Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2015
Vorlage
68/1341/XVI/2016
Aktenzeichen
68.2-08/02
Art
Bericht

Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.

 

Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2015 auch die der Jahre 2014 und 2013 aufgeführt.


1.     Entwicklung der Hausmüllmengen (inkl. DSD)

Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2014 um 2 % gesunken. Lediglich im DSD-Bereich und bei der Sperrmüllmenge sind Steigerungen zu verzeichnen. Insbesondere die Altglasmenge, die von den Systembetreibern bzw. deren beauftragten Dritten gemeldet wurde, ist mit einer Zunahme um 16,8 % im Vergleich zum Vorjahr auffallend.

Die Abnahme der Bioabfallmenge um knapp 9,6 % ist darauf zurückzuführen, dass in 2014 der Pfingststurm „Ela“ zu einem erhöhten Bioabfallaufkommen führte. Die Steigerung im Vergleich zu 2013 beträgt ca. 1,6 %

Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (905 t in 2015) wurden an der Sammelstelle an der WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2015 lag diese Menge bei 111 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (744 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott von 1.760 t (2014 waren es 1.861 t), was umgerechnet in etwa 3,9 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015 gilt. Diese Zielvorgabe bezieht sich jedoch nicht nur auf solche Mengen, die über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf Mengen, die von den Herstellern und Vertreiber der Geräte unmittelbar zurückgenommen und verwertet werden. Über diese Mengen, liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor.

Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, ist die an den Kleinanlieferstationen angelieferte Menge um 8,4 % gesunken.


 

 

2.     Entwicklung der sonstigen Abfälle

Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.

Der Mengenanstieg bei den Gewerbeabfällen um fast 31 % ist in erster Linie auf den erhöhten Anteil an nicht verwertbaren Resten aus der Behandlung externer Abfälle zurückzuführen, die seitens der Fa. EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage angenommen werden. Diese Reste sind dann dem Kreis zu überlassen, und werden unmittelbar der Verbrennung zugeführt. Die Mengenerhöhung bei den Bauabfällen liegt bei ca. 99 %. Dies ist nahezu vollständig auf eine Baumaßnahme zurückzuführen, bei der eine schädliche Bodenveränderung (knapp 6.500 t Schlacke der ehemaligen Zinkhütte Dormagen) ausgekoffert und auf der Deponie abgelagert wurde. Erneut ist bei den sonstigen Siedlungsabfällen (Sieb- und Rechenrückstände, Straßenkehricht etc.) ein Rückgang in Höhe von ca. 12 % zu verzeichnen. Ursächlich ist hierfür auch, dass dem Kreis kein Klärschlamm überlassen wurde, da hierfür entsprechende energetische Verwertungswege seitens der Kläranlagenbetreiber gefunden wurden.


3.     Ein- und Ausgänge WSAA

Aus den der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe moderner Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.
























Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch Sortierung und Behandlung somit noch 29.113 t dem Restmüll entzogen und verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (98.620 t, s. Anlage 3) ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 127.733 t, was eine Quote von fast 42 % (2014 waren es 45 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.

Neben den 108.203 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden weitere 24.503 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Auch die nicht mehr verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer Abfälle anfallen, sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt wurden in 2015 somit 132.706 t.


4.     Deponierte Mengen

Deponiert werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden 2015 insgesamt 15.725 t an Abfällen abgelagert. 2014 waren es 9.342 t.


5.   Schadstoffmengen

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.


 

2013

2014

2015

Schadstoffmobil

279 t

291

281

Kleinanlieferstationen

216 t

192

194

Summe

495 t

483 t

475 t

 


Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, geringfügig um ca. 1,7 % gesunken ist.


Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca. 90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.

 

2013

2014

2015

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

14 t

11 t

11 t

Arztpraxen

Anzahl Gefäße:

1.433

Gesamtvolumen:

69 m³

Anzahl Gefäße:

1.522

Gesamtvolumen:

72 m³

Anzahl Gefäße:

1.406

Gesamtvolumen:

68 m³