Betreff
Mehrzweckraum für die Joseph-Beuys-Schule
Vorlage
V/061/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass auf dem Gelände der Joseph-Beuys-Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Mehrzweckgebäude errichtet wird, das von der Schule als Sporthalle, Pausenhalle und Versammlungsraum genutzt werden kann.


Sachverhalt:

Mehrzweckraum für die Joseph-Beuys-Schule

 

Im Sommer 2004 hat die Joseph-Beuys-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) den für sie errichteten Neubau am Jean-Pullen-Weg in Neuss bezogen.

 

Bei der Planung des Neubaus wurde eine eigene Sporthalle zurückgestellt, da sich in der Nähe der Schule mehrere Sportanlagen des Kreises (Weingarthalle) und der Stadt (Wolker-Anlage, Sporthallen städtischer Schulen) befinden, die von der Joseph-Beuys-Schule mitgenutzt werden sollten.

 

Mittlerweile macht die Schule den Bedarf nach einem Mehrzweckgebäude geltend, das als kleine Sporthalle, als Pausenhalle und als Versammlungsraum für Veranstaltungen mit mehr als 35 Teilnehmern genutzt werden kann.

 

Alternativ hat die Verwaltung Gespräche mit der Stadt Neuss über die Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss an einer Dreifachturnhalle geführt, die die Stadt in den kommenden Jahren in der Nähe der Joseph-Beuys-Schule errichten möchte. Eine schriftliche Anfrage des Rhein-Kreises Neuss und die Antwort der Stadt Neuss sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2008 auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion beschlossen, als Planungskosten für ein Mehrzweckgebäude der Joseph-Beuys-Schule 20.000 € in den Haushalt 2008 einzustellen (Produkt 030 221 010 014, Sachkonto 7851 000).

 

Das Thema wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 13.03.2008 beraten. Der Schulausschuss beauftragte die Verwaltung, alle für eine Bewertung der Alternativen wichtigen Gesichtspunkte aufzubereiten, so dass im Kreisausschuss eine Entscheidung über den Bau des Mehrzweckgebäudes oder die Beteiligung an einer städtischen Dreifach-Sporthalle getroffen werden könne.

 

Eine Übersicht der Entscheidungskriterien ist als Anlage 3 beigefügt.