Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des
Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur
Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Ø
zu
den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die
Inneneinrichtung der Gruppenform II und der Gruppenform III in der kommunalen
Kindertageseinrichtung „kleine Strolche“ in Hoeningen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 23.000,00 € zu
anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 46.000,00 € gewährt.
Die
Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10
Jahre.
Die
Mittel sind im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.
Sie
stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Bedarfsplanung und der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2016/17 ist
offensichtlich geworden, dass für den Bereich Hoeningen, Widdeshoven,
Evinghoven Deelen und Oekoven für das Kindergartenjahr 2016/17 und darüber
hinaus zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahre benötigt werden.
Die
bisherige Gruppenstruktur bestehend aus einer „kleinen altersgemischten Gruppe“
und einer Kindergartengruppe (Gruppenform III) wird neu strukturiert und
erweitert. Die kleine altersgemischte Gruppe wird umgewandelt in eine reine
U3-Gruppe (Gruppenform II) mit 10 Kindern unter drei Jahren, die
Kindergartengruppe bleibt bestehen und um eine weiter Kindergartengruppe
erweitert. Somit stehen ab dem Kindergartenjahr 2016/17 10 U3-Plätze und bis zu
50 Ü3-Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
Die
neue Gruppenstruktur ist bereits in der Bedarfsplanung berücksichtigt und vom
Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen worden.
Für
die erweiterte U3-Betreuung und für die Einrichtung der dritten Gruppe sind umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig,
mit denen bereits wegen der Dringlichkeit begonnen wurde, die Einrichtung soll
zum 01.08.2016 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Rommerskirchen hat einen entsprechenden
Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn gestellt.
Mit
Schreiben vom 15.03.2016 hat die Gemeinde Rommerskirchen einen Zuschuss zu den
Umbau- und Inneneinrichtungskosten in Höhe von 50 % beantragt. Die Gesamtkosten
werden mit 70.000,00 € beziffert.
Da
Mittel für den U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantragt und mit Bescheid vom
18.04.2016 bewilligt worden sind, reduzieren sich die anerkennungsfähigen
Gesamtkosten um 24.000,00 €, so dass grundsätzlich ein Zuschuss des
Kreisjugendamtes in Höhe von 50 % zu anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von
46.000,00 € = 23.000,00 € geleistet werden kann.