kommunalen Spitzenverbände geforderte Wohnsitzauflage für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge verabredet. Ferner sollen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gestärkt, das Leistungssystem des AsylbLG in einigen Bereichen überprüft und Flüchtlinge stärker in die Pflicht genommen werden. So wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach einem dreijährigen Aufenthalt nur noch unter Bedingungen erteilt, die so weit möglich denen für andere Ausländer entsprechen.

Das Eckpunktepapier liegt als Anlage bei.