Betreff
Antrag der Freien Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss vom 26.04.2016 zu Schenkungen und Sammlungen für den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/1336/XVI/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Am 26.04.2016 hat die Freie Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Wenn Schenkungen oder Sammlungen von kulturhistorischer Bedeutung an den Rhein-Kreis Neuss herangetragen werden, soll der Kulturausschuss des Rhein-Kreises Neuss nach hinreichender Spezifizierung und Bewertung mit Interesse und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob entsprechende Sammlungen oder Schenkungen in das bestehende kulturelle Angebot des Kreises eingegliedert werden können.

 

Gemäß § 42 a der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt dem Landrat in Angelegenheiten der Kreisverwaltung die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie nach § 42 c KrO NRW die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistags und des Kreisausschusses.

 

Soweit es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, entscheidet der Landrat über die Annahme von Schenkungen oder Sammlungen. Der Kulturausschuss wird über die Annahme von Schenkungen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung regelmäßig im Kulturausschuss informiert.

 

Löst die Annahme einer Schenkung Folgekosten aus, die nicht im Etat des Rhein-Kreises Neuss enthalten sind, geht die Verwaltung davon aus, dass die Annahme der Schenkung kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.

 

Gemäß § 15 Abs. 1 c der Hauptsatzung des Kreises sind dem Kreisausschuss die Geschäfte übertragen, die sonstige Vermögenswerte bis zu einem Wert von 500.000,- € betreffen, soweit sie nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung sind.

 

Die von der Freien Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss vorgeschlagene Beschlussempfehlung wird aufgrund der bestehenden klaren gesetzlichen Regelung nicht für erforderlich erachtet.