Betreff
Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2017
Bildung des Kreiswahlausschusses
Vorlage
32/1353/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag wählt folgende Personen zu Beisitzern/Beisitzerinnen bzw. stellvertretenden Beisitzern/Beisitzerinnen in den gemeinsamen Kreiswahlausschuss der Wahlkreise 44 bis 46 (Rhein-Kreis Neuss I bis III) der Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2017:

 

Beisitzer/Beisitzerin                       stellvertretende(r) Beisitzer/Beisitzerin       Partei

 

1) _________________                 _______________________________        CDU

 

2) _________________                 _______________________________        CDU

 

3) _________________                 _______________________________        CDU

 

4) _________________                 _______________________________        SPD

 

5) _________________                 _______________________________        SPD

 

6) _________________                 _______________________________        GRÜNE

 

 


Sachverhalt:

Die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2017 findet im Rhein-Kreis Neuss in den Wahlkreisen 44 Rhein-Kreis Neuss I (Stadt Neuss), 45 Rhein-Kreis Neuss II (Städte Dormagen und Grevenbroich, Gemeinde Rommerskirchen) und 46 Rhein-Kreis Neuss III (Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch, Gemeinde Jüchen) statt.

 

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für alle 3 Wahlkreise besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und 6 vom Kreistag zu wählenden Beisitzern. Zum Kreiswahlleiter wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf Herr Landrat Petrauschke ernannt. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Kreisdirektor Brügge.

 

Der Kreiswahlausschuss hat im Wesentlichen die Aufgabe, über die Zulassung der Wahlkreiskandidaten zur Landtagswahl zu entscheiden und das amtliche Endergebnis der Wahl in den Wahlkreisen festzustellen.

 

Die Wahl der Beisitzer und deren persönlichen Stellvertreter richtet sich nach § 41 Absatz 7 Kreisordnung.